Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Bischöfe — Bismarck. 
Kandidaten zu streichen (irischer Wahl- 
modus). 
IV. Die Gehilfen des B. 
1. Der Generalvikar vertritt den B in 
der Jurisdiktion. Ihn unterstützt eine be- 
sondere Behörde. 
2. Der Weihbischof ist ein Gehilfe des B 
in Angelegenheiten der iura ordinis reser- 
vata; er ist ein B, der auf ein in der Hand 
der Ungläubigen befindliches Gebiet kon- 
sekriert ist; Zweck ist z. B. die Unter- 
stützung des Bischofs bei großer Diözese. 
Die frühere Bezeichnung: episcopus in 
partibus infidelium ist nicht mehr üblich. 
— Die Kirche vermeidet es, große Diöze- 
sen zu teilen, um die Macht der Bischöfe 
nicht zu schwächen. 
3. Landdekan (Erzpriester, Bezirksvikar) 
ist ein Priester, welcher die Aufsicht klei- 
nerer Sprengel führt und den Verkehr 
des Klerus mit dem Bischofe vermittelt. 
In den Landkapiteln (Kapitelskonferen- 
zen) der Pfarrer des Bezirkes führt der 
Landdekan den Vorsitz. 
Bisexualität oder Hermaphrodi- 
tismus (Zwitterbildung) ist die Ent- 
wickelung eines Individuums in beiden 
Geschlechtsrichtungen. Eine vollkom- 
mene Entwickelung dieser Art ist beim 
Menschen nicht sicher festgestellt; es sind 
zwar einige solcher Fälle beim Menschen 
anatomisch beschrieben, jedoch sind diese 
noch nicht ausreichend, um das Vorkom- 
men wirklicher menschlicher Zwitter mit 
Sicherheit behaupten zu dürfen. Die Oe- 
schlechtsanlage ist in den ersten Wochen 
des embryonalen Lebens beim Men- 
schen immer eine bisexuelle. Die 
Entwickelung nach der einen Ge- 
schlechtsrichtung findet erst später 
statt, während die in der Anlage 
vorhandenen Organe des anderen Ge- 
schlechtes verkümmern. Dies gilt für die 
Geschlechtsgänge ebenso wie für die Ge- 
schlechtsdrüsen. Ist die Geschlechts- 
drüse beider Geschlechter vorhanden 
(Eierstock, Hode), so liegt Hermaphrodi- 
tismus verus vor; betrifft die bisexuelle 
Entwickelung nur die Geschlechtsgänge, 
so haben wir es mit Pseudohermaphro- 
disie zu tun. Der zweiseitige wahre Herm- 
aphroditismus ist sehr selten, noch sel- 
tener der einseitige, bei welchem sich nur 
auf einer Seite aus einer Geschlechtsdrüse 
Hoden und Eierstock entwickeln, wäh- 
rend die Geschlechtsdrüse der anderen 
Seite nur zu einem Geschlechtscharakter 
  
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sich wandelt. Entwickelt sich auf einer 
Seite der Hode, auf der anderen der Eier- 
stock, so haben wir den Hermaphroditis- 
mus verus lateralis, der wiederholt beob- 
achtet worden ist. Geschlechtsreife Ho- 
den bzw Eierstöcke sind beim echten 
Hermaphroditismus bisher nicht erwiesen, 
nur Hodengewebe bzw Ovarialgewebe 
anatomisch konstatiert. Ein Individuum 
kann demnach sehr wohl verschiedenge- 
schlechtlich sein. Die Annahme des deut- 
schen B, daß ein Individuum nur einem 
Geschlecht angehören könne, ist irrig! 
Klarheit vermag allerdings letzthin nur 
die Obduktion zu geben. 
Am häufigsten trifft man unter den 
Zwitterbildungen die Pseudohermaphro- 
disie. Hierbei zeigen entweder nur die 
äußeren Genitalien eine bisexuelle Bil- 
dung oder die Geschlechtsgänge des einen 
Geschlechtes sind zugleich mit denen des 
anderen mehr oder weniger vollständig 
zur Entwickelung gelangt. (Pseudoherm- 
aphroditismus externus bzw internus). 
Kombinationen (Pseudoherm ext und 
intern) sind nicht selten. Das Gewöhn- 
lichste ist: innen Hoden, äußerlich an- 
scheinend weibliche Genitalien ev gut 
entwickelte Brüste und langes Kopfhaar. 
Die zur Beurteilung kommenden Fälle 
geben viel Schwierigkeiten. (Fall der 
Katharina Hohmann aus Mellrichstadt, die 
sich schließlich als männlich entpuppte 
und in einem ganz entfernten Teile der 
Monarchie die bisher als Lehrerin von 
ihr ausgeübte Tätigkeit fortsetzen durfte.) 
Allein entscheidend wäre das Auffinden 
von Spermatozoiden im Geschlechtssekret 
eines Hermaphroditen. Kryptorchie (zu- 
rückgebliebene Hoden in der Bauch- 
höhle), Bruchsäcke, Lymphdrüsen kön- 
nen leicht zu Verwechselungen An- 
laß geben. Bei strafbaren Verfehlungen 
zwitterhaft veranlagter Individuen dürfte 
es stets angebracht sein, deren psychi- 
sches Verhalten zu prüfen; denn Zwitter- 
bildungen kann die Bedeutung von Dege- 
nerationszeichen zukommen. Cohn. 
Bismarck, Otto Fürst von —, * 1. April 
1815 in Schönhausen, F 30. Juli 1898. B, 
ursprünglich im Justizdienst tätig, bewirt- 
schafte dann das väterliche Gut, war 1845 
Mitglied des Provinziallandtages, 1847 
des vereinigten Landtages, 1849 des Ab- 
geordnetenhauses, 1850 des Erfurter Par- 
lamentes, 1851—1859 preußischer Ge- 
sandter auf dem Bundestage in Frankfurt,
	        
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