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Rose, Unterleibstyphus, Influenza und 132019 — 21,2% auf die venerischen Krankheiten
(Gonorrhöe, primäre und konstitutionelle Syphilis).
Wegen Pocken gingen den allgemeinen Krankenhäusern in den 3 Berichtsjahren
176—246—57 Personen zu; in Bestand waren 7 geblieben. Da man annehmen kann,
daß wohl an den meisten Orten die Pockenkranken behufs besserer Isolirung den Heilanstalten
zugewiesen werden, so läßt sich bei dieser Krankheitsform aus der Anstaltsstatistik
ein ziemlich genaues Bild von der Verbreitung der Seuche in den einzelnen Gebieten
gewinnen. Verhältnißmäßig stark heimgesucht war danach in jedem der 3 Jahre Schlesien
(69, 47, 23 verpflegte Fälle), 1892 außerdem noch Ostpreußen und die Rheinprovinz (je 25),
Hamburg (13), 1893 die Rheinprovinz (41), Westpreußen (26), Ostpreußen, Westfalen,
Hessen-Nassau, das Königreich Sachsen, Reuß j. L., Bremen und Hamburg (je zwischen 10
und 20 Fälle). Es waren also vorwiegend wie früher ein Theil der östlichen und westlichen
Grenzgebiete sowie die Nordseehäfen stark befallen. In den übrigen Gebietstheilen des
Reiches kamen nur vereinzelte Pockenfälle zur Anstaltsbehandlung, in Berlin beispielsweise
im Ganzen nur 4; gänzlich fehlten solche in Hannover, Hohenzollern, Lübeck, sowie in
sämmtlichen Herzog= und Fürstenthümern mit Ausnahme von Braunschweig und Reuß j. L.
Die Sterblichkeit erstreckte sich 1892 auf 14,0, 1893 auf 13,, 1894 auf 5010% des Abgangs.
Scharlacherkrankungen machten im Reiche 45, in Preußen 50% aller in Anstalten
behandelten Krankheitsfälle aus. Größere Abweichungen von diesen Durchschnittsziffern
zeigten Berlin (10,v#/%0), Waldeck (9,)), Sachsen-Meiningen (9,1), Lübeck (8,), Oldenburg (6,),
das Königreich Sachsen und Elsaß-Lothringen (je 6,6), andererseits Sachsen-Altenburg (1//),
Mecklenburg-Strelitz (17), Pommern, Ostpreußen, Bayern, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin,
Schwarzburg-Sondershausen und Reuß ä. L. (je zwischen 2 und 3%); in
Schaumburg-Lippe kamen Scharlachkranke überhaupt nicht zur Aufnahme. Im Ganzen
wurden den Heilanstalten 3129—4571—4245, zusammen 11 945 Fälle zugeführt, die
meisten also im Jahre 1893. Bergleichsweise stark gegen die anderen Berichtsjahre war
der Zugang: — «
1892: im Königreich Sachsen, in Hessen und Mecklenburg-Schwerin.
1893: in Berlin, Westfalen, den süddeutschen Staaten außer Hessen und den Reichslanden.
1894: in Westpreußen, der Rheinprovinz, Oldenburg, Braunschweig und Bremen,
(vergl. Tab. a.)
Es scheint hiernach der Scharlach in diesen Gebieten zur angegebenen Zeit in großer
Verbreitung und, wie die gegen die vorige Berichtszeit erhöhte Sterbeziffer beweist, zum
Theil in bösartiger Form aufgetreten zu sein. Die Sterblichkeit betrug nämlich 126—
18,5—138/6, im Durchschnitt 13,0% des Abgangs gegen 9/69% in der Zeit von 1889 bis 1891.
Auf Masern und Rötheln (Tab. b) entfielen in Berlin 6,, in Sachsen-Koburg-Gotha
6,/, den Hansestädten durchschnittlich 6% 0 aller Anstaltsfälle, relativ wenige
(ie zwischen 1 und 2 % o) in Westpreußen, Westfalen, Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Schwerin,
Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Lippe
und Hohenzollern (0,,); in den nicht genannten Gebietstheilen näherte sich die entsprechende
Ziffer der des Reiches (8,2) bezw. Preußens (3,/). Den größten Zugang in der Berichtszeit
wies das Jahr 1892 auf, auch nahmen in demselben die Krankheitsfälle häufiger
einen tödtlichen Verlauf. Die Sterblichkeit erstreckte sich nämlich 1892 auf 9,6, 1898 auf
nur 7/, 1894 auf 68, durchschnittlich auf 7,838% des Abgangs gegen 5/,6% im vorigen
Berichtszeitraum. In den Großstädten Berlin und Hamburg starben im Gegensatz zu