Bischöfe — Bismarck.
Kandidaten zu streichen (irischer Wahl-
modus).
IV. Die Gehilfen des B.
1. Der Generalvikar vertritt den B in
der Jurisdiktion. Ihn unterstützt eine be-
sondere Behörde.
2. Der Weihbischof ist ein Gehilfe des B
in Angelegenheiten der iura ordinis reser-
vata; er ist ein B, der auf ein in der Hand
der Ungläubigen befindliches Gebiet kon-
sekriert ist; Zweck ist z. B. die Unter-
stützung des Bischofs bei großer Diözese.
Die frühere Bezeichnung: episcopus in
partibus infidelium ist nicht mehr üblich.
— Die Kirche vermeidet es, große Diöze-
sen zu teilen, um die Macht der Bischöfe
nicht zu schwächen.
3. Landdekan (Erzpriester, Bezirksvikar)
ist ein Priester, welcher die Aufsicht klei-
nerer Sprengel führt und den Verkehr
des Klerus mit dem Bischofe vermittelt.
In den Landkapiteln (Kapitelskonferen-
zen) der Pfarrer des Bezirkes führt der
Landdekan den Vorsitz.
Bisexualität oder Hermaphrodi-
tismus (Zwitterbildung) ist die Ent-
wickelung eines Individuums in beiden
Geschlechtsrichtungen. Eine vollkom-
mene Entwickelung dieser Art ist beim
Menschen nicht sicher festgestellt; es sind
zwar einige solcher Fälle beim Menschen
anatomisch beschrieben, jedoch sind diese
noch nicht ausreichend, um das Vorkom-
men wirklicher menschlicher Zwitter mit
Sicherheit behaupten zu dürfen. Die Oe-
schlechtsanlage ist in den ersten Wochen
des embryonalen Lebens beim Men-
schen immer eine bisexuelle. Die
Entwickelung nach der einen Ge-
schlechtsrichtung findet erst später
statt, während die in der Anlage
vorhandenen Organe des anderen Ge-
schlechtes verkümmern. Dies gilt für die
Geschlechtsgänge ebenso wie für die Ge-
schlechtsdrüsen. Ist die Geschlechts-
drüse beider Geschlechter vorhanden
(Eierstock, Hode), so liegt Hermaphrodi-
tismus verus vor; betrifft die bisexuelle
Entwickelung nur die Geschlechtsgänge,
so haben wir es mit Pseudohermaphro-
disie zu tun. Der zweiseitige wahre Herm-
aphroditismus ist sehr selten, noch sel-
tener der einseitige, bei welchem sich nur
auf einer Seite aus einer Geschlechtsdrüse
Hoden und Eierstock entwickeln, wäh-
rend die Geschlechtsdrüse der anderen
Seite nur zu einem Geschlechtscharakter
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sich wandelt. Entwickelt sich auf einer
Seite der Hode, auf der anderen der Eier-
stock, so haben wir den Hermaphroditis-
mus verus lateralis, der wiederholt beob-
achtet worden ist. Geschlechtsreife Ho-
den bzw Eierstöcke sind beim echten
Hermaphroditismus bisher nicht erwiesen,
nur Hodengewebe bzw Ovarialgewebe
anatomisch konstatiert. Ein Individuum
kann demnach sehr wohl verschiedenge-
schlechtlich sein. Die Annahme des deut-
schen B, daß ein Individuum nur einem
Geschlecht angehören könne, ist irrig!
Klarheit vermag allerdings letzthin nur
die Obduktion zu geben.
Am häufigsten trifft man unter den
Zwitterbildungen die Pseudohermaphro-
disie. Hierbei zeigen entweder nur die
äußeren Genitalien eine bisexuelle Bil-
dung oder die Geschlechtsgänge des einen
Geschlechtes sind zugleich mit denen des
anderen mehr oder weniger vollständig
zur Entwickelung gelangt. (Pseudoherm-
aphroditismus externus bzw internus).
Kombinationen (Pseudoherm ext und
intern) sind nicht selten. Das Gewöhn-
lichste ist: innen Hoden, äußerlich an-
scheinend weibliche Genitalien ev gut
entwickelte Brüste und langes Kopfhaar.
Die zur Beurteilung kommenden Fälle
geben viel Schwierigkeiten. (Fall der
Katharina Hohmann aus Mellrichstadt, die
sich schließlich als männlich entpuppte
und in einem ganz entfernten Teile der
Monarchie die bisher als Lehrerin von
ihr ausgeübte Tätigkeit fortsetzen durfte.)
Allein entscheidend wäre das Auffinden
von Spermatozoiden im Geschlechtssekret
eines Hermaphroditen. Kryptorchie (zu-
rückgebliebene Hoden in der Bauch-
höhle), Bruchsäcke, Lymphdrüsen kön-
nen leicht zu Verwechselungen An-
laß geben. Bei strafbaren Verfehlungen
zwitterhaft veranlagter Individuen dürfte
es stets angebracht sein, deren psychi-
sches Verhalten zu prüfen; denn Zwitter-
bildungen kann die Bedeutung von Dege-
nerationszeichen zukommen. Cohn.
Bismarck, Otto Fürst von —, * 1. April
1815 in Schönhausen, F 30. Juli 1898. B,
ursprünglich im Justizdienst tätig, bewirt-
schafte dann das väterliche Gut, war 1845
Mitglied des Provinziallandtages, 1847
des vereinigten Landtages, 1849 des Ab-
geordnetenhauses, 1850 des Erfurter Par-
lamentes, 1851—1859 preußischer Ge-
sandter auf dem Bundestage in Frankfurt,