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As (römR) ist die Grundlage der Wäh-
rung der republikanischen und späteren
Zeit. Noch bis ins dritte Jahrhundert der
Stadt war Vieh, pecus, das einzige
Tauschmittel; pecunia ist von pecus abge-
leitet. Später wurde Kupfer als Tausch-
material verwendet; vgl Mommsen
RGesch I 201.
I. Nach dem Vorbilde der Griechen
wurden vermutlich seit der Zeit der De-
zemvirn Asse von Kupfer gegossen, die
fünf Sechstel des Kupferpfundes ausmach-
ten; vgl Mommsen ROesch 1 447.
Ursprünglich zerfällt einas in 12 unciae.
Für die Bruchteile bürgern sich folgende
Bezeichnungen ein: 1/,, heißt: uncia; —
2/9: sextans; — 3/]3: quadrans; — ds:
triens; — fig: quincunx; — 6/,,: semis;
ip: septunx; — 8/9: bessis; — °/j9:
dodrans; — 19/95: dextans; — M/jo:
deunx.
Namentlich bei den Berechnungen der
Erbteile werden diese Ausdrücke ange-
wendet, indem man die ganze Erbschaft
als as bezeichnet und die Teile ent-
sprechend benennt. Es gilt auch der Satz:
ex asse fit dupondium, wenn es nottut, die
Zahl der Teile zu vermehren.
Il. Seit 269 v. Chr wird die Silberwäh-
rung eingeführt. In den vielen nord- und
mittelitalischen Gemeinden darf nunmehr
nur noch Scheidemünze geprägt werden,
in Rom dagegen (und ausnahmsweise in
Capua) wird auch Silberkurant geprägt. —
Münzeinheit ist der denarius oder das
Zehnasstück. Er wiegt in Silber ein Zwei-
undsiebzigstel, in Kupfer 31/, des römi-
schen Pfundes. — Eine kleinere Silber-
münze von 21/, asses war der sestertius,
abgekürzt als his bezeichnet, d. h. zwei
und ein halb = duo (Il) et semis; vgl
Mommsen RGesch 1 454.
III. Nach der Schlacht von Cannae 216
v. Chr versuchen die tres viri mensarii
eine Goldmünze auszugeben. Doch ver-
schwindet diese bald wieder. — Auch
Sulla läßt Goldmünzen schlagen. Gleich-
wohl bleibt das Silber im Verkehre herr-
schend. Gold wird nur nach Gewicht ge-
nommen; vglMommsen RGesch 1 653,
2 404.
Cäsar läßt Goldmünzen nach dem Ge-
wichte prägen und macht das Goldstück
zur Reichsmünze. Damit wird der Ver-
kehr auf eine feste Basis gestellt; vgl
Mommsen RGesch 3 548.
Unter Konstantin wird der solidus, eine
As — assertor libertatis.
Goldmünze von !/,, Pfund, ausgeprägt;
vgl D 50, 16, 192; € 10, 29 un. — Unter
der Herrschaft des gemeinen Rechtes war
es wesentlich, den modernen Wert des
solidus zu ermitteln. Man fand ihn im
Wege der Gewohnheit als gleich dem des
Reichsdukaten und berechnete ihn so (un-
genau) auf 9 Mark 331/, Pf; vgl RG1 12.
— 500 solidi betragen daher 4666°/, M
aes alienum Schulden (römR).
aes et libra Erz und Wage, die bei
der mancipatio (s. d.) zum Zuwägen ver-
wendet wurden.
asega (deutschPrivatR), der Gesetz-
sprecher bei den Friesen. Bis zum Aus-
gange des Mittelalters war die Schöffen-
verfassung nicht eingeführt, so daß die a
allein das Urteil fanden.
Vgl Maurer Alter des Gesetzaprecheramtes, 75; Heck
Altfriesische Gerichtsverfassung, 94.
Aspermatismus ist die Unfähigkeit,
zeugungskräftige Spermatozoen (Samen-
fäden) zu bilden ; diese kann auf zurückge-
bliebener Entwickelung der Hoden be-
ruhen (Infantilismus) oder auf deren
gänzlichem Fehlen; dieses kann durch
Kryptorchismus vorgetäuscht werden, wo-
bei beide Hoden in der Bauchhöhle zu-
rückblieben, die aber dann auch häufig
mangelhaft oder unentwickelt sind. Bis-
weilen ist nur ein Hode in der Bauchhöhle
zurückgeblieben (Monorchie). Tuberku-
lose, Syphilis der Hoden können die Zeu-
gungsfähigkeit aufheben. Die Lebens-
fähigkeit der Spermatozoen bzw deren
Zeugungsfähigkeit ist in allen diesen Fäl-
len gleichfalls aufgehoben. Hoden- oder
Nebenhodenentzündung nach Tripper
kann gleiche Folgen zeitigen. Die Neur-
asthenie hat bisweilen einen A anderer
Art im Gefolge; bei dieser Art, dem ner-
vösen A, ist die Spermaentwickelung un-
gestört, beim Coitus erfolgt jedoch kein
Samenerguß (Erschöpfung, Trunkenheit
oder dgl veranlassen häufig diesen ner-
vösen A vorübergehend). Forensisch
wichtig wird der Zustand des A bei An-
schuldigung von Sittlichkeitsverbrechern,
bei welcher der Stuprator sich durch
ihn zu entlasten suchen könnte und da-
durch seine Überführung erschwert; nicht
minder von Bedeutung ist er bei streitiger
Vaterschaft und in Ehesachen.
P. Müller Die Unfruchtbarkeit der Ehe, 1886; Casper-
Liman Handbuch der gerichtl. Medizin (9. Auflage von
Schmidtmann) 1 92. Cohn.
Assekuranz s. Versicherung.
assertor libertatis (römR) ist der-