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Zwischen Prag und Berlin, den 4. August 1866.
Unterredung mit König Wilhelm, betref-
fend die Indemnitätsvorlage. ")
Während der Fahrt von Prag nach Berlin verteidigte
Bismarck den Gedanken der Indemnität und suchte die
Schwierigkeiten zu bekämpfen, die die eigenen Ansichten, noch
mehr aber andere Einflüsse, namentlich auch der Einfluß einer
konservativen Deputation, in dem Könige hinterlassen hatten.
Es kam dazu eine staatsrechtliche Auffassung des Königs,
die ihm ein Verlangen nach Indemnität als ein Eingeständnis
begangenen Unrechts erscheinen ließ. Bismarck suchte vergeblich
diesen sprachlichen und rechtlichen Irrtum zu entkräften. „In
Gewährung der Indemnität liegt nichts weiter als die An-
erkennung der Tatsache, daß die Regierung und ihr könig-
licher Chef rebus sic stantibus richtig gehandelt hätten; die
Forderung der Indemnität ist ein Verlangen nach dieser An-
erkennung. In jedem konstitutionellen Leben, in dem Spiel-
raum, den es den Regierungen gestattet, liegt es, daß der
Regierung nicht für jede Situation eine Zwangsroute in der
Verfassung angewiesen sein kann.“
Der König blieb bei seiner Abneigung gegen die In-
demnität, gab aber schließlich mit Widerstreben seine Einwil-
ligung dazu, daß ein auf die Indemnität bezüglicher Satz
in die Thronrede für die am folgenden Tage stattfindende
Eröffnung des Preußischen Landtages Aufnahme fand.
Görlitz, den 4. August 1866.
Unterredung mit dem preußischen Zivilkom-
missär Landrat von Wurmb, betreffend
Herrn v. Beust und die Friedensver-
handlungen mit Sachsen.“
Als der König von Preußen mit seinem Gefolge auf
der Rückfahrt vom Kriegsschauplatz kurze Zeit in Görlitz ver-
*) Bismarck „Gedanken und Erinnerungen“ Bd. II S. 69.
*) Nach einem Berichte von Wurmb, ef. Dr. Paul Hassel,
„König Albert von Sachsen“, Bd. II. S. 323 f.