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heit der Kirche“ den Kultusminister v. Ladenberg veran-
laßte, unmittelbar nach dem 6. Februar 1850 die preußischen
katholischen Bischöfe zu Konferenzen über Verdeutschung und
Spezialisierung jener Unbestimmtheiten nach Berlin einzu-
laden; Sie wissen auch, daß darauf weder Konferenz noch
auch Antwort erfolgte. Die katholische Abteilung im Kultus-
ministerium werde ich aufheben lassen. Den guten König
Friedrich Wilhelm IV. leitete bei ihrer Errichtung die fromme
Idee, daß die Rechte des Staates gegenüber den Katholiken
am mildesten von Glaubensgenossen geübt würden. Was er-
gab sich aber daraus? Diese Behörde vertrat und vertritt
nicht die Rechte des Staats, vielmehr gegenüber dem Staat
die der katholischen Kirche in einseitiger Auffassung derselben.
Ich verkenne nicht, daß die Einsetzung einer päplichen Nun-
tiatur in Berlin schwerwiegende Bedenken hätte: nach Völker-
recht hat eine Gesandtschaft die ernste Pflicht, sich in die
inneren Angelegenheiten nicht einzumischen, während ein Nun-
tius der kirchliche Obere über die Katholiken im Lande wäre.
Gleichwohl würde ich einen Nuntius unfrer katholischen Ab-
teilung vorziehen, da er doch nicht, wie diese, Einsicht und
Benutzung der Akten der Regierung haben dürfte.“ Schließ-
lich ließ Bismarck durch Aegidi den wirkl. Leg.-Rat v.
Bülow II. beauftragen, die für das Wirken des neuen Preß-
dezernenten erforderliche Verfügung zu entwerfen, die er
(Bismarck) rasch vollziehen wollte.“)
*) Bismarck hatte von Aegidi nicht verlangt, daß der-
selbe ihm Zeitungsartikel vorlege; doch schien letzterem dies selbst-
verständlich. Gelegentlich überreichte Aegidi dem Kanzler ein
Zeitungsblatt — vermutlich die „Weser-Zeitung“, worin diesem
vorgeworfen worden war, daß er Mühler zum Kultusminister
gemacht; deshalb werde er für dessen Akte auch zur Verant-
wortung gezogen. Bismarck ereiferte sich: „Bei meiner Ueber-
nahme des Ministerpräsidiums habe ich Mühler als Kultusminister
vorgefunden. Für das, was er verbrochen, stehe ich nicht ein;