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die Liebe des hochseligen Kaisers Wilhelm für diese Sache
zu gewinnen. Er hat es als seinen schönsten Triumph bezeichnet,
den er noch haben würde, wenn diese Sürsorge
für die Bedürftigen noch unter seiner Regierung zum übschluß
kommen könnte. Der jetzt regierende Kaiser hat es
eine seiner ersten Keußerungen sein lassen, sich diese Neigung
seines hochseligen Herrn Großvaters unbedingt anzueignen.
Wie sollte ich nun dahin kommen, dieses unter
meiner Initiative ins Leben gerufene Werk dicht vor dem
Abschlusse zu verleugnen, ja sogar zu bekämpfen!“ Kein,
es wird unsere erste Pflicht sein, „dem tiefblickenden Staatsmann“
zu danken 62), „der erkannt hat, daß die christliche
Religion allein heil bringen kann der sozialen Not, die
christliche Religion, die ihm die Religion der tatkräftigen
Liebe, nicht der Worte, des herzens und Willens, nicht der
bloßen Spekulation ist“.
Es stimmt völlig überein mit der oft erwähnten Rede
des jungen DHarlamentariers über den christlichen Staat,
wenn wir in den politischen Grundzügen des Gesetzentwurfes
zur Unfallversicherung die wohl von Bismarck verfaßte
Motivierung lesen ##): es handle sich bei dem Gesetz um
die Pflicht der humanität und des Christentums wie um
die der staatserhaltenden Politik. Es stelle lediglich eine
Weiterentwicklung der aus der christlichen Gesittung erwachsenen
modernen Staatsidee, speziell der Idee der
staatlichen Armenpflege dar. Die Lösung dieser neuen Zufgabe,
welche wieder neue Zufgaben erzeugen werde, sei
nicht mehr hinauszuschieben, da sie nur die Erfüllung der
beim Soc#zialistengesetz gegebenen zusage bedeute. Noch