Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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exitu vom 3. Juli 1907 ist ein Erlaß der 
römischen Inquisitionskongregation und 
brandmarkt die Irrtümer der modernen 
Bibelexegese, insbesondere gegen Abbe 
Loisy. 
Biber s. jagdbare Tiere. 
Bibliographie. Die Literatur der 
Rechts- und Staatswissenschaften verlangt 
seit Jangem eine zusammenfassende bib- 
liographische Behandlung. Allerlei An- 
sätze und Vorbilder sind hierzu vorhan- 
den; aber ein Versuch nach dem andern 
ist nach vielen Zeit- und Geldopfern an 
der Lauheit der Kreise, um derentwillen 
sie gebracht worden, gescheitert. Eine 
auch nur einigermaßen vollständige 
juristische B(i)b(liographie) über einen 
größeren Zeitraum fehlt augenblicklich 
gänzlich; Bb über einzelne juristische Fä- 
cher finden sich hier und da in Zeitschrif- 
ten. Mehr und mehr bricht sich daher die 
Überzeugung Bahn, daß nur eine vom 
Staate organisierte und von ihm sowie von 
zahlreichen Interessenverbänden unter- 
stützte Zentrale die erforderliche Arbeit 
mit der nötigen Vollständigkeit und 
Gründlichkeit leisten kann. Ein Postulat 
für die Zukunft! Bis zu seiner Erfüllung 
wird noch oft aus Sonderanlässen der 
Wunsch nach Bb auf begrenzten Gebie- 
ten auftauchen; aber auch für sie wird 
die Gefahr bestehen, daß sie aus Mangel 
an der nötigen Unterstützung des Bücher 
schreibenden, verlegenden und lesenden 
Publikums an der gleichen Unzulänglich- 
keit kränkeln werden. Jeder literarisch 
Tätige sollte sich daran gewöhnen, alle 
bibliographischen Notizen einzeln auf 
gleichgroßen Zetteln niederzuschreiben, 
diese sofort nach Abschluß einer Quellen- 
prüfung zu ordnen und in Kästen aufzube- 
wahren. Durch regelmäßiges und sorg- 
sames Fortarbeiten in dieser Weise er- 
wächst ihm allmählich ein wichtiges Hilfs- 
mittel, welches ihm manche Stunde ver- 
geblichen Suchens in Bibliotheken erspa- 
ren kann. 
Es würde hier zu weit führen, die wich- 
tigsten Bb aus dem Bereiche der Rechts- 
und Staatswissenschaften zusammenzu- 
stellen; wohl aber mögen zu Nutz und 
Frommen all derer, welche in ihren Ar- 
beiten einen Überblick über das von ih- 
nen verwertete Material zu geben haben, 
einige anleitende Bemerkungen über ju- 
ristische Bb Platz finden (vgl den Be- 
richt von Beck über den internatio- 
  
Bibelexegese — Bibliographie. 
nalen Stand der juristischen Bb in den 
Blättern für die gesamten Sozialwissen- 
schaften in den ersten Heften 1908). 
Für die Herstellung des Manuskriptes 
sind im wesentlichen die Ratschläge sinn- 
gemäß zu verwerten, welche für die ver- 
schiedenen Katalogisierungsarten, insbe- 
sondere über die Herstellung des alpha- 
betischen Katalogs, unter dem Stichwort 
„Bibliotheken“ gegeben sind. Für die 
Beschaffung, Abgrenzung, Bearbeitung 
und Ordnung des Materials ist folgendes 
zu beachten. 
Die Beschaffung des Materials ist in 
vielen Fällen mit großen Schwierig- 
keiten verbunden. In erster Linie muß 
man sich darüber vergewissern, woher 
man das erforderliche Material erhalten 
wird. Meist kann man sich nicht auf eine 
Büchersammlung allein stützen, sondern 
muß auf andere verwandte, insbeson- 
dere Spezialbibliotheken sein Augenmerk 
richten, zugleich aber auch die allgemei- 
nen buchhändlerischen Bb zu Rate ziehen. 
Handelt es sich darum, die Zusammenstel- 
lung der Literatur eine Zeitlang fortzu- 
setzen, so muß der Bibliograph für 
jedes von ihm benutzte unabgeschlossene 
Wort oder periodische Unternehmen Kon- 
trollkarten anlegen, mit deren Hilfe er 
feststellt, ob ihm nichts entgangen ist. 
(Vgl die Bemerkungen über Fortsetzungs- 
zettel ‘unter dem Schlagwort: Biblio- 
theken.) 
Nicht ohne Mühe ist auch die Abgren- 
zung des Materials, insofern jede Bb die 
ursprünglich ihr gegebene Grenze zu 
überschreiten droht. Um diese Gefahren, 
an denen schon manche Bb gescheitert ist, 
möglichst zu verringern, muß der Biblio- 
graph feste Grundsätze darüber aufstel- 
len, aus welchen Quellen er schöpfen und 
welche Gebiete er berücksichtigen will. 
Nur so schafft er den späteren Benutzern 
seiner Arbeit die Sicherheit, daß die von 
ihm zweckmäßigerweise in einer Über- 
sicht zu benennenden Fundstellen regel- 
mäßig herangezogen werden, sie also der 
Nachlese überhoben sind. 
Für die Bearbeitung des Materials ist 
es von keinem einschneidenden Wert, 
welche von den verschiedenen Bb für 
die technische Seite der Aufzeichnung als 
Vorbild gewählt wird. Notwendig ist 
aber, wenn man sich für die eine oder die 
andere Art entschieden hat, unbedingt an 
ihr festzuhalten. Ferner muß der Biblio-
	        
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