Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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so kann man das Licht mit Hilfe eines 
kleinen Spiegels, am besten eines Hohl- 
spiegels, beliebig schräg auffallen lassen 
und erzielt namentlich bei Sonnenlicht 
gute Resultate. Von künstlichen Licht- 
quellen empfehlen sich Azetylenlaternen 
(Fahrrad- oder Automobillaternen); auch 
die kleinen elektrischen Taschenlaternen 
leisten gute Dienste. Neuerdings sind zu 
diesen passend sog „Rachenlampen“ kon- 
struiert worden, welche die Birne bzw die 
Lichtquelle am Ende eines 1 cm starken 
und etwa 10cm langen Glasröhrchens tra- 
gen. Eine derartige Rachenlampe leistet 
unersetzliche Dienste, wenn Bsp in engen 
Behältnissen, Löchern und Fugen gesucht 
werden sollen. Was das Aufbewahren 
von Bsp anbelangt, so werden sie am 
besten auf ihrer Unterlage belassen und 
mit dieser aufbewahrt. Bei beweglichen 
Gegenständen, insbesondere Werkzeu- 
gen, ist dies leicht, nur müssen die Ge- 
genstände beim Transport so verpackt 
werden, daß die Bsp nicht mit harten, 
festen Gegenständen in Berührung kom- 
men und sich dadurch abscheuern können. 
Auch dürfen die Gegenstände nicht lose 
in Kisten usw liegen, da durch das Schüt- 
teln und Stoßen die Bsp sich ebenfalls 
leicht ablösen; sie müssen daher durch 
Verschnürungen oder ähnliche Mittel in- 
nerhalb der Kiste befestigt werden, und 
zwar mit Hilfe von Unterlagen so, daß 
sämtliche Bsp freiliegen. Kann die Unter- 
lage nicht transportiert werden, so ist es 
bei glatten Unterlagen am besten, mit- 
telst einer Gummilösung Pausleinwand 
auf die Bsp zu kleben. Kurz vor dem 
Trocknen haftet die Bsp an der Pauslein- 
wand und läßt sich mit ihr von der Unter- 
lage abziehen. Von rauhen Unterlagen 
müssen die Bsp abgeschabt werden. Alle 
abgelösten oder abgeschabten Bsp wer- 
den am besten zwischen reinen Glasplat- 
ten, im Notfalle in doppelten Papierum- 
schlägen aufbewahrt. Werden Bsp abge- 
löst, so muß mit Hilfe von Messungen, 
Zeichnungen, am besten von Photogra- 
phien genau angegeben werden, an wel- 
cher Stelle sich jede einzelne Bsp befand. 
Schließlich ist auch darauf zu achten, daß 
unbeteiligte Personen oder die Beamten 
selbst nicht zufällig Bsp erzeugen, sei es 
infolge zufälliger kleiner Verletzungen, 
Nasenbluten usw, sei es dadurch, daß sie 
in Blutlachen treten oder fassen und dann 
andere Gegenstände berühren. Auf sol- 
  
Blutspuren — Boecking. 
che Weise sind schon oft verhängnisvolle 
Irrtümer entstanden. Die Frage, ob eine 
vorgefundene Substanz Blut ist oder nicht, 
wird bekanntlich entweder durch spektro- 
skopische Untersuchung oder mit Hilfe 
des Mikroskops beantwortet. Im letzteren 
Falle sind es die Teichmannschen Hä- 
minkristalle, welche die Anwesenheit von 
Blut anzeigen, im Wasser unlösliche 
schmale rhombische Plättchen oder hanf- 
kornartige Gebilde von mahagonibrauner 
Farbe. Sie entstehen, wenn Blut mit Es- 
sigsäure und einer Spur Chlornatrium ge- 
kocht wird. Ist die Blutmenge genügend 
groß, so bilden sich Kristalle, die schon 
bei 50facher Vergrößerung mittelst eines 
sog Taschenmikroskops wahrnehmbar 
sind. In eiligen Fällen auf dem Lande 
kann daher, falls kein Arzt, Chemiker oder 
Apotheker zu Gebote steht, auch ein ge- 
übter Beamter an einem Teile der Sub- 
stanz diese Prüfung vornehmen. Ob Men- 
schen- oder Tierblut vorliegt, konnte 
früher nur durch mikroskopische Messung 
der roten Blutkörperchen festgestellt wer- 
den, und zwar nur, wenn die Bsp noch 
einigermaßen frisch war. Heute kann die 
Feststellung mittelst der von Uhlenhuth 
und Wassermann -Schütze begründeten 
Serumdiagnose selbst bei den ältesten 
Spuren absolut sicher erfolgen. 
Hans G roB Handbuch für Untersuchungsrichter, 
München 08; meine Abhandlungen: Das Taschenmikroskop 
und seine Verwendung in der kriminalistischen Praxis, 
Groß’ Archiv 26 (1906); Die Beleuchtung bei Lokalbesichti- 
gungen und Durchsuchungen, ebd 31 (1908). Anuschat. 
Böckh, August, Philologe,_* 24. Nov 
1785 zu Karlsruhe, f als o. Professor und 
Mitglied der Akademie der Wissenschaf- 
ten in Berlin am 3. Aug 1867. 
Sein bahnbrechendes Werk über Die Staats- 
haushaltung der Athener, Berlin 17, II (2. Auf- 
lage 51 1) sicherte ihm auch Einfluß auf die 
Entwickelung der Staats- und Rechtswissen- 
schaft. Bogens. 
Boecking, Eduard, * 20. Mai 1802 zu 
Trarbach, habilitierte sich 1826 in Berlin, 
wo er 1829 a. o. Professor wurde und in 
gleicher Eigenschaft nach Bonn über- 
siedelte. Seit 1835 o. Professor, } er 
hier am 3. Mai 1870. 
Seine juristischen Arbeiten beschäftigen sich 
in der Hauptsache auf kritische Ausgaben klas- 
sischer juristischer Schriften, unter denen her- 
vorzuheben sind: Corpus legum s. Brachylogus, 
Berlin 29; Dositheus Magister, Interpretamenta, 
Bonn 32; Ulpiani Fragmentat, Bonn 55; Gajus, 
Institutiones*, Bonn 55; Notitia dignitatum utri- 
usque imperii, Bonn 39—56, 2. Auch schrieb 
er: Pandekten des römischen Privatrechts, 12, 
Leipzig 53, 3%, Leipzig 55, Grundriß der Pan-
	        
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