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schluß aber mit dem in Kontenform ge-
führten Kassenbuch, mit dem Hauptbuch
gemacht wird, sahen wir schon. Ziehen
wir hier bereits nach einem Monat Bilanz,
so haben wir zunächst bei der Inventur
gefunden 104,60 M Kassenbestand; im
Portefeuille finden wir einen Wechsel
über 326,40 M; der Warenbestand be-
läuft sich auf 15 460,60 M, Inventar 1240
—+- 50 Zukauf — 15 Abschreibung, 1275 M;
Debitoren (Ausstände, Schuldner): laut
Eingangsinventar— oben ist sofort die
zusammenfassende Eröffnungsbilanz ge-
bracht — war noch ein C. in X. mit
795,90 M vorhanden; das Konto ist, nach
weiterer Belastung, mit 1495,90 M abzu-
schließen und wieder zu eröffnen, so daß
dieses Konto allein bleibt, da das Bank-
konto in der Bilanz besonders erscheint,
Konto A. aber keinen Bestand zeigt — ar
Stelle eines solchen ist eben buchmäßig
der Wechsel getreten, ein Beweis dafür,
daß dieser dem A. gutzuschreiben war,
trotzdem A. im Rechtssinn aus dem
Wechsel schuldet. Kreditoren (Gläubiger,
Schuldner): das Eingangsinventar zeigte
neben B. einen D. in W. mit 2253,70 M
Forderung, darin ist keine Änderung ein-
getreten, so daß der Posten 2902,50 M
beträgt; dazu ist ein Akzept über 800 M
in Umlauf. Die Inventarisierung dieses
Akzeptes ist ein Beweis dafür, daß
es dem B. belastet werden mußte, trotz-
dem er daraus rechtlich nicht schuldet, im
Gegenteil gut hat. Hiernach aber hat die
erste Schlußbilanz folgende Form:
Bilanz,
Aktiva. 1 #12 Passiva || 4# ı?
Kasse . . .„, 10460] Akzept . . .| 800 —
Bankguthaben | 200,—| Kreditoren | 290250
Waren . . 15460j60| Kapital. . ..15160°—
Utensilien . .! 1275i— rn | |
Debitoren . .|| 149590 x | |
Wechsel . .|| 32640] | |
118862150] _ 18862 50
Das „Kapital“ hat auch wieder nur die
Aufgabe, beide Seiten zu balancieren; es
ist ebensowenig ein Passivum, wie die
104,60 M im Kassenbuch eine Ausgabe
waren, es ist nur „unter die Passiva auf-
zunehmen‘, H 261 Ziff 5.
Da das Kapital laut Eröffnungsbilanz
nur 15060 M betrug, so sind 100 M Ge-
winn vorhanden. Da ferner 100 M der
Kasse zu Haushaltszwecken entnommen
sind, beträgt das Geschäftsergebnis in
Wirklichkeit 200 M.
Buchführung, kaufmännische.
Vergleichen wir die Form der Eröff-
nungs- und der Schlußbilanz mit der-
jenigen im Kassen- und im Hauptbuch,
so erkennen wir wieder die Kontoform,
die uns noch mehr ins Auge fällt, wenn
wir beide Seiten mit Soll und Haben über-
schreiben (Debet, Credit). Danach aber
haben wir diese Form einmal für die
Rechnung der Geschäftsfreunde, auf der
anderen Seite für die Kasse, die man als
Rechnung über das Bargeld, einen Teil
des Geschäftsvermögens, und für die Bi-
lanz, die man als Rechnung über das
Gesamtvermögen bezeichnen kann. Das
Bargeld, das Vermögen aber stellt den
Geschäftsinhaber vor, so daß wir zwei
Kontenreihen haben, diejenige für die Ge-
schäftsfreunde und diejenige für den Ge-
schäftsinhaber, was wir in der äußerlichen
Bezeichnung als Kassakonto und Bilanz-
konto noch besonders zum Ausdruck
bringen können. Sehen wir nach, wo der
Kassendebetposten von 190 M auf dem
Konto des A. verbucht worden, so finden
wir ihn im Credit, und den Kassakredit-
posten von 200 M finden wir im Debet
des Kontos der Volksbank. Den Saldo-
posten im Haben des Kontos C. zeigt
uns das Bilanzkonto im Debet und den
Saldo im Debet des B. haben wir im
Haben des Bilanzkontos usw. Wir finden
also denselben Geschäftsvorfall zweimal
gebucht, in der einen Kontoreihe, für die
Geschäftsfreunde, dem Soll, in der an-
deren, für den Geschäftsinhaber, im
Haben. Diese Doppelbuchung auf zwei
verschiedenen Konten auf zwei verschie-
denen Seiten ist in der sogen einfachen
Buchhaltung auf die Beziehungen des
Hauptbuchs zum Kassenbuch und zur Bi-
lanz beschränkt. Denken wir uns aber
diese Ansätze weiter fortgeführt und, da
es sich um die Konten der Geschäfts-
freunde nicht handeln kann, den Konten-
grundsatz für den Geschäftsinhaber auf
alle seine Vermögensarten ausgedehnt,
so haben wir die doppelte Buchführung
vor uns.
Jeder Geschäftsvorfall hat zwei recht-
lich, wirtschaftlich und darum auch buch-
mäßig entgegengesetzte Seiten, entspre-
chend den beiden Seiten der Konten;
einer der Vertragsteile wird Gläubiger,
ihm, seiner Rechnung muß der Vorfall
ins Credit gesetzt werden, der andere
wird Schuldner, in seinem Konto kommt
der Vorfall ins Debet. Im allgemeinen