assertor libertatis — auctor.
jenige, welcher im Freiheitsprozesse
(causa liberalis) auftritt, um die Freiheit
für seine Partei durchzusetzen. Der a ist
deshalb erforderlich, weil der die Freiheit
Beanspruchende nicht selbst auftreten
darf; vgl Gaius 4 14; fragm Vat 324,
Assessor (Gerichts-) ist der Titel, der
demjenigen verliehen wird, der die große
(zweite) Staatsprüfung bestanden hat.
er A hat die Befähigung zum Richter-
amte; er kann sich als Rechtsanwalt nie-
derlassen oder wird einem Amtsgerichte
oder einer Staatsanwaltschaft zur unent-
geltlichen Beschäftigung überwiesen.
Wird der A mit der Wahrnehmung einer
Richterstelle betraut (Kommissorium)
oder erhält er einen ständigen Hilfsarbei-
terposten bei der Staatsanwaltschaft, so
wird ihm eine Remüneration gewährt.
Bei Landgerichten dürfen an der Urteils-
fällung nur besoldete A teilnehmen; an
Oberlandesgerichten dürfen nur ange-
stellte Richter als Hilfsrichter fungieren;
am Reichsgerichte sind Hilfsrichter nicht
zugelassen.
assiduus (römR), der angesessene
Bürger; vgl Zwölftafeln I 4: assiduo vin-
dex assiduus esto.
Assignant s. Anweisung.
assisses (franzR), Schwurgerichte.
Assistenz, passive (kath KirchenR)
des Geistlichen reicht nach dem Triden-
tinum sess 24, Decr Tametsi zur Ehe-
schließung aus, wenn die Parteien einig
sind (coram parocho).
aestimatorius contractus (römR) s.
Innominatkontrakte.
Asyl s. Auslieferung.
Aszendenten sind diejenigen Perso-
nen, von denen jemand in gerader Linie
abstammt.
Atem ist die Luft, die bei der Aus-
atmung aus dem Munde ausgestoßen
wird. Sie ist anders zusammengesetzt als
die Einatmungsluft, da sie im Innern der
Lunge verändert wird. Zunächst ist sie
arm an Sauerstoff, den sie an das Lungen-
blut abgegeben hat, und reich an Kohlen-
säure, die sie dabei empfangen hat. Sie ist
ferner mit Wasserdampf gesättigt und ist
etwa so warm wie das Innere des Kör-
pers. Der Atem des gesunden Menschen
ist geruchlos. Bei schlechten Zähnen,
chronischn Rachen- und Mandel-
katarrhen, gewissen Nasenerkrankungen,
Mundkatarrhen usw entsteht ein übler Ge-
ruch des Atems.
Sachs.
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Äternat nennt man die Festlegung des
Budgets (Heeres-, Flottenetat) auf unbe-
grenzte Dauer. Für die deutsche Kriegs-
flotte besteht auf Grund des Flottenge-
setzes vom 14. Juni 1900 nebst Novelle
vom 5. Juni 1906 und von 1908 A,
da nicht nur die Zahl, sondern auch der
Ersatz festgelegt ist.
Athanasius, * 205, } 2. Mai 373, be-
kämpfte als Bischof von Alexandrien die
Lehre des Arius (s. d.). Unter seinem
Einflusse nahmen die Konzilien von Ni-
cäa 325 (symbolum Nicaeanum) und Kon-
stantinopel 381 das Dogma der Wesens-
gleichheit Christi mit Gott Vater an.
Atkyns, Sir Robert, * 1621, } 1709,
als Rechtsgelehrter und Politiker berühmt.
Posthum erschienen gesammelt seine
wichtigen Parliamentary and political
tracts London 1734. Bogeng.
Attentatsklausel, belgische, s. Aus-
lieferung, Belgien (Auslieferung).
Atteste, ärztliche. Ärzte und andere
approbierte Medizinalpersonen, welche
unrichtige A über den Gesundheitszustand
eines Menschen zum Gebrauche bei einer
Behörde oder Versicherungsgesellschaft
wider besseres Wissen ausstellen, werden
mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 2 Jah-
ren bestraft, S 278. — Gebrauchmachung
von falschen A: S 279 (Gefängnis bis zu
1 Jahre). — Ehrverlust: S 280.
A über Körperverletzungen, die nicht
zu den schweren gehören, können in
der Hauptverhandlung verlesen werden,
C 255.
Attorney general (engIR), Kronan-
walt, ist ein Law Officer of the Crown.
Der a ist Advokat und steht neben dem
Solicitor general an der Spitze der Anwalt-
schaft. Während seiner Amtstätigkeit
praktiziert der a nicht für Privatpersonen.
Attribut der Herrscherwürde
nennt man die Gegenstände, welche die
Macht des Herrschers versinnbildlichen.
Als A kommen vor: Krone, Zepter, Reichs-
apfel, Siegel u. a.
Auburnsches System (StrafR): Die
Freiheitsstrafe wird derart verbüßt, daß
die Sträflinge nachts getrennt werden, am
Tage aber unter absolutem Schweigen
gemeinsam arbeiten; zuerst in Auburn NY
1823 eingeführt.
auctor (römR), der Vormann, Vorbe-
rechtigte, von welchem Rechte abgeleitet
werden.
auctor, vetus — de beneficiis, eine