Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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und in Il. Instanz der Disziplinarhof beim 
Obersten Landesgerichte. 
Der widerrufliche Beamte hat keinen 
Anspruch auf Gewährung eines Ruhege-. 
halts. Der unwiderrufliche Beamte kann 
unter Bewilligung des gesetzlichen Warte- 
geldes ($/, des pensionsfähigen Dienstein- 
kommens) einstweilen in Ruhestand ver- 
setzt werden (auf Richter nicht anwend- 
bar); er kann die Versetzung in den Ruhe- 
stand beanspruchen, wenn er das 65. 
Lebensjahr vollendet hat oder infolge 
Krankheit zur Erfüllung seiner Amts- 
pflichten unfähig ist. In beiden Fällen, 
sowie auch dann, wenn durch Ver- 
schulden des Beamten Umstände vor- 
liegen, vermöge deren seine amtliche 
Wirksamkeit auch auf einer anderen 
Stelle nicht bloß vorübergehend gestört 
wäre, ein Disziplinarverfahren aber 
wegen Verjährung ausgeschlossen ist, 
kann der Beamte ohne sein Ansuchen in 
den Ruhestand versetzt werden. 
Das Ruhegehalt beträgt für die ersten 
10 Jahre 35/,.o des Diensteinkommens, 
steigt die nächsten 10 Jahre um jährlich 
2/00 und die weiteren 20 Dienstjahre um 
jährlich 1/,00; Höchstpension demnach 
75/00. Die Dienstzeit berechnet sich vom 
Tage der eidlichen Verpflichtung an; die 
angeordnete Vorbereitungszeit der Staats- 
dienstaspiranten wird eingerechnet, dsgl 
die Zeit des aktiven Militärdienstes. 
Der widerrufliche etatsmäßige Beamte 
kann auf Grund eingetretener Dienstun- 
fähigkeit in den Ruhestand versetzt wer- 
den, wobei ihm in widerruflicher Weise 
ein Ruhegehalt gewährt werden kann. 
Die Hinterbliebenen eines etatsmäßigen 
Beamten erhalten für das auf den Sterbe- 
monat folgende Vierteljahr noch den 
vollen Betrag des Gehalts oder Warte- 
geldes oder des Ruhegehaltes als Sterbe- 
gehalt. 
Die Pensionen der Hinterbliebenen 
werden für alle unwiderruflichen Beamten 
nach den gleichen Grundsätzen geregelt, 
wie die Beamtenpensionen. Das Witwen- 
geld beträgt jährlich *%0/,,. des Ruhege- 
halts des verstorbenen Mannes, minde- 
stens 300 Mk. Das Waisengeld der ein- 
fachen minderjährigen Waisen ist auf 1/, 
des Witwengeldes, das der Doppelwaisen 
auf 1/, festgesetzt. Das Witwengeld wird 
gekürzt, wenn die Witwe mehr als 
15 Jahre jünger war als der verstorbene 
Beamte. Die Witwe und die Kinder eines 
  
Beamte — Beccaria. 
Beamten, der erst nach der Pensionierung 
geheiratet hat, haben keinen Anspruch auf 
Witwen- und Waisengeld. Den Hinter- 
bliebenen eines widerruflichen etatsmäßi- 
gen Beamten kann Witwen- und Waisen- 
geld gewährt werden. Die Hinterblie- 
bliebenen von nichtetatsmäßigen Beamten 
erhalten weder Sterbegehalt noch Wit- 
wen- und Waisengeld. 
Beamtengesetz vom 15. August 1908, DJZ 08 1251; 
Zeitschrift für Rechtspflege in B 08 543; Sutner Das 
Beamtengesetz für das Königreich Bayern 09. 
Ungewitter. 
Bearbeitung s. Verarbeitung. 
Beauftragter Richter ist das Mit- 
glied eines Richterkollegiums, dem in 
gewissen Fällen die Wahrnehmung einer 
(sonst nur dem Kollegium selbst obliegen- 
den) Tätigkeit übertragen wird, z. B. Zeu- 
genvernehmung, Einnahme eines Augen- 
scheins. 
Bebauungsplan s. Fluchtliniengesetz. 
Bebroteter Jäger ist eine besondere 
jagdliche Eigentümlichkeit des hannover- 
schen Jagdrechts. Bebrotet ist derjenige 
Jäger, welcher zum Jagdpächter als sei- 
nem Brotherrn in einem gesindeähnlichen 
Dienstverhältnis steht und aus der jagd- 
lichen Stellung sein „Brot“, d. h. seinen 
hauptsächlichsten Unterhalt, bezieht. 
Hausgenossenschaft mit dem Jagdpächter 
ist nicht erforderlich. Das wesentlichste 
Recht des bebroteten Jägers ist, Begleiter 
mit auf die Jagd mitzunehmen, insbeson- 
dere auch allein, d. h. ohne Begleitung 
des Jagdpächters, in dessen Jagdpacht- 
bezirk die Jagd ausüben zu dürfen, $ 14 
HannovJagdO vom 11. März 1859. Ein 
bebroteter Jäger ist begrifflich immer nur 
bei einem einzigen Jagdpächter mög- 
lich; s. S telling HannovJagdges (Han- 
nover, Hahn 05) Kommentar 249; KG 
Berlin 7. Aug 1908; Zeitschr für Jagdr 
2 313; Johow 36 44. Stelling. 
Beccaria, Marchese Cesare Bonesana 
de, * 15. März 1738 zu Mailand, wo 1768 
für ihn ein staatswirtschaftliches (später 
nach Pavia verlegtes) Lehramt eingerich- 
tet wurde. Er } in Mailand am 28. Nov 
1794, In seinem weltberühmten, zuerst an- 
onym erschienenen Werke: Dei delitti e 
delle pene, s. I. (Monaco, Livorno), 1764, 
49 (Paris 1780, Venedig 1781, II, coi com- 
mentarii di Voltaire, Bassano 1797, IV, 
u. ö.), das bald durch zahlreiche Ausgaben 
und Übersetzungen über ganz Europa ver- 
breitet wurde, trat er als erster literarisch 
für Abschaffung der Todesstrafe ein und
	        
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