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sche Aufsätze (im Zusammenhange mit
diesen sein Buch: Der Parlamentarismus,
wie er ist?, Berlin 81) schrieb. 1860 be-
wog ihn die Amnestie, in die Heimat zu-
rückzukehren, wo ermit_Lassalle bekannt
wurde, der ihn später zu seinem literari-
schen Testamentsvollstrecker ernannte.
Von Bismarck aufgefordert, trat er 1864
in den Dienst des Auswärtigen Amtes und
wurde bald einer der hervorragendsten
Mitarbeiter des Fürsten (so entwarf er
1866 nach den Angaben des Fürsten in 24
Stunden den Entwurf der Verfassung des
Norddeutschen Bundes.) Er schrieb in
amtlicher Stellung zahlreiche wichtige De-
peschen und Denkschriften, war auch in
wichtigen diplomatischen Sendungen tätig
und fungierte 1878 beim Berliner Kongreß
als Secretaire archiviste. 1886 nahm er
seinen Abschied, gehörte jedoch bis zu sei-
nem Tode zu den Vertrauten des Fürsten
und leistete diesem bei der Abfassung der
Gedanken und Erinnerungen wertvolle
Dienste. Er } 12. Oktober 1892 zu Glion.
Eine Auswahl seiner politischen Artikel er-
schien als Kleine Schriften politischen Inhalts
Berlin 93. Bogeng.
Buchführung, kaufmännische. Vgl
auch den Art Bilanz, ferner H 38ff.
Die Wirtschaft, d. h. die planmäßige Her-
vorbringung und Verwendung von Gü-
tern, bedarf der äußeren Ordnung und des
Schutzes; beides liefert das Recht. Sie be-
darf aber auch der Rechenschaftsablage in
Gestalt einer Statistik; diese liefert das
fortlaufende Anschreiben ihrer Ergebnisse
— Buchführung genannt, sofern das An-
schreiben planvoll nach besonderen in
ihr und für sie ausgebildeten Regeln ge-
schieht. Die Wirtschaft für den eigenen
Bedarf benötigt ihrer weniger, den Zwei-
gen und Zeiten der Naturalwirtschaft liegt
sie fern. Die Geld-, insbesondere die Kre-
ditwirtschaft aber vermag der Buchfüh-
rung nicht zu entraten ; so hat sie ihre vor-
nehmlichste Ausbildung im Handels -
stande gefunden. Von dem römischen co-
dex accepti et expensi hat wohl eine un-
unterbrochene vÜberlieferung weiterge-
führt, bis in den Handelsrepubliken Nord-
italiens gegen Ausgang des Mittelalters
ein wohldurchdachtes System sich ent-
wickelt hatte, das uns ein venezianischer
Mönch dargestellt hat und das wir als dop-
pelte Buchhaltung bezeichnen. Für große
Unternehmungen nicht zu entbehren, hat
sich das System für kleinere eine Verein- _
Bucher — Buchführung, kaufmännische.
fachung gefallen lassen, die einfache
Buchhaltung.
Gemeinsam ist beiden einmal ein ganz
natürliches Gebot: zunächst müssen die
einzelnen zu verzeichnenden Geschäfts-
vorfälle gesammelt werden, d. h. alle in
dem Handelsvermögen vor sich gehenden
Änderungen: das geschieht in einem be-
sonderen Buche, dem Memorial (Ge-
dächtnisbuch), auch Journal, -Tagebuch,
Strazze, Kladde genannt. Hier werden
alle Vorfälle der Reihe nach untereinander
eingetragen. Bezüglich der den Eingang
und Ausgang von Bargeld, bezüglich also
der die wichtigste Sache betreffenden Vor-
fälle läßt sich unschwer sofort auch eine
Ordnung erreichen, wenn man jene Vor-
gänge nämlich für sich behandelt und aus
dem Memorial fortläßt, nun aber in dem
besonderen Buche für sie, dem Kassen-
buche, nicht mehr alle Vorfälle unterein-
ander faßt, sondern sie nach Einnahme
und Ausgabe trennt und ordnet und so
nebeneinander stellt. Diese Nebeneinan-
derstellung wirtschaftlich und rechtlich
entgegengesetzter Vorfälle ist die vor-
bildliche Form der kaufmännischen
Buchführung, die Kontoform. Ein Bei-
spiel: es seien folgende Geschäftsvorfälle
zu buchen: der Kaufmann, der bei Beginn
seiner Geschäfte, Erwerb des Geschäfts
mit Aktiven und Passiven von einem an-
dern, 130 M in der Kasse hatte, verkauft
am zweiten Tage für 44,60 M bar, am
dritten Tage schafft er sich ein Einrich-
tungsstück für 50 M bar an, am zehnten
Tage gehen auf die Forderung von
354,10 M an A. in Z. 190 M ein usw. Eine
lediglich memoriale Buchung würde so
aussehen:
2. Oktober 1908: Tageslosung . . #4 44,60
3. » „ : kaufte 1 Tisch . „ 50,—
10. „ „ :A.in Z. sande . „ 1%—
So aber würde jeder Überblick fehlen,
ja nicht einmal die Möglichkeit erhellen,
wie für 50 M bei nur 44,60 M Eingang
bar gekauft werden kann, abgesehen da-
von, daß zwischen die Barposten eine
Menge anderer Vorfälle zu stehen käme.
Daher einmal Herauslassung der Barvor-
fälle aus obigem Memorial und ihre Ver-
weisung in ein besonderes Kassenmemo-
rial, Kassenkladde, Kassenbuch; sodann
Ordnung nach Kontoform. Da _ ferner
jedes Konto, Rechnung, mit dem Bestande
zu eröffnen ist, wie denn jeder Handwer-
ker, der eine neue Rechnung für seinen