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matrikularmäßig zu tragen seien. Von der Forderung der
Nachzahlung auf die Gründungsumlagen will Preußen ab-
stehen.““)
Berlin, den 18. März 1852.
Unterredung mit dem Avvpellations-Ge-
richtspräsidenten von Gerlach, betreffend die
Herrenhausfrage und Bundesverhält-
nisse.“")
Bismarck verteidigte seine Haltung in der zweiten Kam-
mer in der Herrenhausfrage: „Die näheren Partei-Nüancen
sind mir fremd gewesen — ohne den König vermag die Ritter-
schaft doch nichts — das Unrecht des Buhlens mit der Linken
habe ich dem König vorgehalten. Für den Fall, daß er befehlen
sollte, er hat dies zwar abgelehnt, habe ich ihm meine Stimme
zur Verfügung gestellt.“ Darauf erzählte Bismarck noch viel
von Frankfurt, von der Flotte, und wie Preußen der ausge-
dehnten Bundes-Kompetenz und den Mehrheitsbeschlüssen, die
Oesterreich wolle, widerstehen müsse.““.)
*) Frankfurt a. M. Frühjahr 1852 Unterredung Bismarcks
mit Dr. Hannibal Fischer betreffend dessen Flottenkoummissorium.
„Aber konnten Sie denn in Ihrer naiven Taubeneinfalt in diesen
Lebsprüchen des Herrn v. . nur einen Augenblick dessen Ab-
sicht verkennen, Sie bei dem Großherzog unheilbar zu ruinieren?“
„Historische Zeitschrift (Bd. 85) N. F. Bd. XLIX.“.
*“) Aufzeichnungen Ludwig von Gerlach, Bd. II S. 145.
**#) Unterredung Bismarcks mit dem König Friedrich Wil-
helm IV. über die Bildung der ersten Kammer. Charlottenburg,
27. April 1852 „Gedanken und Erinnerungen“, Bd. I Seite
141. Am 24. März 1852 sprach Bismarck in Berlin den
Appellationsgerichtspräsidenten Ludwig von Gerlach, der ihn ge-
beten hatte, vor dem Duell mit Georg Vincke zu ihm zu kommen.