Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

Urkundenfälschung  —  Urtheile  im  Civilprozeß.  181

pflegschaftsrath  gestellte  Armenrechnung  an  das  vorgesetzte
Bezirksamt  mit  der  wissentlich  falschen  Bestätigung  einsendet,
  „daß  die  Rechnung  die  gesetzliche  Zeit  auflag,
öffentlich  vorgelesen  wurde  und  keine  Erinnerungen  vorkamen?“
  XII,  390.  A

I,  187.  72  [  als  eine  zum  Beweise  von
Rechten  oder  Rechtsverhältnissen  erhebliche  Urkunde.  XLV,
316.  Urkundenfälschung  durch  einen  Notar.  XI  III.  182.
Desgleichen  durch  Gerichtevollzieher.  Konkurrenz.  XLII,
477.  Fälschung  einer  Hypothekschätzungsurkunde.  E.  I,

91.  Erschleichung  der  Unterschrift  auf  Blanqueten.  ẽB.
III,  92.  Unterschrift  des  Namens  eines  Beamten  durch
einen  Dritten.  EB.  III,  366.  Pfarramtliches  Geburtszeugniß
  ohne  N  ist  nicht  als  öffentliche  Urkunde
zu  betrachten.  EB.  IV,  211.

Urkundenprozeß,  Urkunden-Verlesung,  ur  un-ä
den-Vernichtung  f.  Urkunden.

Urtheile  im  Civilprozeß:  deren  Wirksamkeit  gemäß
Art.  294  der  bayer.  Proze5-Ordn.  XII,  113,  296.
Jedes  nach  Hinterlegung  der  beiderseitigen  Anträge  5ê
gangene  Urtheil  ist  ein  kontradiktorisches.  XIII,
Unrichtige  Auslegung  eines  rechtskräftigen  urtheils

eine  Verletzung  einer  Rechtsregel.  XLIII,  92.  Aufnahme
der  Entscheidungsgründe  eines  Civil=  ürtheils  in  das
Sitzungsprotokoll.  XLIV,  481.  Angabe  der  Bevollmächtigten
  in  den  amtsgerichtlichen  Urtheilen.  XIV,  353.
Zur  Lehre  von  den  Versäumniburtheilen.  XLVIII,  305,
321.  Vorlönsige  Vollstreckbarkeit  derselben.  XIVII,  258,
401.  XLVIII,  51.  Wirkungen  eincs  Versäumnihurtheils.
EB.  IV.  160.  Versäumniß=  oder  kontradiktorisches  Urtheil.
EB.  IV,  286.  Gilt  &  474  der  Civ.-Proz.-O.  auch  für
Versäumnihurtheile?  XIVI,  305.  Verdandlungstermin
beim  Versäumnißurtheil.  XI.V1,  369.  Berufung  gegen
Versäumnißurtheile.  EB.  III.  236.  Streitigkeit  eines
Auspruches  nach  Grund  und  Betrag.  XVIII,  70.  EB.
IV,  338.  Thatbestand  des  Civilurtheils  von  Fr.  A.  Wengler.
XIIX,  138.  Thatbestand  im  Urtheilc.  EB.  III,  80.  EB.
IV,  71.  Angriff.  daß  es  dem  Urtheile  an  dem  erforderlichen
Thatbestand  mangle.  EB.  III,  354.  Trennung  zwischen
den  Thatbestand  und  den  Entscheidungsgründen.  EB.
III,  352.  Gegenbeweis  negen  den  Thatbestand  des  Urtheils.
ES.  IV,  112.  Aufhebung  eines  Berufungsurtheils  weten
Mangel  eines  genügenden  Thatbestondes.  EB.  IV,
Bezugnahme  des  oberrichterlichen  nnheils  auf  den  o.
bestand  des  erstrichterlichen.  XLVIII,  156.  EB.  III,
239.  Beschränkung  der  Rechtskraft  auf  die  Urtheilssormel.
XIIX,  277.  Die  Rechtskraft  ist  auf  den  Urtheilssatz