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der Karolinen-Inseln wohl verschmerzen, resp. bald wieder
einholen lassen würde.
Bismarck: „Von einem Schutze des Reiches kann immer
nur in so weit die Rede sein, als eine genügende Polizei-
macht in Frage kommt; alles andere müssen die Kaufleute
tun; zu mehr habe ich zurzeit weder die nötigen Mittel,
noch Schiffe zur Verfügung.“ Dann sprach er sich über unsere
juristisch ausgebildeten jungen Beamten und pensionsberech-
tigten Unteroffiziere aus, welche ein zu teueres und un-
praktisches Material für Kolonien böten. Was ein einzelner
Mann einer Kolonialarmee koste, würde Robertson ja
wissen, daran sei gar nicht zu denken. Auch würden die in
Europa ausgebildeten Beamten trotz aller Vorschriften immer
wieder in ihre alte Schablone hineinfallen und den An-
forderungen der Kolonien nicht genügen. Alles dieses müßten
die Kaufleute selbst schaffen, und daß dieses ginge, bewiesen
ja die Englisch-Ostindische, die Holländisch-Oftindische und die
neue Nordborneo-Kompagnie.
Robertson machte hierauf die Erwiderung, daß sich die
Verhältnisse jener Länder gar nicht mit jenen der Südsee
vergleichen ließen. Jene Kaufleute hätten das Recht der Ober-
hoheit in Ländern verliehen erhalten, in welchen bereits
eine gewisse Zivilisation bestand, in denen reiche und ein-
flußreiche Radjahs und Sultane herrschten, welche selbst große
Besitztümer an kultiviertem Lande, an dienstbaren Bevöl-
kerungsklassen usw. besaßen. Diesen Gesetze vorzuschreiben
und sie zur Zahlung der Verwaltungskosten heranzuziehen,
ihnen im Falle der Uebertretung von Verwaltungsvorschriften
Strafen an Geld, Land und pfandbaren Objekten aufzuerlegen,
sei verhältnismäßig leicht gewesen. In der Südsee gäbe es
nichts dergleichen, sondern nur besitzlose und nackte Wilde
mit kleinen Häuptlingen, ganz oder fast ohne Einfluß auf
die Bevölkerung und ohne irgendwelchen Besitz, der von
Europäern an Zahlungsstatt genommen werden könnte.