Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Bleizuckerfabriken — Bilokade. 
Bleizuckerfabriken siehe Bleifarben- 
fabriken. 
Bleßhühner nicht jagdbar s. jagdbare 
Tiere. 
Blinde Mutung s. Bergrecht. 
Blindentestament s. Testament. 
Blödsinn (dementia) ist derjenige Zu- 
stand krankhafter Störung der Geistes- 
tätigkeit, bei welchem eine nach Ablauf 
der Kinderjahre erworbene Schwäche der 
geistigen Funktionen besteht und diese 
sich als einen recht beträchtlichen Grad 
von Schwachsinn erweist; er setzt sich 
daher zusammen aus einer Gruppe von 
Symptomen, die aus einer Gehirnkrank- 
heit hervorgehen. Kennzeichen des Blöd- 
sinns sind: Verlangsamter Ablauf der 
Vorstellungen, schwieriges Aneinander- 
reihen derselben und damit fehlende Be- 
fähigung zum Urteilen und Schließen ; Ab- 
schwächung der Gefühle, Stumpfheit der 
Kranken, Interesselosigkeit, völliges Ver- 
sagen gegenüber neuen Eindrücken und 
neuen Ideen. Gileichgültigkeit und stei- 
nerne Ruhe gegenüber den Kranken sonst 
erregenden Ereignissen. Gedächtnis- 
schwäche, Willensschwäche bis zur völli- 
gen Aufhebung des Willens (Abulie). Die 
Schwäche der gestörten Funktionen kann 
einerseits in der der Intelligenz, anderer- 
seits mehr in der des Gemüts sich zeigen. 
Zu unterscheiden sind 1. Schwachsinn, 2. 
Verwirrtheit oder agitierte Dementia, 3. 
apathische Dementia. Ad 1: Wahnvor- 
stellungen und Sinnestäuschungen sind 
nicht vorhanden, das Gedächtnis ist ge- 
schwächt, Urteile werden nicht gebildet, 
das ethische Empfinden ist ohne Kraft. 
Die Individuen sind leicht lenkbar, ihre 
Resistenz gegen die Umsetzung von Ge- 
fühlen oder Trieben in Handlungen zeigt 
sich gemindert. Ad 2: Im Gegensatz zu 
den ruhigen Kranken ad 1 laufen diese 
Kranken hin und her, machen allerhand 
Gesten, lachen, schwatzen, tanzen, singen 
usw; manche sind betrübt, ängstlich, an- 
dere bedürfen der Anreize, um sie in einen 
der geschilderten Zustände zu bringen. 
Auf Fragen wird nicht geantwortet oder 
nicht in der passenden Art. Völlige Des- 
orientierung z. B. in bezug auf ihren Ge- 
burtstag, ihr Vorleben zeigt sich. Wahn- 
vorstellungen und Halluzinationen sind 
abgeschwächt vorhanden. Die Wahnvor- 
stellungen sind jedoch nicht mehr zusam- 
menhängend, sondern aus der früheren 
krankhaften seelischen Verfassung, die in 
  
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Blödsinn überging, gleichsam hinüber- 
gerettet. Sinnestäuschungen sind zwar 
vorhanden, haben aber ihre frühere zwin- 
gende Gewalt auf den Kranken eingebüßt. 
Leerer Gesichtsausdruck, schlaffe Hal- 
tung, matter Blick, Hang zur Onanie sind 
fernere nicht unwichtige Zeichen. Ad 3: 
Alles geistige Leben ist auf ein Minimum 
reduziert. Die Kranken sind völlig hilf- 
lose Geschöpfe, die wie junge Kinder be- 
handelt werden müssen. Speichelfluß, 
Kotabgang, schlaffe Bewegungen, glanz- 
loser Blick, ausdruckloses Gesicht. Ge- 
schmack, Geruch haben gelitten, ekele 
Dinge werden in den Mund gesteckt, 
Temperatureindrücke werden nicht emp- 
funden u. ä. m. 
Das ALRI 48 28 definierte: „Menschen, 
welchen das Vermögen, die Folgen ihrer 
Handlungen zu überlegen, ermangelt, 
werden Blödsinnige genannt.“ Der Arzt 
hatte sich daher, und hat sich auch jetzt, 
wo das B die beiden Krankheitszustände 
Geisteskrankheit und Geistesschwäche 
unterscheidet, von denen jene jede 
schwere Form geistiger Störung, diese die 
leichtere Form umgreift, nach dem Grade 
bzw der Wirkung der Krankheit zu rich- 
ten, um ein Individuum im Sinne des Ge- 
setzes als „blödsinnig‘‘ zu erachten; hier- 
bei wird er vor allem darauf Gewicht zu 
legen haben, ob der Kranke noch im- 
stande ist, seine Handlungen nach rich- 
tiger Überlegung einzurichten, oder, 
wenn der Erkrankte dies nicht kann, ob er 
wenigstens unter Beistand seines gesetz- 
lichen Vertreters bzw mit dessen Ermäch- 
tigung seine Angelegenheiten noch zu be- 
sorgen vermag. Cobn. 
lokade (V ölkerR) ist die Absperrung 
von Häfen und Flußmündungen durch 
Kriegsschiffe oder Truppen, um den 
Handelsverkehr zu unterbinden. Die B 
muß effektiv sein und den neutralen Staa- 
ten sowie den unter B gelegten Orten noti- 
fiziert werden. Erfolgt ein Bruch der B, 
so verfällt der Blokadebrecher der Kon- 
fiskation. Eine fiktive oder papierne B, 
d. h. eine nicht effektiv aufrechterhaltene 
B, ist nach der Pariser Seerechtsdeklara- 
tion 1856 unwirksam (abweichend: Eng- 
land und Holland). — Während die Frie- 
densblokade nur erlaubte Selbsthilfe ist, 
untersteht die B in Kriegszeiten dem 
Kriegsrechte; in ihren Mitteln ist die letz- 
tere weitergehend, darf aber nur äußer- 
stenfalls zur Sperrung der Fahrtstraße
	        
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