Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Buchführung, kaufmännische. 
  
  
295 
  
  
  
J5 Kassenbuch. 15 
Oktober | 1908 
| Einnahme, #|\9 Ausgabe. ASP IH.B. 
H.B.! 1.|| An Bilanzkonto, Bestand .|130| — 3.!| Per Utensilienkonto f. 1 Kon- 
14 | 2.| „ Warenkonto für d. Tages- tortisch. . . » . . 50 | —| 17 
losung . . .». 2... 44 | 60 11.| „ Haushaltungsunkosten- 
9110. „ A in Z, für eine Ab- konto, für Entnahme . |100 | — | 22 
schlagszahlung .1190|— I 27.| „ Warenkonto, bezog für | 190 | — | 14 
14 123. „ Warenkonto für Tages- 31.]| ,„ Volksbank, zahlte ein . |200|—| 10 
losung . . 2. 2.» 3101| — » „  Handlungsunkosten, 
Be zahlte an den Kommis %|—| 21 
_ » | »  Bilanzkonto für den Be- 
u” IT. de 104 | 60 
_ |074 | 60 \ 674 | 60 
Ä November | 1908, 
1. An Bilanzkonto für den Be- | | 
| stand... 22.0. 104| 60 | 
  
  
  
Die memoriale Form des Kassenbuchs 
zeigt sich darin, daß die Vorfälle genau 
beschrieben werden. 
Wir gehen dann an die Ordnung; auch 
sie erfolgt im Hauptbuche, das aber, wie 
1 
Soll. 
  
  
  
Kapital- 
1908 | 219 
Nov.| 1. An Bilanzkonto . . . . „1151001 — 
| De 
5 15160|— 
I 
  
Per ist die übliche Einführung der Bu- 
chung im Haben. Danach wird nicht nur 
sachlich eine Zwillingsbuchung für jeden 
Fall vorgenommen, die Buchungen ver- 
weisen auch in der Form mit An und 
Per aufeinander. Also das Kapitalkonto 
hat ins Geschäft, dargestellt durch das Bi- 
lanzkonto, gegeben, demnach hat es durch 
dieses Konto gut. Natürlich kann auch 
diese Buchung, wie die aller Bestände, mit 
denen, wie wir schon beim Kassenbuch 
sahen, jedes Konto eröffnet wird, zunächst 
im Memorial vorgenommen werden, eben- 
so wie hier alle abschließenden Posten 
stehen können. Man läßt sie aus dem Me- 
morial jedoch fort, weil die streng zu be- 
folgende Regel, daß jedes Bestandkonto 
bei Abschluß sofort wieder mit dem Be- 
stande zu eröffnen ist, dafür sorgt, daß die 
Eintragung im Hauptbuch geschieht. 
Dächte man sich für den Geschäftsin- 
haber selbst ein einziges Konto statt einer 
Unzahl von Sachkonten und schriebe dem 
dazu gewählten Kapitalkonto das Kapital 
einfach als Bestand gut, so müßte man 
ihm einen Wareneinkauf belasten, da da- 
mit keine Mehrung des Kapitals erzielt 
wird; da andererseits auch keine Minde- 
rung eingetreten ist, so müßte zur Balan- 
  
  
  
  
nun bekannt ist, nicht bloß die Konten der 
Geschäftsfreunde zeigt, sondern auch die 
(Sach-)Konten des Geschäftsinhabers. Das 
erste Konto im Hauptbuche ist das 
1 
  
  
konto, Haben. 
1908 | 413 
Okt. ! 1.|| Per Bilanzkonto. . . . . 15060| — 
31.| ,„ Gewinn- und Verlust- 
nu Konto . . . 2... 100) — 
15160) — 
Nov. | 1. 5 Bilanzkonto. . . . 151601 — 
  
  
cierung derselbe Betrag als Bestand gut- 
geschrieben werden. Wenn Löhne ver- 
ausgabt sind, wäre der Betrag nur anzu- 
lasten, denn das Vermögen hat sich ge- 
mindert. Aber wie gesagt, der Geschäfts- 
inhaber legt für sich nicht nur ein einziges 
Konto an; seine Sachkonten kann man als 
Hilfskonten*dieses einen Kontos bezeich- 
nen; das Warenkonto nimmt also die ge- 
kauften Waren ins Soll, das Lohnkonto 
oder das Gewinn- und Verlustkonto die 
gezahlten Löhne auf die Sollseite usw. 
Aber nur von den geschäftlichen laufenden 
Buchungen wird das Kapitalkonto jahrs- 
über durch die Sachkonten als seine Hilfs- 
konten befreit; außerordentliche Buchun- 
gen, die das Kapital an sich berühren, 
werden auf dem Kapitalkonto vorgenom- 
men; so werden Hereinnahmen von Ver- 
mögen ihm gutgebracht, Herausnahmen 
ihm belastet. 
Der Geschäftsmann gibt also wie ein 
Fremder sein Vermögen ins Geschäft, 
dargestellt durch das Bilanzkonto. Einem 
Fremden wäre der Betrag sicherlich ins 
Haben zu bringen, und daß die Stellung 
hier richtig ist, kann man zu allem Über- 
fluß daraus abnehmen, daß der Geschäfts- 
inhaber wirklicher Gläubiger, das Ge-
	        
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