Cesslon. 37
161. Cession einer Forderung ohne. Uebertragung der
hielnr bestellten Hypothek. (Art. 14 d. Not.-Ges.) XL,
167. Cession von Aktiv- NHNnms der Gemeinden.
XXXV, 66. Zur Rechtsregel „locus regit actumu
mit besonderer Beziehung auf Hypothek-Cessionen und
Art. 14 des Not.-Ges. E. L, 225. Cesslbilität der
Sicherheitshypotheken. XXXVI, 177. Cession der Forderungen
aus dem Grundverhällnisse bei Sicherheitshypotheken.
XXXVI, 182. Ratihabition einer von Hauêkindern
vorgenommenen Cession bezüglich eines zum Adventizgute
gehörigen Hypothekkapitales. (Art. 14 d. Not.=Ges.)
XXXVI, 51, 52. Haftet der Cedent einer Hypothekforderung,
wenn er dieselbe gegen sein besseres Wissen
als eine vollkommen sichere ausgibt? XXXVI, 88, 92
Deßoleichen, wenn er die Uneinbringlichkeit der Forderung
wissentlich verschweigt? XXXVI, 26, 28, 31. Kaufsauflösung
wegen doloser Verleitung zur Annahme elner
Hypothekcession an Zahlungsstatt. XXXVI, 42, 43. Liegt
bei einer Hypothekcession Fabrlässigkeit vor, so ist der
gute Glaube auggeschlossen. XXXVIII, 288. Hypothek--löschungsklage
gegen den Cedenten, an welchen die Zahlung
vor der Cession und dem Eintrage bereits erfolgt
war. EB. II, 255. Bei der Cession eines Kaufschillings
können gegen den Cessionar Entschädigungsansprüche wegen
Entwährung der erkauften Sache nicht erhoben werden.
EB. II, 158. Ueber die Wirkung der Cession eines
bereits gekündigten Kapitales. XXXI, 126. Anspruch
auf Auflösung eines notariell verbriesten Cessionsvertrages
oder auf Entschädigung auf Grund des Betruges.
Schützt der durch Betrug besente, Jeuthum nur im Falle
seiner Entschuldbarkeit? EB. I, 404, 407. In wie ferne
die Verpfändung einer Fenln0 6 bedingte Cession zu
betrachten ist. XXXII, 1 (Berichtigung S. 32), 97,
113, 234. Cession bezw. Verpfändung einer Forderung.
Separationsrecht im Conkurse. Lokation in der dritten
Prioritätsklasse. XXXIV, 263. Cessibilltät von Conkursprivilegien.
XXTUV, 40, 41. Deßgleichen des der
Ehefrau durch §. 23 Nr. s der Prior.-Ordn. eingeräumten
Vorzugorechtes. XXXVI, 325: Wirkungen der Oeffentlichkeit
des Hypothekenbuchs bei der e und bei
Adjudikation einer Hotherorderung. XXX Haftung
pro nominc bono. XXXII, 332. #l 176.
Ist, wenn der Cedent einer Hypothekforderung die Haftung
für die Einbringlichkeit derselben oder Cautionslelstung
für diese Haftung übernimmt, notarielle Beurkundung
erforderlich? XXXIII, 189, 357, 365. Haftung
für die Einbringlichkeit einer cedirten Forderung. Nrt. 14