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verhandelte Bennigsen mit Bismarck über die Sicherung der
konstitutionellen Garantien bei Bewilligung der Zoll- und
Steuerreform und brachte dabei eine Quotisierung der Kaffee-
und Salzsteuer in Vorschlag.““)
Berlin, 20. Juni 1879.
Unterredung mit dem Minister v. Mittnacht über
den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des
Gütertarifwesens.“
Bismarck: „Ich habe Sie zu mir gebeten, um Ihnen die
Vorschläge zu zeigen, welche der Minister Maybach gemacht
hat, um die bei der Regelung des Eisenbahn-Gütertarifwesens
obwaltenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Ich erachte seine
Vorschläge nicht für geeignet, einen Ausgleich herbeizuführen.
Es liegt mir daran, Ihnen zu erklären, daß ich nicht daran
denke, Bayern, Württemberg und Sachsen in der Frage zu
majorisieren. Ich will überhaupt nur den Privatbahnen zu
Leibe gehen; man hat Zeit bis zum Herbst, sich zu verstän-
digen; die Verfassungsfrage aber, in welcher ich das klare
*) Onken Rud. v. Bennigsen, Bd. II, S. 409 und 412.
Da Bennigsen dem Reichskanzler nicht so viel Stimmen garan-
tieren konnte als zu einer Majorität ohne das Zentrum nötig
gewesen wären, so entschloß er sich am 22. Juni, das Gesetz
mit dem Zentrum zu machen und die Franckenstein'esche Klausel
anzunehmen.
*“*) Mittnacht. Bismarck-Erinnerungen, S. 71. In der
Sitzung des Bundesrates vom 17. Juni 1879 rief der Antrag
des Ausschusses eine mehr als dreistündige Debatte hervor, deren
Angelpunkt die Verfassungsfrage bildete. Württemberg, Sachsen
und Bayern sahen in dem Gesetze die Notwendigkeit einer Ver-
fassungsveränderung, während Preußen und die kleineren Bundes-
staaten dieser Anschauung widersprachen. Siehe mein Werk:
„Fürst Bismarck und der Bundesrat“, Bd. IV, S. 105f.