Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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sche Aufsätze (im Zusammenhange mit 
diesen sein Buch: Der Parlamentarismus, 
wie er ist?, Berlin 81) schrieb. 1860 be- 
wog ihn die Amnestie, in die Heimat zu- 
rückzukehren, wo ermit_Lassalle bekannt 
wurde, der ihn später zu seinem literari- 
schen Testamentsvollstrecker ernannte. 
Von Bismarck aufgefordert, trat er 1864 
in den Dienst des Auswärtigen Amtes und 
wurde bald einer der hervorragendsten 
Mitarbeiter des Fürsten (so entwarf er 
1866 nach den Angaben des Fürsten in 24 
Stunden den Entwurf der Verfassung des 
Norddeutschen Bundes.) Er schrieb in 
amtlicher Stellung zahlreiche wichtige De- 
peschen und Denkschriften, war auch in 
wichtigen diplomatischen Sendungen tätig 
und fungierte 1878 beim Berliner Kongreß 
als Secretaire archiviste. 1886 nahm er 
seinen Abschied, gehörte jedoch bis zu sei- 
nem Tode zu den Vertrauten des Fürsten 
und leistete diesem bei der Abfassung der 
Gedanken und Erinnerungen wertvolle 
Dienste. Er } 12. Oktober 1892 zu Glion. 
Eine Auswahl seiner politischen Artikel er- 
schien als Kleine Schriften politischen Inhalts 
Berlin 93. Bogeng. 
Buchführung, kaufmännische. Vgl 
auch den Art Bilanz, ferner H 38ff. 
Die Wirtschaft, d. h. die planmäßige Her- 
vorbringung und Verwendung von Gü- 
tern, bedarf der äußeren Ordnung und des 
Schutzes; beides liefert das Recht. Sie be- 
darf aber auch der Rechenschaftsablage in 
Gestalt einer Statistik; diese liefert das 
fortlaufende Anschreiben ihrer Ergebnisse 
— Buchführung genannt, sofern das An- 
schreiben planvoll nach besonderen in 
ihr und für sie ausgebildeten Regeln ge- 
schieht. Die Wirtschaft für den eigenen 
Bedarf benötigt ihrer weniger, den Zwei- 
gen und Zeiten der Naturalwirtschaft liegt 
sie fern. Die Geld-, insbesondere die Kre- 
ditwirtschaft aber vermag der Buchfüh- 
rung nicht zu entraten ; so hat sie ihre vor- 
nehmlichste Ausbildung im Handels - 
stande gefunden. Von dem römischen co- 
dex accepti et expensi hat wohl eine un- 
unterbrochene vÜberlieferung weiterge- 
führt, bis in den Handelsrepubliken Nord- 
italiens gegen Ausgang des Mittelalters 
ein wohldurchdachtes System sich ent- 
wickelt hatte, das uns ein venezianischer 
Mönch dargestellt hat und das wir als dop- 
pelte Buchhaltung bezeichnen. Für große 
Unternehmungen nicht zu entbehren, hat 
  
sich das System für kleinere eine Verein- _ 
Bucher — Buchführung, kaufmännische. 
fachung gefallen lassen, die einfache 
Buchhaltung. 
Gemeinsam ist beiden einmal ein ganz 
natürliches Gebot: zunächst müssen die 
einzelnen zu verzeichnenden Geschäfts- 
vorfälle gesammelt werden, d. h. alle in 
dem Handelsvermögen vor sich gehenden 
Änderungen: das geschieht in einem be- 
sonderen Buche, dem Memorial (Ge- 
dächtnisbuch), auch Journal, -Tagebuch, 
Strazze, Kladde genannt. Hier werden 
alle Vorfälle der Reihe nach untereinander 
eingetragen. Bezüglich der den Eingang 
und Ausgang von Bargeld, bezüglich also 
der die wichtigste Sache betreffenden Vor- 
fälle läßt sich unschwer sofort auch eine 
Ordnung erreichen, wenn man jene Vor- 
gänge nämlich für sich behandelt und aus 
dem Memorial fortläßt, nun aber in dem 
besonderen Buche für sie, dem Kassen- 
buche, nicht mehr alle Vorfälle unterein- 
ander faßt, sondern sie nach Einnahme 
und Ausgabe trennt und ordnet und so 
nebeneinander stellt. Diese Nebeneinan- 
derstellung wirtschaftlich und rechtlich 
entgegengesetzter Vorfälle ist die vor- 
bildliche Form der kaufmännischen 
Buchführung, die Kontoform. Ein Bei- 
spiel: es seien folgende Geschäftsvorfälle 
zu buchen: der Kaufmann, der bei Beginn 
seiner Geschäfte, Erwerb des Geschäfts 
mit Aktiven und Passiven von einem an- 
dern, 130 M in der Kasse hatte, verkauft 
am zweiten Tage für 44,60 M bar, am 
dritten Tage schafft er sich ein Einrich- 
tungsstück für 50 M bar an, am zehnten 
Tage gehen auf die Forderung von 
354,10 M an A. in Z. 190 M ein usw. Eine 
lediglich memoriale Buchung würde so 
aussehen: 
2. Oktober 1908: Tageslosung . . #4 44,60 
3. » „ : kaufte 1 Tisch . „ 50,— 
10. „ „ :A.in Z. sande . „ 1%— 
So aber würde jeder Überblick fehlen, 
ja nicht einmal die Möglichkeit erhellen, 
wie für 50 M bei nur 44,60 M Eingang 
bar gekauft werden kann, abgesehen da- 
von, daß zwischen die Barposten eine 
Menge anderer Vorfälle zu stehen käme. 
Daher einmal Herauslassung der Barvor- 
fälle aus obigem Memorial und ihre Ver- 
weisung in ein besonderes Kassenmemo- 
rial, Kassenkladde, Kassenbuch; sodann 
Ordnung nach Kontoform. Da _ ferner 
jedes Konto, Rechnung, mit dem Bestande 
zu eröffnen ist, wie denn jeder Handwer- 
ker, der eine neue Rechnung für seinen
	        
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