Buchführung, kaufmännische.
Kunden ausstellt, mit dem etwaigen Rest
von der alten her beginnt, so haben wir
folgende Kassenbuchungen auf Blatt (Fo-
289
lio) 15 — die Geschäftsbücher sollen mit
dem gekauften Geschäft vom Vorgänger
übernommen sein:
15 Kassenbuch. 15
Oktober | 1908.
H. B. Einnahme. li#«|2 Ausgabe. #12 1|H.B
1.| Bestand. . . . 2... ı 130 | — 3,.|| kaufte | Kontortisch . . . | 50| —
2.' Tageslosung rn. | 44 0 11.) entnahm für mich 2. | 100 —
9 /10.1A. ın Z. sandte . ... . 1190| — | 27.|| bezog Ware für. . . . .|130| —
23.. Losung . . » 2... ‚310 | — 31.|| zahlte bei der Bank ein . . 2001 10! 10
\ nn „ || zahlte Gehalt an den Kommis | | —
| ee I 1] „|| es verbleibt Bestand . . . | 104|60
| 1674 | 674 | 60
I November | 1908. |
11 Bestand. . . 2.2... | 104 | 60 I .
Danach wird der Kaufmann hier jede
Bareinnahme buchen, auch z. B. empfan-
gene Darlehen, Abhebungen bei seiner
Bank, weitere Einlagen eigenen Geldes
ins Geschäft, Mieteinnahmen aus seinem
Hause, wenn er auch diese Ertragsquelle
durch seine Bücher gehen lassen will usw;
jede Barausgabe ebenso, auch z. B. hin-
gegebene Darlehen, Einzahlungen an die
Bank, Lasten und. Zinsen seines Hauses,
Entnahmen für sich und Familie, Heraus-
nahme von Bargeld, um es anderweit
außerhalb des Geschäfts anzulegen usw.
Hiernach erhellt, daß das Kassenbuch an
sich nicht geeignet ist, einen unmittel-
baren Überblick über den Geschäftsum-
satz, Roh- und Reingewinn für einen ge-
wissen Zeitraum zu liefern, zumal wenn
man bedenkt, daß Zahlungen auf einem
früheren Zeitraum angehörende Waren-
forderungen und Schulden ebenfalls
außer Rücksicht zu bleiben haben, weil
die Umsätze usw schon jenem früheren
Zeitraum angehören. Man kann aber in
leichter Weise durch Einrichtung meh-
rerer Geldspalten die einzelnen Arten von
Zahlungen auseinanderhalten und so eine
bedeutende Klärung herbeiführen, z. B.
für laufende Geschäftszahlungen, Kapital-
zahlungen, Grundstückseinnahmen und
-ausgaben, Ausgaben für Warenankauf,
für Geschäftseinrichtung, für Handlungs-
unkosten, für Haushalt usw. Am Monats-
schluß wird die Kasse abgeschlossen, in-
dem der vorgefundene Barbestand auf die
Ausgabenseite gestellt wird — er ist keine
Ausgabe, hat vielmehr gerade die umge-
kehrte Eigenschaft, der Posten ist nur zur
Balancierung da —; gleichzeitig wird der
neue Monat mit dem Bestande auf der
Einnahmeseite eröffnet. Sollte aus irgend-
einem Grunde der tatsächliche Bestand
Posenor Rechtslexikon I.
vom buchmäßigen abweichen und es
ausgeschlossen sein, einen vergessenen
Posten in Höhe des Unterschiedes noch
richtig einzustellen, so ist dieser vor der
Buchung des tatsächlichen Bestandes,
wenn er der höhere, auf die Einnahme-
seite zu setzen als Gewinn, Agio; wenn
er der niedrigere ist, auf die Ausgaben-
seite als Verlust, Disagio. Solch ein Ge-
winn und Verlust wird sich namentlich
auch bei fremden Geldsorten herausstel-
len, wenn die Rechnung in Mark nach
dem Tageskurse geführt ist, oder wenn
bei gebuchtem festem Umrechnungskurse
der Börsenkurs am Monatsschluß ab-
weicht.
Statt mit Einnahme und Ausgabe über-
schreibt man auch beide Seiten mit Debet
und Credit, Soll und Haben, deren Be-
deutung die Darstellung der doppelten
Buchführung unten ergeben wird. Die
rein erzählende Form der Einträge bei der
hier einstweilen abgehandelten einfachen
Buchhaltung hat nur eine Vorschrift:
wenn auf eine Schuld bezahlt ist, muß der
Geschäftsfreund genannt werden, da
sonst die Buchung des Vorfalls auf seinem
Konto nicht erfolgen würde.
Das Kassenbuch wird also auf zwei
gegenüberstehenden Seiten wegen seiner
Kontenform geführt; das alle anderen Ge-
schäftsvorfälle als solche mit dem Bar-
gelde aufnehmende Memorial braucht je-
doch immer nur eine Seite; es kann auch
keinen Abschluß zeigen, es sammelt nur
vor allem die Käufe und Verkäufe auf Borg
(Kredit), Eingang (Ausgang) von Wech-
seln (Akzepten), Berechnung von Zinsen,
Diskonten, Skonten, Dekorten usw.
Alles aber, was keine Vermögensände-
rung im wirtschaftlichen Sinne, im Gegen-
satz zum rechtlichen, herbeiführt, bleibt
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