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exitu vom 3. Juli 1907 ist ein Erlaß der
römischen Inquisitionskongregation und
brandmarkt die Irrtümer der modernen
Bibelexegese, insbesondere gegen Abbe
Loisy.
Biber s. jagdbare Tiere.
Bibliographie. Die Literatur der
Rechts- und Staatswissenschaften verlangt
seit Jangem eine zusammenfassende bib-
liographische Behandlung. Allerlei An-
sätze und Vorbilder sind hierzu vorhan-
den; aber ein Versuch nach dem andern
ist nach vielen Zeit- und Geldopfern an
der Lauheit der Kreise, um derentwillen
sie gebracht worden, gescheitert. Eine
auch nur einigermaßen vollständige
juristische B(i)b(liographie) über einen
größeren Zeitraum fehlt augenblicklich
gänzlich; Bb über einzelne juristische Fä-
cher finden sich hier und da in Zeitschrif-
ten. Mehr und mehr bricht sich daher die
Überzeugung Bahn, daß nur eine vom
Staate organisierte und von ihm sowie von
zahlreichen Interessenverbänden unter-
stützte Zentrale die erforderliche Arbeit
mit der nötigen Vollständigkeit und
Gründlichkeit leisten kann. Ein Postulat
für die Zukunft! Bis zu seiner Erfüllung
wird noch oft aus Sonderanlässen der
Wunsch nach Bb auf begrenzten Gebie-
ten auftauchen; aber auch für sie wird
die Gefahr bestehen, daß sie aus Mangel
an der nötigen Unterstützung des Bücher
schreibenden, verlegenden und lesenden
Publikums an der gleichen Unzulänglich-
keit kränkeln werden. Jeder literarisch
Tätige sollte sich daran gewöhnen, alle
bibliographischen Notizen einzeln auf
gleichgroßen Zetteln niederzuschreiben,
diese sofort nach Abschluß einer Quellen-
prüfung zu ordnen und in Kästen aufzube-
wahren. Durch regelmäßiges und sorg-
sames Fortarbeiten in dieser Weise er-
wächst ihm allmählich ein wichtiges Hilfs-
mittel, welches ihm manche Stunde ver-
geblichen Suchens in Bibliotheken erspa-
ren kann.
Es würde hier zu weit führen, die wich-
tigsten Bb aus dem Bereiche der Rechts-
und Staatswissenschaften zusammenzu-
stellen; wohl aber mögen zu Nutz und
Frommen all derer, welche in ihren Ar-
beiten einen Überblick über das von ih-
nen verwertete Material zu geben haben,
einige anleitende Bemerkungen über ju-
ristische Bb Platz finden (vgl den Be-
richt von Beck über den internatio-
Bibelexegese — Bibliographie.
nalen Stand der juristischen Bb in den
Blättern für die gesamten Sozialwissen-
schaften in den ersten Heften 1908).
Für die Herstellung des Manuskriptes
sind im wesentlichen die Ratschläge sinn-
gemäß zu verwerten, welche für die ver-
schiedenen Katalogisierungsarten, insbe-
sondere über die Herstellung des alpha-
betischen Katalogs, unter dem Stichwort
„Bibliotheken“ gegeben sind. Für die
Beschaffung, Abgrenzung, Bearbeitung
und Ordnung des Materials ist folgendes
zu beachten.
Die Beschaffung des Materials ist in
vielen Fällen mit großen Schwierig-
keiten verbunden. In erster Linie muß
man sich darüber vergewissern, woher
man das erforderliche Material erhalten
wird. Meist kann man sich nicht auf eine
Büchersammlung allein stützen, sondern
muß auf andere verwandte, insbeson-
dere Spezialbibliotheken sein Augenmerk
richten, zugleich aber auch die allgemei-
nen buchhändlerischen Bb zu Rate ziehen.
Handelt es sich darum, die Zusammenstel-
lung der Literatur eine Zeitlang fortzu-
setzen, so muß der Bibliograph für
jedes von ihm benutzte unabgeschlossene
Wort oder periodische Unternehmen Kon-
trollkarten anlegen, mit deren Hilfe er
feststellt, ob ihm nichts entgangen ist.
(Vgl die Bemerkungen über Fortsetzungs-
zettel ‘unter dem Schlagwort: Biblio-
theken.)
Nicht ohne Mühe ist auch die Abgren-
zung des Materials, insofern jede Bb die
ursprünglich ihr gegebene Grenze zu
überschreiten droht. Um diese Gefahren,
an denen schon manche Bb gescheitert ist,
möglichst zu verringern, muß der Biblio-
graph feste Grundsätze darüber aufstel-
len, aus welchen Quellen er schöpfen und
welche Gebiete er berücksichtigen will.
Nur so schafft er den späteren Benutzern
seiner Arbeit die Sicherheit, daß die von
ihm zweckmäßigerweise in einer Über-
sicht zu benennenden Fundstellen regel-
mäßig herangezogen werden, sie also der
Nachlese überhoben sind.
Für die Bearbeitung des Materials ist
es von keinem einschneidenden Wert,
welche von den verschiedenen Bb für
die technische Seite der Aufzeichnung als
Vorbild gewählt wird. Notwendig ist
aber, wenn man sich für die eine oder die
andere Art entschieden hat, unbedingt an
ihr festzuhalten. Ferner muß der Biblio-