Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Bibliothek. 
Haben aber die Schriften eines solchen 
Bandes nichts Inhaltliches miteinander ge- 
mein, so sind sie auch vollständig selb- 
ständig zu behandeln. 
Eine oft recht wichtige Ergänzung der 
monographischen Literatur in Bken bilden 
die Sonderabdrücke aus Werken, die als 
Ganzes in der betreffenden Sammlung 
nicht vertreten sind. Haben sie ein Titel- 
blatt, so ist wie bei selbständigen Schrif- 
ten zu verfahren; am Ende der Abschrift 
ist aber anzugeben, aus welchem Werke 
sie stammen. Haben sie kein Titelblatt, 
so ist der Verfasser unter Nachsetzung 
seines Vornamens an die Spitze zu setzen 
und von den übrigen Titeln durch ein 
Kolon zu trennen. Die Herkunft wird mit 
„Aus‘ unter nachfolgender Wiedergabe 
der Quelle angefügt. 
Auf die so hergestellten Titelabschrif- 
ten sind noch die Inventarnummer (Num- 
mer des Erwerbungsverzeichnisses) und 
die Signatur (Buchstabe und Nummer des 
Standortskataloges unter Benutzung be- 
stimmter Stellen des Zettels, am besten der 
oberen beiden Ecken einzusetzen. Mit 
Hilfe der bekannten Vervielfältigungsme- 
thoden können dann für die verschiedenen 
Kataloge die erforderlichen Exemplare 
hergestellt werden, deren Anzahl nach den 
Mitteilungen des Titels über Verfasser, 
Bearbeiter usw und die im Werke selbst 
hauptsächlich berührten Wissensgebiete 
zu bemessen ist. Der alphabetische Ka- 
talog verlangt auf einer Titelkopie das 
Auswerfen des Verfassernamens im No- 
minativ unter Nachsetzung der Vornamen 
oder bei anonymen Werken des sachli- 
chen Stichwortes, eventuell unter Nachset- 
zung weiterer dem Titel zu entnehmender 
Stichwörter. Weitere Exemplare verlangt 
der alphabetische Katalog für Verwei- 
sungen auf etwaige Herausgeber, Mitar- 
beiter, Fortsetzer von Werken. Eine 
gleichgestaltete Kopie verlangt der Stand- 
ortskatalog. Auf die Kopien für den 
systematischen Katalog ist eine Angabe 
der Abteilungen zu setzen, für welche die 
Schrift ihrem Inhalte nach von wesentli- 
cher Bedeutung ist, entweder durch das 
Schlagwort der Abteilung oder eine aus 
Buchstaben und Zahlen des Systems ge- 
bildete kurze Bezeichnung. 
Ergibt sich bei näherer Untersuchung 
eines Werkes seine Zugehörigkeit zu meh- 
reren Abteilungen, so sind entsprechend 
viele Kopien zu verwerten. Die Original- 
  
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abschrift erhält dann vor ihrer Vervielfäl- 
tigung die Angabe über sämtliche Stellen 
des Systems, welche für das Werk in Be- 
tracht kommen. Sie geben dem Benutzer 
wichtige Fingerzeige über die Verknüp- 
fung des vorliegenden Werkes mit ande- 
ren Gebieten, namentlich in den Fällen, 
wo die Fassung des Titels das nicht ohne 
weiteres vermuten läßt. Selbstverständ- 
lich können derartige Wiederholungen 
den Inhalt eines Werkes nicht vollständig 
erschöpfen. Für gewisse allgemeine Ab- 
teilungen, wie Entscheidungen, Kommen- 
tare, Wörterbücher, ist naturgemäß ein 
derartiges Zerlegen und Verteilen des In- 
halts nicht am Platze, weil vorausgesetzt 
werden kann, daß sie gleichwohl auch 
ohne besonderen Hinweis zu Rate gezo- 
gen werden. Bei der Einreihung der Ko- 
pien in das System sind diese Vermerke 
auf den kopierten Exemplaren, ihrer Be- 
rücksichtigung entsprechend, zu unter- 
streichen. 
Das gleiche gilt für den Schlagworts- 
katalog, welcher, alphabetisch geordnet, 
den in die Systematik einer Bk nicht Ein- 
geweihten ihren Inhalt erschließt. Sind 
die Schlagwörter nach genauer Prüfung 
des Werkes festgestellt, wobei auch die 
Formulierung des Titels zu berücksichti- 
gen ist, so sind sie sämtlich auf der Orgi- 
nalabschrift zu vermerken und ihrer Zahl 
entsprechend viele Kopien herzustellen. 
Gleich den Hinweisen im systematischen 
Kataloge tragen sie wesentlich dazu bei, 
durch möglichste Erschöpfung des Inhalts, 
soweit dies überhaupt durch Kataloge 
tunlich ist, das Werk in den rechten 
wissenschaftlichen Zusammenhang zu 
stellen. Die Einreihung der Kopien er- 
folgt in gleicher Weise wie beim syste- 
matischen Kataloge. In diesen vier Kata- 
logen haben Zwischenzettel über die Ord- 
nungsweise zu unterrichten. Diese „Leit- 
karten‘ erhalten je nach der Art des be- 
treffenden Kataloges bestimmte Vermerke 
an ihrem Kopfe: beim alphabetischen 
Standortskataloge die Buchstaben des 
Alphabets; beim Standortskataloge die 
Signatur; beim systematischen die Über- 
schrift der betreffenden Abteilung mit 
ihren Ordnungszeichen. 
Das Einordnen der Titelkopien in die 
Zettelsammlungen ist am einfachsten beim 
Schlagworts- und Standortskataloge. Bei 
ersterem entscheidet das gewählte Wort, 
bei letzterem die Signatur über die Stelle.
	        
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