— 13 —
Hannover seine Meinung nicht ändern werde. Für jetzt stehe
seine Instruktion fest. Er teilte sie durch Vorlesung mit, was
seines Erachtens in Erwiderung der ihm bewiesenen Offenheit
notwendig und sicherlich unschädlich war.
Zum Schlusse beließ Bismarck Herrn von Bothmer zwei
zwischen Berlin und Wien gewechselte Noten zum Durch-
lesen, jedoch mit dem Wunsche, von denselben keinen Gebrauch,
es sei denn seiner Regierung gegenüber zu machen und äußerte:
„Wird angenommen, die Flotte sei kein Eigentum des Bundes
und verharrt man dennoch darauf, durch Majoritäten über
sie zu beschließen, so muß Preußen darin eine geflissene Ver-
letzung seiner Rechte anerkennen. Ich bin dann angewiesen,
meine Kanzlei zu schließen und abzureisen.“
Nach der Ansicht Bothmers gab es nunmehr nur zwei
Alternativen: entweder Preußen finde sich bewogen, den
Schritt zurückzutun, dann verschlimmere es seine Stellung:
oder es sage vom Bunde sich los. Der Bund sei nichts
ohne Preußen und Preußen schwach ohne Deutschland.
Bismarck: „Es gibt ein Drittes. Man läßt die Sache
sich zur Lehre dienen und Oesterreich gibt sein Bestreben auf,
den Bund zu benutzen, uns zu majorisieren.“
Frankfurt a. M., den 9. Februar 1852.
Unterredung mit dem hannoverschen Bun-
destagsgesandten von Bothmer, betreffend
die deutsche Flotte.“)
Bothmer hielt es für das Beste, die entscheidende Ab-
stimmung über die Frage des Eigentums an der Flotte und
die Verpflichtung zur Nachzahlung der zur Gründung derselben
*) Nach einem Gesandtschaftsberichte Bothmers d. d. 9. Fe-
bruar 1852 bei Dr. Max Bär a. a. O. S. 302.