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nisse in margine zu Papier bringen. Hierzu ist der Kultus-
minister bereit, und er hat bereits dazu seinen vortragenden
Rat Herrn Hübler designiert.“
Jacobini äußerte sein Bedenken gegen diesen langsamen
und arbeitsamen Weg der Unterhandlung und wollte noch
beim Abschied von Bismarck (19. September) irgend ein all-
gemein formuliertes Peinzip als Ergebnis der beiderseitigen
Besprechungen gewinnen, entweder die Anerkennung der „auto-
nomie de IEglise“ im allgemeinen, oder die Rückkehr der
Bischöfe mit der Zusage, letztere an der Ausübung ihrer Funk-
tionen nicht zu hindern. Das pänstliche Zugeständnis, wegen
der Anmeldungen schien er bereit, sogar zu erweitern, wenn
er irgend eine Zusicherung in Betreff der pänpstlichen fünf
Gegenforderungen erhielte, unter denen die Rückkehr der
Bischöfe und die Freiheit des Seminarunterrichts am
häufigsten wiederkehrte.
Bismarck machte wiederholt geltend, daß es Sache der
preußischen Regierung sei, über die Möglichkeit von Kon-
zessionen auf diesem Gebiete Beschluß zu fassen, daß aber
diese petitio principi# schwerlich Aussicht auf Annahme habe.
Jacobini verlangte demnächst, daß von Preußen wenig-
stens formulierte Gegenvorschläge gemacht würden, aus denen
das Maß des in Betreff der päpstlichen fünf Punkte zu er-
wartenden Entgegenkommens klar ersichtlich wäre.
Bismarck versprach, diesen Wunsch zur Kenntnis des
Kultusministers zu bringen, fügte aber hinzu, daß alle Dis-
kussion auf dem Gebiete der Prinzipien nichts an der Not-
wendigkeit ändern werde, den konkreten Text der preußi-
schen Gesetze zum Leitfaden der Unterhandlungen zu nehmen.
„Denn Prinzipien, auch wenn die Verständigung über ihre
Wortfassung gelänge, erhalten ihre praktische Bedeutung
immer erst durch die Fassung, in welche sie in den ein-
zelnen Gesetzen zum Ausdruck gelangen. Ein Einverständnis
über ein Prinzip würde daher wahrscheinlich nichts anderes