Urkundenfälschung — Urtheile im Civilprozeß. 181
pflegschaftsrath gestellte Armenrechnung an das vorgesetzte
Bezirksamt mit der wissentlich falschen Bestätigung einsendet,
„daß die Rechnung die gesetzliche Zeit auflag,
öffentlich vorgelesen wurde und keine Erinnerungen vorkamen?“
XII, 390. A
I, 187. 72 [ als eine zum Beweise von
Rechten oder Rechtsverhältnissen erhebliche Urkunde. XLV,
316. Urkundenfälschung durch einen Notar. XI III. 182.
Desgleichen durch Gerichtevollzieher. Konkurrenz. XLII,
477. Fälschung einer Hypothekschätzungsurkunde. E. I,
91. Erschleichung der Unterschrift auf Blanqueten. ẽB.
III, 92. Unterschrift des Namens eines Beamten durch
einen Dritten. EB. III, 366. Pfarramtliches Geburtszeugniß
ohne N ist nicht als öffentliche Urkunde
zu betrachten. EB. IV, 211.
Urkundenprozeß, Urkunden-Verlesung, ur un-ä
den-Vernichtung f. Urkunden.
Urtheile im Civilprozeß: deren Wirksamkeit gemäß
Art. 294 der bayer. Proze5-Ordn. XII, 113, 296.
Jedes nach Hinterlegung der beiderseitigen Anträge 5ê
gangene Urtheil ist ein kontradiktorisches. XIII,
Unrichtige Auslegung eines rechtskräftigen urtheils
eine Verletzung einer Rechtsregel. XLIII, 92. Aufnahme
der Entscheidungsgründe eines Civil= ürtheils in das
Sitzungsprotokoll. XLIV, 481. Angabe der Bevollmächtigten
in den amtsgerichtlichen Urtheilen. XIV, 353.
Zur Lehre von den Versäumniburtheilen. XLVIII, 305,
321. Vorlönsige Vollstreckbarkeit derselben. XIVII, 258,
401. XLVIII, 51. Wirkungen eincs Versäumnihurtheils.
EB. IV. 160. Versäumniß= oder kontradiktorisches Urtheil.
EB. IV, 286. Gilt & 474 der Civ.-Proz.-O. auch für
Versäumnihurtheile? XIVI, 305. Verdandlungstermin
beim Versäumnißurtheil. XI.V1, 369. Berufung gegen
Versäumnißurtheile. EB. III. 236. Streitigkeit eines
Auspruches nach Grund und Betrag. XVIII, 70. EB.
IV, 338. Thatbestand des Civilurtheils von Fr. A. Wengler.
XIIX, 138. Thatbestand im Urtheilc. EB. III, 80. EB.
IV, 71. Angriff. daß es dem Urtheile an dem erforderlichen
Thatbestand mangle. EB. III, 354. Trennung zwischen
den Thatbestand und den Entscheidungsgründen. EB.
III, 352. Gegenbeweis negen den Thatbestand des Urtheils.
ES. IV, 112. Aufhebung eines Berufungsurtheils weten
Mangel eines genügenden Thatbestondes. EB. IV,
Bezugnahme des oberrichterlichen nnheils auf den o.
bestand des erstrichterlichen. XLVIII, 156. EB. III,
239. Beschränkung der Rechtskraft auf die Urtheilssormel.
XIIX, 277. Die Rechtskraft ist auf den Urtheilssatz