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Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde“; zu allem
Ueberfluß ist derselbe Titel auf Vorschlag des Bundesrates
in die neue Fassung des Artikel 11 der Verfassung aufgenom-
men worden.“
Die Erörterung ging über auf den Rang zwischen Kaisern
und Königen, zwischen Erzherzogen, Großfürsten und preußi-
schen Prinzen. Bismarcks Darlegung, daß den Kaisern im
Prinzip ein Vorrang vor Königen nicht eingeräumt werde,
fand keinen Glauben, obwohl er sich darauf berufen konnte,
daß Friedrich Wilhelm I. bei einer Zusammenkunft mit
Karl VI., der doch dem Kurfürsten von Brandenburg gegen-
über die Stellung des Lehnsherrn hatte, als König von
Preußen die Gleichheit beanspruchte und durchsetzte, indem man
einen Pavillon erbauen ließ, in dem die beiden Monarchen
von den entgegengesetzten Seiten gleichzeitig eintraten, um
einander in der Mitte zu begegnen.
Die Zustimmung, die der anwesende Kronprinz zu Bis-
marcks Ausführung zu erkennen gab, reizte den König noch
mehr, so daß er auf den Tisch schlagend, sagte: „Und wenn
es so gewesen wäre, so befehle ich jetzt, wie es sein soll.
Die Erzherzoge und Großfürsten haben stets den Vorrang
vor den preußischen Prinzen gehabt, und so soll es ferner
sein.“ Dann stand er auf, trat an das Fenster, den um
den Tisch Sitzenden den Rücken zuwendend. Die Erörterung
der Titelfrage kam zu keinem Abschluß; indessen konnte man
sich doch für berechtigt halten, die Zeremonie der Kaiser-
proklamation anzuberaumen, aber der König hatte befohlen,
daß nicht von dem Deutschen Kaiser, sondern von dem Kaiser
von Deutschland die Rede sei.
Demnächst wurde bestimmt, daß Bismarck den Titel Reichs-
kanzler führe, wiewohl ihm die gleichnamige Bezeichnung mit
Beust so zuwider war, daß er bemerkte: „Ich komme dadurch
in eine zu schlechte Gesellschaft.“ Die Reichsfarben machten