Bleizuckerfabriken — Bilokade.
Bleizuckerfabriken siehe Bleifarben-
fabriken.
Bleßhühner nicht jagdbar s. jagdbare
Tiere.
Blinde Mutung s. Bergrecht.
Blindentestament s. Testament.
Blödsinn (dementia) ist derjenige Zu-
stand krankhafter Störung der Geistes-
tätigkeit, bei welchem eine nach Ablauf
der Kinderjahre erworbene Schwäche der
geistigen Funktionen besteht und diese
sich als einen recht beträchtlichen Grad
von Schwachsinn erweist; er setzt sich
daher zusammen aus einer Gruppe von
Symptomen, die aus einer Gehirnkrank-
heit hervorgehen. Kennzeichen des Blöd-
sinns sind: Verlangsamter Ablauf der
Vorstellungen, schwieriges Aneinander-
reihen derselben und damit fehlende Be-
fähigung zum Urteilen und Schließen ; Ab-
schwächung der Gefühle, Stumpfheit der
Kranken, Interesselosigkeit, völliges Ver-
sagen gegenüber neuen Eindrücken und
neuen Ideen. Gileichgültigkeit und stei-
nerne Ruhe gegenüber den Kranken sonst
erregenden Ereignissen. Gedächtnis-
schwäche, Willensschwäche bis zur völli-
gen Aufhebung des Willens (Abulie). Die
Schwäche der gestörten Funktionen kann
einerseits in der der Intelligenz, anderer-
seits mehr in der des Gemüts sich zeigen.
Zu unterscheiden sind 1. Schwachsinn, 2.
Verwirrtheit oder agitierte Dementia, 3.
apathische Dementia. Ad 1: Wahnvor-
stellungen und Sinnestäuschungen sind
nicht vorhanden, das Gedächtnis ist ge-
schwächt, Urteile werden nicht gebildet,
das ethische Empfinden ist ohne Kraft.
Die Individuen sind leicht lenkbar, ihre
Resistenz gegen die Umsetzung von Ge-
fühlen oder Trieben in Handlungen zeigt
sich gemindert. Ad 2: Im Gegensatz zu
den ruhigen Kranken ad 1 laufen diese
Kranken hin und her, machen allerhand
Gesten, lachen, schwatzen, tanzen, singen
usw; manche sind betrübt, ängstlich, an-
dere bedürfen der Anreize, um sie in einen
der geschilderten Zustände zu bringen.
Auf Fragen wird nicht geantwortet oder
nicht in der passenden Art. Völlige Des-
orientierung z. B. in bezug auf ihren Ge-
burtstag, ihr Vorleben zeigt sich. Wahn-
vorstellungen und Halluzinationen sind
abgeschwächt vorhanden. Die Wahnvor-
stellungen sind jedoch nicht mehr zusam-
menhängend, sondern aus der früheren
krankhaften seelischen Verfassung, die in
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Blödsinn überging, gleichsam hinüber-
gerettet. Sinnestäuschungen sind zwar
vorhanden, haben aber ihre frühere zwin-
gende Gewalt auf den Kranken eingebüßt.
Leerer Gesichtsausdruck, schlaffe Hal-
tung, matter Blick, Hang zur Onanie sind
fernere nicht unwichtige Zeichen. Ad 3:
Alles geistige Leben ist auf ein Minimum
reduziert. Die Kranken sind völlig hilf-
lose Geschöpfe, die wie junge Kinder be-
handelt werden müssen. Speichelfluß,
Kotabgang, schlaffe Bewegungen, glanz-
loser Blick, ausdruckloses Gesicht. Ge-
schmack, Geruch haben gelitten, ekele
Dinge werden in den Mund gesteckt,
Temperatureindrücke werden nicht emp-
funden u. ä. m.
Das ALRI 48 28 definierte: „Menschen,
welchen das Vermögen, die Folgen ihrer
Handlungen zu überlegen, ermangelt,
werden Blödsinnige genannt.“ Der Arzt
hatte sich daher, und hat sich auch jetzt,
wo das B die beiden Krankheitszustände
Geisteskrankheit und Geistesschwäche
unterscheidet, von denen jene jede
schwere Form geistiger Störung, diese die
leichtere Form umgreift, nach dem Grade
bzw der Wirkung der Krankheit zu rich-
ten, um ein Individuum im Sinne des Ge-
setzes als „blödsinnig‘‘ zu erachten; hier-
bei wird er vor allem darauf Gewicht zu
legen haben, ob der Kranke noch im-
stande ist, seine Handlungen nach rich-
tiger Überlegung einzurichten, oder,
wenn der Erkrankte dies nicht kann, ob er
wenigstens unter Beistand seines gesetz-
lichen Vertreters bzw mit dessen Ermäch-
tigung seine Angelegenheiten noch zu be-
sorgen vermag. Cobn.
lokade (V ölkerR) ist die Absperrung
von Häfen und Flußmündungen durch
Kriegsschiffe oder Truppen, um den
Handelsverkehr zu unterbinden. Die B
muß effektiv sein und den neutralen Staa-
ten sowie den unter B gelegten Orten noti-
fiziert werden. Erfolgt ein Bruch der B,
so verfällt der Blokadebrecher der Kon-
fiskation. Eine fiktive oder papierne B,
d. h. eine nicht effektiv aufrechterhaltene
B, ist nach der Pariser Seerechtsdeklara-
tion 1856 unwirksam (abweichend: Eng-
land und Holland). — Während die Frie-
densblokade nur erlaubte Selbsthilfe ist,
untersteht die B in Kriegszeiten dem
Kriegsrechte; in ihren Mitteln ist die letz-
tere weitergehend, darf aber nur äußer-
stenfalls zur Sperrung der Fahrtstraße