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so kann man das Licht mit Hilfe eines
kleinen Spiegels, am besten eines Hohl-
spiegels, beliebig schräg auffallen lassen
und erzielt namentlich bei Sonnenlicht
gute Resultate. Von künstlichen Licht-
quellen empfehlen sich Azetylenlaternen
(Fahrrad- oder Automobillaternen); auch
die kleinen elektrischen Taschenlaternen
leisten gute Dienste. Neuerdings sind zu
diesen passend sog „Rachenlampen“ kon-
struiert worden, welche die Birne bzw die
Lichtquelle am Ende eines 1 cm starken
und etwa 10cm langen Glasröhrchens tra-
gen. Eine derartige Rachenlampe leistet
unersetzliche Dienste, wenn Bsp in engen
Behältnissen, Löchern und Fugen gesucht
werden sollen. Was das Aufbewahren
von Bsp anbelangt, so werden sie am
besten auf ihrer Unterlage belassen und
mit dieser aufbewahrt. Bei beweglichen
Gegenständen, insbesondere Werkzeu-
gen, ist dies leicht, nur müssen die Ge-
genstände beim Transport so verpackt
werden, daß die Bsp nicht mit harten,
festen Gegenständen in Berührung kom-
men und sich dadurch abscheuern können.
Auch dürfen die Gegenstände nicht lose
in Kisten usw liegen, da durch das Schüt-
teln und Stoßen die Bsp sich ebenfalls
leicht ablösen; sie müssen daher durch
Verschnürungen oder ähnliche Mittel in-
nerhalb der Kiste befestigt werden, und
zwar mit Hilfe von Unterlagen so, daß
sämtliche Bsp freiliegen. Kann die Unter-
lage nicht transportiert werden, so ist es
bei glatten Unterlagen am besten, mit-
telst einer Gummilösung Pausleinwand
auf die Bsp zu kleben. Kurz vor dem
Trocknen haftet die Bsp an der Pauslein-
wand und läßt sich mit ihr von der Unter-
lage abziehen. Von rauhen Unterlagen
müssen die Bsp abgeschabt werden. Alle
abgelösten oder abgeschabten Bsp wer-
den am besten zwischen reinen Glasplat-
ten, im Notfalle in doppelten Papierum-
schlägen aufbewahrt. Werden Bsp abge-
löst, so muß mit Hilfe von Messungen,
Zeichnungen, am besten von Photogra-
phien genau angegeben werden, an wel-
cher Stelle sich jede einzelne Bsp befand.
Schließlich ist auch darauf zu achten, daß
unbeteiligte Personen oder die Beamten
selbst nicht zufällig Bsp erzeugen, sei es
infolge zufälliger kleiner Verletzungen,
Nasenbluten usw, sei es dadurch, daß sie
in Blutlachen treten oder fassen und dann
andere Gegenstände berühren. Auf sol-
Blutspuren — Boecking.
che Weise sind schon oft verhängnisvolle
Irrtümer entstanden. Die Frage, ob eine
vorgefundene Substanz Blut ist oder nicht,
wird bekanntlich entweder durch spektro-
skopische Untersuchung oder mit Hilfe
des Mikroskops beantwortet. Im letzteren
Falle sind es die Teichmannschen Hä-
minkristalle, welche die Anwesenheit von
Blut anzeigen, im Wasser unlösliche
schmale rhombische Plättchen oder hanf-
kornartige Gebilde von mahagonibrauner
Farbe. Sie entstehen, wenn Blut mit Es-
sigsäure und einer Spur Chlornatrium ge-
kocht wird. Ist die Blutmenge genügend
groß, so bilden sich Kristalle, die schon
bei 50facher Vergrößerung mittelst eines
sog Taschenmikroskops wahrnehmbar
sind. In eiligen Fällen auf dem Lande
kann daher, falls kein Arzt, Chemiker oder
Apotheker zu Gebote steht, auch ein ge-
übter Beamter an einem Teile der Sub-
stanz diese Prüfung vornehmen. Ob Men-
schen- oder Tierblut vorliegt, konnte
früher nur durch mikroskopische Messung
der roten Blutkörperchen festgestellt wer-
den, und zwar nur, wenn die Bsp noch
einigermaßen frisch war. Heute kann die
Feststellung mittelst der von Uhlenhuth
und Wassermann -Schütze begründeten
Serumdiagnose selbst bei den ältesten
Spuren absolut sicher erfolgen.
Hans G roB Handbuch für Untersuchungsrichter,
München 08; meine Abhandlungen: Das Taschenmikroskop
und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis,
Groß’ Archiv 26 (1906); Die Beleuchtung bei Lokalbesichti-
gungen und Durchsuchungen, ebd 31 (1908). Anuschat.
Böckh, August, Philologe,_* 24. Nov
1785 zu Karlsruhe, f als o. Professor und
Mitglied der Akademie der Wissenschaf-
ten in Berlin am 3. Aug 1867.
Sein bahnbrechendes Werk über Die Staats-
haushaltung der Athener, Berlin 17, II (2. Auf-
lage 51 1) sicherte ihm auch Einfluß auf die
Entwickelung der Staats- und Rechtswissen-
schaft. Bogens.
Boecking, Eduard, * 20. Mai 1802 zu
Trarbach, habilitierte sich 1826 in Berlin,
wo er 1829 a. o. Professor wurde und in
gleicher Eigenschaft nach Bonn über-
siedelte. Seit 1835 o. Professor, } er
hier am 3. Mai 1870.
Seine juristischen Arbeiten beschäftigen sich
in der Hauptsache auf kritische Ausgaben klas-
sischer juristischer Schriften, unter denen her-
vorzuheben sind: Corpus legum s. Brachylogus,
Berlin 29; Dositheus Magister, Interpretamenta,
Bonn 32; Ulpiani Fragmentat, Bonn 55; Gajus,
Institutiones*, Bonn 55; Notitia dignitatum utri-
usque imperii, Bonn 39—56, 2. Auch schrieb
er: Pandekten des römischen Privatrechts, 12,
Leipzig 53, 3%, Leipzig 55, Grundriß der Pan-