Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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schluß aber mit dem in Kontenform ge- 
führten Kassenbuch, mit dem Hauptbuch 
gemacht wird, sahen wir schon. Ziehen 
wir hier bereits nach einem Monat Bilanz, 
so haben wir zunächst bei der Inventur 
gefunden 104,60 M Kassenbestand; im 
Portefeuille finden wir einen Wechsel 
über 326,40 M; der Warenbestand be- 
läuft sich auf 15 460,60 M, Inventar 1240 
—+- 50 Zukauf — 15 Abschreibung, 1275 M; 
Debitoren (Ausstände, Schuldner): laut 
Eingangsinventar— oben ist sofort die 
zusammenfassende Eröffnungsbilanz ge- 
bracht — war noch ein C. in X. mit 
795,90 M vorhanden; das Konto ist, nach 
weiterer Belastung, mit 1495,90 M abzu- 
schließen und wieder zu eröffnen, so daß 
dieses Konto allein bleibt, da das Bank- 
konto in der Bilanz besonders erscheint, 
Konto A. aber keinen Bestand zeigt — ar 
Stelle eines solchen ist eben buchmäßig 
der Wechsel getreten, ein Beweis dafür, 
daß dieser dem A. gutzuschreiben war, 
trotzdem A. im Rechtssinn aus dem 
Wechsel schuldet. Kreditoren (Gläubiger, 
Schuldner): das Eingangsinventar zeigte 
neben B. einen D. in W. mit 2253,70 M 
Forderung, darin ist keine Änderung ein- 
getreten, so daß der Posten 2902,50 M 
beträgt; dazu ist ein Akzept über 800 M 
in Umlauf. Die Inventarisierung dieses 
Akzeptes ist ein Beweis dafür, daß 
es dem B. belastet werden mußte, trotz- 
dem er daraus rechtlich nicht schuldet, im 
Gegenteil gut hat. Hiernach aber hat die 
erste Schlußbilanz folgende Form: 
  
  
  
  
Bilanz, 
Aktiva. 1 #12 Passiva || 4# ı? 
Kasse . . .„, 10460] Akzept . . .| 800 — 
Bankguthaben | 200,—| Kreditoren | 290250 
Waren . . 15460j60| Kapital. . ..15160°— 
Utensilien . .! 1275i— rn | | 
Debitoren . .|| 149590 x | | 
Wechsel . .|| 32640] | | 
118862150] _ 18862 50 
  
Das „Kapital“ hat auch wieder nur die 
Aufgabe, beide Seiten zu balancieren; es 
ist ebensowenig ein Passivum, wie die 
104,60 M im Kassenbuch eine Ausgabe 
waren, es ist nur „unter die Passiva auf- 
zunehmen‘, H 261 Ziff 5. 
Da das Kapital laut Eröffnungsbilanz 
nur 15060 M betrug, so sind 100 M Ge- 
winn vorhanden. Da ferner 100 M der 
Kasse zu Haushaltszwecken entnommen 
sind, beträgt das Geschäftsergebnis in 
Wirklichkeit 200 M. 
  
Buchführung, kaufmännische. 
Vergleichen wir die Form der Eröff- 
nungs- und der Schlußbilanz mit der- 
jenigen im Kassen- und im Hauptbuch, 
so erkennen wir wieder die Kontoform, 
die uns noch mehr ins Auge fällt, wenn 
wir beide Seiten mit Soll und Haben über- 
schreiben (Debet, Credit). Danach aber 
haben wir diese Form einmal für die 
Rechnung der Geschäftsfreunde, auf der 
anderen Seite für die Kasse, die man als 
Rechnung über das Bargeld, einen Teil 
des Geschäftsvermögens, und für die Bi- 
lanz, die man als Rechnung über das 
Gesamtvermögen bezeichnen kann. Das 
Bargeld, das Vermögen aber stellt den 
Geschäftsinhaber vor, so daß wir zwei 
Kontenreihen haben, diejenige für die Ge- 
schäftsfreunde und diejenige für den Ge- 
schäftsinhaber, was wir in der äußerlichen 
Bezeichnung als Kassakonto und Bilanz- 
konto noch besonders zum Ausdruck 
bringen können. Sehen wir nach, wo der 
Kassendebetposten von 190 M auf dem 
Konto des A. verbucht worden, so finden 
wir ihn im Credit, und den Kassakredit- 
posten von 200 M finden wir im Debet 
des Kontos der Volksbank. Den Saldo- 
posten im Haben des Kontos C. zeigt 
uns das Bilanzkonto im Debet und den 
Saldo im Debet des B. haben wir im 
Haben des Bilanzkontos usw. Wir finden 
also denselben Geschäftsvorfall zweimal 
gebucht, in der einen Kontoreihe, für die 
Geschäftsfreunde, dem Soll, in der an- 
deren, für den Geschäftsinhaber, im 
Haben. Diese Doppelbuchung auf zwei 
verschiedenen Konten auf zwei verschie- 
denen Seiten ist in der sogen einfachen 
Buchhaltung auf die Beziehungen des 
Hauptbuchs zum Kassenbuch und zur Bi- 
lanz beschränkt. Denken wir uns aber 
diese Ansätze weiter fortgeführt und, da 
es sich um die Konten der Geschäfts- 
freunde nicht handeln kann, den Konten- 
grundsatz für den Geschäftsinhaber auf 
alle seine Vermögensarten ausgedehnt, 
so haben wir die doppelte Buchführung 
vor uns. 
Jeder Geschäftsvorfall hat zwei recht- 
lich, wirtschaftlich und darum auch buch- 
mäßig entgegengesetzte Seiten, entspre- 
chend den beiden Seiten der Konten; 
einer der Vertragsteile wird Gläubiger, 
ihm, seiner Rechnung muß der Vorfall 
ins Credit gesetzt werden, der andere 
wird Schuldner, in seinem Konto kommt 
der Vorfall ins Debet. Im allgemeinen
	        
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