Vorposten. 151
die sich durch Wegwerfen oder verkehrtes Tragen der Waffe oder Zurufen
von weither als Uberläufer zu erkennen geben. Diese sind zunächst zum
Ablegen der Waffen zu veranlassen. Unterhändler und Uberläuser werden
— erstere mit verbundenen Augen und ohne jede Unterhaltung — gleichfalls
zur Feldwache gebracht.
B. Besondere Anweifung des Voppelpostens. . S. 255
Nachstehender Beisprechung der besonderen Unterweisung eines Doppelostens
mit Meldebeispielen ist die hier folgende Skizze einer Feldwachufstellung
zugrunde gelegt. Doppelposten Nr. 2 der Feldwache Nr. 1
kommt in Frage.
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Die Felddienstordnung enthält für diese Anweisung folgende Punkte:
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Angaben über den Feind. L. Feind!
Angaben über die Ortlichkeiten und besonders - -.-.
zu beobachtende Geländeteile. II. Geländel
Bezeichnung des eigenen Postens,
Plat und eichmug der Nebenposten, Verbinung
mit ihnen, 1
Platz der Feldwache, der Kompagnie, III. Freund!
die nächsten Dae dorthin, «
Stand vorgeschobener eigener Abteilungen.
Sonst noch erforderliche Weisungen. W. Beisungen!
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