— 347 —
Berlin, den 12. Juni 1869.
Unterredung mit dem bayerischen und würt-
tembergischen Minister Fürsten Hohenlohe
und Freiherrn von Varnbüler, betreffend
das vatikanische Konzil.“) «
Auf einem Spaziergange im Garten nach einem Diner
brachte Bismarck das Gespräch auf das Konzil. Er erging
sich zunächst in allgemeinen Bemerkungen und sprach seine
Uebereinstimmung mit Hohenlohes Auffassung aus. Varn-
büler dagegen verteidigte seinen Standpunkt, welcher darin be-
stand, die in Rom beabsichtigten Extravaganzen als einen
Nagel zum Sarg der ultramontanen Bestrebungen anzusehen.
Hohenlohe verteidigte dagegen die Ansicht, daß eine solche
Hoffnung sich als trügerisch erweisen und die Beschlüsse des
Konzils nicht allein die katholische Kirche schädigen, sondern
auch den Staat in Gefahr bringen würden. Nachdem Varn-
büler aber sich bereit erklärt hatte, seinen Standpunkt insoweit
aufzugeben, daß er sich von gemeinsamen Schritten nicht aus-
schließen werde, kam Bismarck auf den Vorschlag, es sollten
die deutschen Staaten gemeinsame vertrauliche Schritte in Rom
tun, um dort vor zu weitgehenden Maßregeln abzumahnen.
„Ich denke mir die Sache so: Bayern macht den deutschen Re-
gierungen den betreffenden Vorschlag, dann werden sich die
preußischen und die übrigen Regierungen damit ein-
verstanden erklären, und diese Noten können dann
dem Bevollmächtigten, welchen Bayern in Form eines
Reisenden von Distinktion nach Rom schicken müßte, als Be-
glaubigung dienen. Der betreffende Bevollmächtigte darf
keinen offiziellen Charakter haben, er mag zu seinem Vergnügen
noch Rom reisen, darf aber dort über seine Qualität
6.) Denkwürdigkeiten des Fürsten Hohenloh:-Schillingsfürst,
Bd. l S. 374 und S. 376.