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war,“) empfahl Bismard die Quittungssteuer als eine auch
für Preußen allein geeignete indirekte Steuer und eventuell
den Klassensteuerzuschlag bis in die untersten Stufen, sowie
eine Beschränkung nicht bloß nützlicher, sondern auch not-
wendiger Ausgaben, „damit den Wählern die Folgen der
Ablehnung indirekter Steuern im Reichstag zum Bewußtsein
gebracht werden.“
Varzin, den 25. Oktober 1869.
Unterredung mit dem Geh. Justizrat von
Wilmowski, betreffend die preußischen Re-
gierungsbehörden.
Bismarck erklärte die preußischen Regierungsbehörden
für die denkbar schlechteste Institution. „In unzähligen Fällen
liegen denselben die Objekte ihrer Tätigkeit viel zu fern, so daß
sie in der Tat nur vom grünen Tische aus entscheiden, nicht
wissend, wie die Entscheidung sich im Leben gestaltet und
welchen Einfluß die Entscheidung weiter hat. Für die meisten
Fragen paßt auch die kollegialische Form gar nicht; daß
ein Forstrat, ein Medizinalrat, ein Schulrat und ein Konsi-
storialrat über allgemeine Verwaltungsfragen entscheiden, dazu
sind sie durch ihre technische Vorbildung nicht besser qualifiziert,
als irgend ein anderer. Oft genug tut zu gesunden Entschei-
dungen der gesunde Menschenverstand mehr, als bureaukra-
tische Vorbildung. Die Schulbegriffe, welche jede Beamten-
vorbildung beibringt, verderben sogar durch ihre rücksichts-
lose schabkonenartige Anordnung den freien Blick für die
Umstände des einzelnen Falles. Das Schlimmste bei den
meisten Akten der Regierungen ist ihre kollegialische Form. Es
*) Vergl. „Fürst Bismarck als Volkswirt“, Bd. I S. 59.
Der Schluß des Reichstages und des Zollparlaments war am
22 Jun erfolgt.
v. Poschinger, „Also sprach Bismarck“, Band l. 23