Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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schäft, d. h. das Bilanzkonto wirklicher 
Schuldner wird, wenn der Inhaber das 
Geschäft veräußert, sein Vermögen aber 
in dem ihm nun wirklich fremden Ge- 
schäft beläßt. Das Bilanzkonto schuldet 
demnach das Vermögen dem Kapital- 
konto, während es die einzelnen Bestände 
gut hat, die es nun seinerseits an die Ein- 
  
  
3 Bilanz- 
1908: | #19 
Okt. ;1.!|| An Kapitalkonto . . . . 115060 | — 
I» BinY..... .| 706 [30 
| „ D. in W.. a | 2253 |70 
NL u | 
| N " an i 
L_ |18020 .— 
Also das Bilanzkonto, das das Ge- 
schäft als Ganzes vertritt, wie das Kapi- 
talkonto den Geschäftsinhaber als außer- 
halb seines Geschäfts stehend, schuldet an 
B. und hat bei, per, A gut usw. 
Dieses Eingangbilanzkonto zeigt die 
umgekehrte Form einer Bilanz, wird aber, 
weil überflüssig, nicht erst aufgestellt; 
man braucht die einzelnen Konten nicht 
erst vom Bilanzkonto aus zu eröffnen, sie 
sind nach der strengen Kontenabschluß- 
regel bereits eröffnet. Die weiteren Ein- 
tragungen auf den Konten des Haupt- 
buches werden den beiden grundlegenden 
Büchern entnommen; schließlich erfolgt 
mit Hilfe der Inventur Abschluß der 
Bücher, so daß die jetzt folgenden 
Buchungen einer Erläuterung nicht mehr 
bedürfen; nur sei bemerkt, daß der Über- 
schuß von Warenverkauf (Ausgang) + 
Endbestand über den Einkauf 4 Anfangs- 
bestand den Rohgewinn ergibt, der dem 
Gewinn- und Verlustkonto gutzubringen 
ist, so wie im Kassenbuch ein etwaiger 
Mehrbetrag der Ausgaben -—- tatsäch- 
lichem Kassenbestand als Gewinn, Agio, 
im Soll erscheinen muß (s. oben S. 289). 
Daß ein Rohverlust dem Warenkonto gut- 
zuschreiben ist, ergibt sich danach von 
selbst; Gewinn, Verlust sind lediglich Ab- 
schlußposten und finden ihre richtige 
Stelle erst bei der Zwillingsbuchung auf 
dem Gewinn- und Verlustkonto, wie 
im Kassenbuche der den Ausgaben zuge- 
9 
Soll. A. in 
108) | i 4.19 
Okt. ; 1.:| An Bilanzkonto . . . | | 354 | 10 
| 4.| „ Warenkonto . . . 21: 8i— 
3. | ,„ Warenkonto ‚'99| 138 | 20 
" . 520: 30 
  
  
Buchführung, kaufmännische. 
zelkonten für Kasse, Waren, Wechsel usw 
abgibt. Schulden sind ihm hingegen zu 
belasten. Danach haben wir folgendes 
Eingangsbilanzkonto, das seine Posten 
auch dem Memorial entnehmen kann; 
hier trifft aber das oben wegen des Kapi- 
talkontos Gesagte gleichfalls zu: 
konto. 2 
108 | A |\32 
Okt. | 1.1! Per Kassakonto .| 1301 — 
» Warenkonto . . . . 115500 | — 
| „ ÜUtensilienkonto . . 1240 | — 
„AinZ ..20.. 354 | 10 
| |, CinX 795 | 90 
nu 118020 | — 
setzte Endbestand seine richtige Stelle 
erst bei Eröffnung des neuen Monats 
findet. Zwischengewinne, vgl den 
Dekort vom 11. Oktober, finden als Min- 
derung des Einkaufspreises ihre Stelle im 
Haben, Zwischenverluste im Soll. Das 
Vermögen, das Geld, vollführt in einem 
Geschäftsabschnitt buchmäßig einen 
Kreislauf: In einer Ziffer zusammenge- 
faßt geht es vom Kapitalkonto aus, sondert 
sich in dem bloß gedachten Bilanzkonto 
in seine einzelnen Arten und läuft durch 
die einzelnen Konten, Gewinn ansetzend 
oder Verluste erleidend, über das Ge- 
winn- und Verlustkonto zum (Ausgangs-) 
Bilanzkonto, das von allen Konten die Be- 
stände sammelt (wie das Eingangsbilanz- 
konto sie an die Einzelkonten abgab). 
Das Bilanzkonto am Schlusse des Ge- 
schäftsjahres dient aber zugleich als Bi- 
lanzkonto für den Beginn des neuen Jah- 
res; es zeigt in der Form die uns vertraute, 
übrigens streng buchmäßige Gestaltung. 
Zugleich faßt dieses Konto das Ge- 
schäftsvermögen in einer Ziffer zusammen 
und gibt so das Endvermögen an das 
Kapitalkonto ab, hat den Betrag also gut. 
Damit weist das Gewinn- und Verlust- 
konto in seinem Abschlußposten (Soll) un- 
mittelbar den Reingewinn nach, das Ka- 
pitalkonto mittelbar in dem gemehrten 
Vermögensbestande: eine Kontrolle der 
Erfolgrechnung durch die Bestandrech- 
nung. 
9 
Z. Haben. 
1908 | \ | s|3 
Okt. |10. | Per Kassakonto . . . 15: 190| — 
|. „» Zinsenkonto . . . 21 31% 
29.! , Wechselkonto :22| 326 | 40
	        
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