Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XL. (41a)

Cesslon.  37

161.  Cession  einer  Forderung  ohne.  Uebertragung  der
hielnr  bestellten  Hypothek.  (Art.  14  d.  Not.-Ges.)  XL,
167.  Cession  von  Aktiv-  NHNnms  der  Gemeinden.
  XXXV,  66.  Zur  Rechtsregel  „locus  regit  actumu
mit  besonderer  Beziehung  auf  Hypothek-Cessionen  und
Art.  14  des  Not.-Ges.  E.  L,  225.  Cesslbilität  der
Sicherheitshypotheken.  XXXVI,  177.  Cession  der  Forderungen
  aus  dem  Grundverhällnisse  bei  Sicherheitshypotheken.
  XXXVI,  182.  Ratihabition  einer  von  Hauêkindern
  vorgenommenen  Cession  bezüglich  eines  zum  Adventizgute
  gehörigen  Hypothekkapitales.  (Art.  14  d.  Not.=Ges.)
  XXXVI,  51,  52.  Haftet  der  Cedent  einer  Hypothekforderung,
  wenn  er  dieselbe  gegen  sein  besseres  Wissen
als  eine  vollkommen  sichere  ausgibt?  XXXVI,  88,  92
Deßoleichen,  wenn  er  die  Uneinbringlichkeit  der  Forderung
wissentlich  verschweigt?  XXXVI,  26,  28,  31.  Kaufsauflösung
  wegen  doloser  Verleitung  zur  Annahme  elner
Hypothekcession  an  Zahlungsstatt.  XXXVI,  42,  43.  Liegt
bei  einer  Hypothekcession  Fabrlässigkeit  vor,  so  ist  der
gute  Glaube  auggeschlossen.  XXXVIII,  288.  Hypothek--löschungsklage
  gegen  den  Cedenten,  an  welchen  die  Zahlung
  vor  der  Cession  und  dem  Eintrage  bereits  erfolgt
war.  EB.  II,  255.  Bei  der  Cession  eines  Kaufschillings
können  gegen  den  Cessionar  Entschädigungsansprüche  wegen
  Entwährung  der  erkauften  Sache  nicht  erhoben  werden.
  EB.  II,  158.  Ueber  die  Wirkung  der  Cession  eines
bereits  gekündigten  Kapitales.  XXXI,  126.  Anspruch
auf  Auflösung  eines  notariell  verbriesten  Cessionsvertrages
  oder  auf  Entschädigung  auf  Grund  des  Betruges.
Schützt  der  durch  Betrug  besente,  Jeuthum  nur  im  Falle
seiner  Entschuldbarkeit?  EB.  I,  404,  407.  In  wie  ferne
die  Verpfändung  einer  Fenln0  6  bedingte  Cession  zu
betrachten  ist.  XXXII,  1  (Berichtigung  S.  32),  97,
113,  234.  Cession  bezw.  Verpfändung  einer  Forderung.
Separationsrecht  im  Conkurse.  Lokation  in  der  dritten
Prioritätsklasse.  XXXIV,  263.  Cessibilltät  von  Conkursprivilegien.
  XXTUV,  40,  41.  Deßgleichen  des  der
Ehefrau  durch  §.  23  Nr.  s  der  Prior.-Ordn.  eingeräumten
  Vorzugorechtes.  XXXVI,  325:  Wirkungen  der  Oeffentlichkeit
  des  Hypothekenbuchs  bei  der  e  und  bei
Adjudikation  einer  Hotherorderung.  XXX  Haftung
  pro  nominc  bono.  XXXII,  332.  #l  176.
Ist,  wenn  der  Cedent  einer  Hypothekforderung  die  Haftung
  für  die  Einbringlichkeit  derselben  oder  Cautionslelstung
  für  diese  Haftung  übernimmt,  notarielle  Beurkundung
  erforderlich?  XXXIII,  189,  357,  365.  Haftung
für  die  Einbringlichkeit  einer  cedirten  Forderung.  Nrt.  14