— 165 —
desselben aber so lange beruhen bleibt, bis sämtliche Zoll-
vereinsstaaten sich damit einverstanden erklärt und die Rati-
fikation zugesagt haben.“
Biesmarck: „Ich habe zwar prinzipiell keine Bedenken
gegen einen solchen Vertragsschluß; auf diesem Wege
wird aber nichts gewonnen werden, indem Preußen und di-
übrigen anerkennenden Staaten doch nicht in den Genuß treten.
würden; somit würde streng genommen nichts erreicht, als
eine schriftliche Bestätigung der zeitigen Lage der Sache. Will
man einen Schritt vorwärts kommen, so bleibt nur übrig,
daß Italien sich bereit erklärt, gleichzeitig mit dem Abschluß
des Vertrages, den Verkehr der anerkennenden Staaten gegen
Ursprungszeugnisse auf den Fuß der meistbegünstigsten Nation
zu stellen.“
Graf Barral erhob Bedenken gegen die Anwendung von
Ursprungszeugnissen, sagte indes zu, darüber in Florenz an-
fragen zu wollen.
Berlin, Anfangs Februar 1866.
Unterredung mit dem englischen Ge-
schäftsträger in Berlin, betreffend die Pa-
riser Konferenzen wegen der Donauschiff-
fahrt.
Der englische Diplomat sprach Bismarck den Wunsch
seiner Regierung dahin aus, daß die Wirksamkeit der Kon-
ferenz ausschließlich auf die Prüfung der Donau-Akte be-
schränkt bleiben möchte.
Bismarck: „Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß
es recht eigentlich den internationalen Schiffahrtsinteressen ent-
sprechen würde, auch die Operate der Uferstaaten-Kommission
durch die Pariser Konferenz prüfen, bezw. im Sinne
des Vertrages vom 30. März 1856 reformieren zu lassen,