— 15 —
Diss: „Das ist fremdes Eigentum. Wir sind hier nur
im Gastrecht, und aller fremde Besitz muß uns heilig sein.“
Bismarck: „Nun ist es doch einmal gut, daß ich General
bin. Als solcher befehle ich Ihnen, sofort alles Geflügel zu
schlachten, das Verwendung finden kann.“ Mit einem tiefen
Seufzer fügte Diös sich diesem Befehl.
Pont à Mousson, 21. August 1870.
Unterredung mit dem Kronprinz Albert von
Sachsen, betreffend den Friedensschluß mit Frank-
reich und die deutsche Frage.“
Bismarck: „Es sind bereits indirekte Friedensanträge
an uns gelangt; Venmittelungsversuche — und zwar zu
Gunsten Frankreichs — stehen von Seite Oesterreichs, Ruß-
lands und Italiens in Aussicht. Nun hat der König zwar
das Recht, allein Frieden zu schließen, er will aber bei dieser
wichtigen Gelegenheit nicht handeln, ehe er seine Bundes-
genossen gehört hat. Er will daher alle nord= und süddeutschen
Fürsten in einem Fürstenkongreß um sich versammeln, ehe
er Bedingungen stellt oder akzeptiert. Im Falle es den
deutschen Fürsten unbequem ist, will er sich auf den Bundes-
rat beschränken. Als Ort könnten Nancy, eventuell auch
Paris in Frage kommen. Der Krieg muß positive
Resultate ergeben, und zwar die Abtretung von Elsaß
und Deutsch-Lothringen. Diese Länder sollen im Besitz von
Gesamtdeutschland verbleiben; dadurch wird sich ein näheres
Verhältnis von Nord und Süd am natürlichsten herstellen
lassen.
*) Dr. Paul Haßel „König Albert von Sachsen“, Bd. II
Seite 391 f. Nach einem Bericht des Kronprinzen an den König
von Sachsen d. d. 22. August 1870.