Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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As (römR) ist die Grundlage der Wäh- 
rung der republikanischen und späteren 
Zeit. Noch bis ins dritte Jahrhundert der 
Stadt war Vieh, pecus, das einzige 
Tauschmittel; pecunia ist von pecus abge- 
leitet. Später wurde Kupfer als Tausch- 
material verwendet; vgl Mommsen 
RGesch I 201. 
I. Nach dem Vorbilde der Griechen 
wurden vermutlich seit der Zeit der De- 
zemvirn Asse von Kupfer gegossen, die 
fünf Sechstel des Kupferpfundes ausmach- 
ten; vgl Mommsen ROesch 1 447. 
Ursprünglich zerfällt einas in 12 unciae. 
Für die Bruchteile bürgern sich folgende 
Bezeichnungen ein: 1/,, heißt: uncia; — 
2/9: sextans; — 3/]3: quadrans; — ds: 
triens; — fig: quincunx; — 6/,,: semis; 
ip: septunx; — 8/9: bessis; — °/j9: 
dodrans; — 19/95: dextans; — M/jo: 
deunx. 
Namentlich bei den Berechnungen der 
Erbteile werden diese Ausdrücke ange- 
wendet, indem man die ganze Erbschaft 
als as bezeichnet und die Teile ent- 
sprechend benennt. Es gilt auch der Satz: 
ex asse fit dupondium, wenn es nottut, die 
Zahl der Teile zu vermehren. 
Il. Seit 269 v. Chr wird die Silberwäh- 
rung eingeführt. In den vielen nord- und 
mittelitalischen Gemeinden darf nunmehr 
nur noch Scheidemünze geprägt werden, 
in Rom dagegen (und ausnahmsweise in 
Capua) wird auch Silberkurant geprägt. — 
Münzeinheit ist der denarius oder das 
Zehnasstück. Er wiegt in Silber ein Zwei- 
undsiebzigstel, in Kupfer 31/, des römi- 
schen Pfundes. — Eine kleinere Silber- 
münze von 21/, asses war der sestertius, 
abgekürzt als his bezeichnet, d. h. zwei 
und ein halb = duo (Il) et semis; vgl 
Mommsen RGesch 1 454. 
III. Nach der Schlacht von Cannae 216 
v. Chr versuchen die tres viri mensarii 
eine Goldmünze auszugeben. Doch ver- 
schwindet diese bald wieder. — Auch 
Sulla läßt Goldmünzen schlagen. Gleich- 
wohl bleibt das Silber im Verkehre herr- 
schend. Gold wird nur nach Gewicht ge- 
nommen; vglMommsen RGesch 1 653, 
2 404. 
Cäsar läßt Goldmünzen nach dem Ge- 
wichte prägen und macht das Goldstück 
zur Reichsmünze. Damit wird der Ver- 
kehr auf eine feste Basis gestellt; vgl 
Mommsen RGesch 3 548. 
Unter Konstantin wird der solidus, eine 
  
As — assertor libertatis. 
Goldmünze von !/,, Pfund, ausgeprägt; 
vgl D 50, 16, 192; € 10, 29 un. — Unter 
der Herrschaft des gemeinen Rechtes war 
es wesentlich, den modernen Wert des 
solidus zu ermitteln. Man fand ihn im 
Wege der Gewohnheit als gleich dem des 
Reichsdukaten und berechnete ihn so (un- 
genau) auf 9 Mark 331/, Pf; vgl RG1 12. 
— 500 solidi betragen daher 4666°/, M 
aes alienum Schulden (römR). 
aes et libra Erz und Wage, die bei 
der mancipatio (s. d.) zum Zuwägen ver- 
wendet wurden. 
asega (deutschPrivatR), der Gesetz- 
sprecher bei den Friesen. Bis zum Aus- 
gange des Mittelalters war die Schöffen- 
verfassung nicht eingeführt, so daß die a 
allein das Urteil fanden. 
Vgl Maurer Alter des Gesetzaprecheramtes, 75; Heck 
Altfriesische Gerichtsverfassung, 94. 
Aspermatismus ist die Unfähigkeit, 
zeugungskräftige Spermatozoen (Samen- 
fäden) zu bilden ; diese kann auf zurückge- 
bliebener Entwickelung der Hoden be- 
ruhen (Infantilismus) oder auf deren 
gänzlichem Fehlen; dieses kann durch 
Kryptorchismus vorgetäuscht werden, wo- 
bei beide Hoden in der Bauchhöhle zu- 
rückblieben, die aber dann auch häufig 
mangelhaft oder unentwickelt sind. Bis- 
weilen ist nur ein Hode in der Bauchhöhle 
zurückgeblieben (Monorchie). Tuberku- 
lose, Syphilis der Hoden können die Zeu- 
gungsfähigkeit aufheben. Die Lebens- 
fähigkeit der Spermatozoen bzw deren 
Zeugungsfähigkeit ist in allen diesen Fäl- 
len gleichfalls aufgehoben. Hoden- oder 
Nebenhodenentzündung nach Tripper 
kann gleiche Folgen zeitigen. Die Neur- 
asthenie hat bisweilen einen A anderer 
Art im Gefolge; bei dieser Art, dem ner- 
vösen A, ist die Spermaentwickelung un- 
gestört, beim Coitus erfolgt jedoch kein 
Samenerguß (Erschöpfung, Trunkenheit 
oder dgl veranlassen häufig diesen ner- 
vösen A vorübergehend). Forensisch 
wichtig wird der Zustand des A bei An- 
schuldigung von Sittlichkeitsverbrechern, 
bei welcher der Stuprator sich durch 
ihn zu entlasten suchen könnte und da- 
durch seine Überführung erschwert; nicht 
minder von Bedeutung ist er bei streitiger 
Vaterschaft und in Ehesachen. 
P. Müller Die Unfruchtbarkeit der Ehe, 1886; Casper- 
Liman Handbuch der gerichtl. Medizin (9. Auflage von 
Schmidtmann) 1 92. Cohn. 
Assekuranz s. Versicherung. 
assertor libertatis (römR) ist der-
	        
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