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Haß zwischen Preußen und Oesterreich, vermittelst einer außer-
ordentlichen (immensa) Demütigung des letzteren, in sich
schlösse. Statt dessen fordert der Kaiser von uns groß-
mütige Bedingungen für Oesterreich, so daß es den Anschein
gewinnt, als wären wir viel edelmütiger, als wir in Wirk-
lichkeit sind. In wenigen Tagen werden wir wissen, ob ein
Einverständnis zwischen Frankreich und Oesterreich besteht. Als
Graf Karolyi das erste Mal nach Nikolsburg kam, erklärte
er mir, daß er auch Vollmachten zum Verhandeln mit Ita-
lien besitze, und jetzt mit einem Male will man die italienischen
Bevollmächtigten in Prag nicht zulassen.“
Govone erwiderte, daß auch er ohne Zweifel auf ihrer
Zulassung bestehen werde, da ja durch den Vertrag vom
8. April ein getrennter Friedensschluß ausgeschlossen sei. Bis-
marck gab zurück, daß der Wortlaut des Vertrages hieraus
nicht eine ausdrückliche Bedingung mache. „„Jtalien hat den
Krieg gesondert erklärt, mag es nun auch einen gesonderten
Waffenstillstand abschließen. Denn angesichts der ernsten Ge-
fahr, von der Preußen z. Zt. bedroht ist, kann ich unter keinen
Umständen 14 Tage in Diskussionen verlieren, um die Zu-
lassung der italienischen Bevollmächtigten in Prag herbei-
zuführen; übrigens glaube ich auch den Abmachungen vom
8. April nachzukommen, wenn in dem zu Prag abgeschlossenen
Vertrag die Abtretung Venetiens an Italien als Bedingung
aufgenommen wird.“
Als Govone bemerkte, daß Venetien an Italien auf alle
Fälle ohne belastende Bedingungen ausgefolgt werden müsse,
falls den Artikeln des Bündnis-Vertrages genug getan wer-
den sollte, bemerkte Bismarck: „Belastende Bedingungen, das
ist gerade der Ausdruck, dessen ich mich vor einer halben
Stunde bei der telegraphischen Absendung von Instruktionen
an Baron Werther bediente. Ich habe ihn wissen lassen, daß
wir nur unter der Bedingung Frieden schließen könnten, daß
Venetien ohne belastende Bedingungen abgetreten werde und