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schaffen, als ein neues Feld von Meinungsverschiedenheiten
in Betreff der richtigen oder unrichtigen Anwendung oder
Ausführung des Prinzips.“
Im Laufe der stundenlangen Besprechungen erwähnte
Bismarck auch die in Aussicht genommene Rückkehr zu dem
Rechtszustande zur Zeit des Erlasses der Bulle de Salute
und meinte, daß man in Rom die heutige Lage der Kirche,
in Preußen trotz der neuen Gesetze wohl noch als einen Gewinn
im Vergleich mit ihrem Besitzstande von vor 1840 betrachte.
„JIch empfehle Ihnen, denen, welche den heutigen Zustand
als diokletanisch bezeichnen, die Frage entgegenzuhalten, ob
sie die Rückkehr zum „status quo“ von 1825 wollen. Ich
habe über diesen Vorschlag noch keine definitive Antwort
des Kultusministers erhalten, weil sich derselbe noch mit dem
Staatsministerium beraten wird; prima kfacie hat Falk nur
einen Zweifel darüber geäußert, ob die preußischen Katho-
liken mit der Rückkehr zu der preußischen Gesetzgebung von
1824 zufrieden sein würden.“
Bismarck beschränkte sich auf einen einzigen direkten Vor-
schlag, den sogenannten Franchi'schen vom Jahre 1878: An-
erkemnmung der Ammeldungspflicht gegen Wiederherstellung
einer preußischen Gesandtschaft in Rom. Jacobini machte
hiergegen geltend, daß die Wiederherstellung der diplomati-
schen Beziehungen beider Höfe bei den Katholiken den Ein-
druck machen werde, als sei der kirchliche Friede nach Meinung
des Papstes vollständig hergestellt. Es müsse dann wenigstens
irgend eine handgreifliche Konzession wie etwa die Zulassung
der verurteilten Bischöfe noch dazu kommen.
Bismarck erwiderte, daß selbst eine Begnadigung der
Bischöfe durch den König ohne Aenderung der Gesetzgebung,
also ohne Zustimmung beider Häuser des Landtages, den-
selben noch nicht die Möglichkeit der Wiederaufnahme ihrer
kirchlichen Funktionen gewähren werde, und daß, seiner An-
sicht nach, die Frage von der Wiederbesetzung der nach ge-