Full text: Also sprach Bismarck. Band I. 1846 - 1870. (1)

— 201 — 
und die Neutralität Kurhessens oder doch der dortigen Truppen 
sicher zu stellen, sei es durch Beeinflussung des Kurfürsten, sei 
es unabhängig von diesem. „Wenn Sie, wie Sie sagen, nur 
mit dem fahrplanmäßigen Zug reisen wollen, kommen Sie 
zu spät, um den Krieg zwischen Preußen und Hessen zu 
hindern und den Fortbestand des Kurstaates zu sichern. Wenn 
die Oesterreicher siegen, so werden Sie immer vis major 
geltend machen können, die neutrale Haltung Kurhessens kann 
diesem vielleicht sogar preußische Landesteile einbringen; wenn 
Preußen aber siegt, nachdem der Kurstaat sich geweigert hat, 
neutral zu bleiben, so wird er nicht fortbestehen. Der hessische 
Thron ist immer einen Extrazug wert.“ 
Der Prinz: „Wir sehen uns wohl noch einmal in diesem 
Leben wieder, und 800 000 gute österreichische Truppen haben 
auch noch ein Wort mitzureden.““) 
Berlin, den 16. Juni 1866. 
Unterredung mit dem Geh. Rat DTuncker, 
betreffend die Entsendung des Letzteren als 
Zivilkommissär nach Kurhessen.“) 
Bismarck hielt Duncker für die geeigneteste Persönlich- 
keit, die Interessen Preußens in Kurhessen zu wahren und 
in dem okkupierten Lande den Uebergang zu einer neuen Ord- 
nung der Dinge vorzubereiten. Er bot Duncker an, als Zivil- 
kommissär nach Kassel zu gehen und sich für diese Sendung 
den Urlaub des Kronprinzen zu erbitten. Bismarck erfuhr erst 
jetzt, daß Duncker eines solchen Urlaubes nicht mehr bedurfte, 
*) Vgl. über diese Unterredung noch Sybel a. a. O. Bd. IV 
S. 439 und über eine bei dieser Gelegenheit Bismarck fälsch- 
licher Weise in den Mund gelegte Boutade. „Si PEmpereur 
me fait des difficultés, ie lui flanque quelque chose 
sur le Rhin, mais je garde Cassel et Hanovre“. GEraf Vitz- 
thum von Eckstädt, London, Gastein, Sadowa, S. 293. Diese 
Quelle kann keinen Anspruch auf Verlaß erheben. 
*) Haym „Das Leben Max Dunckers“, S. 385.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.