Casablanca — Chiffreofferten.
schen Konsulatssoldaten zugefügten
Schläge. — 6. Den weiteren in den An-
trägen der beiden Parteien erhobenen An-
sprüchen kann nicht stattgegeben werden.
Am 29. Mai 1909 ist sodann in Berlin
von den Bevollmächtigten beider Regie-
rungen ein Protokoll unterzeichnet wor-
den, in welchem beide über das im
Schiedsspruche ihren Angestellten vor-
geworfene Verhalten ihr Bedauern aus-
gesprochen haben.
assius s. Sabinianer.
casum sentit dominus, der Eigen-
tümer trägt die Gefahr (s. d.).
casus, Zufall (s. d.).
Caesareopapismus, ein Staatskir-
chentum, in welchem der Herrscher zu-
gleich Oberhaupt der Kirche ist.
Cato, Marcus Portius, republikanischer
Jurist, erster Vertreter der Regularjuris-
prudenz (s. d.); vgl Karlowa RRGesch
1 480.
caupo, Gastwirt, s. receptum.
causa civilis (RR), der vom ius civile
anerkannte, eine zivile Klage erzeugende
Verpflichtungsgrund. Als c kommen vor:
verba (stipulatio), literae (Eintragung in
den codex accepti et expendi), res (mu-
tuum, commodatum, depositum, pignus),
consensus (emptio venditio, locatio con-
ductio, mandatum, societas).
causa cognita, nach Prüfung der Sach-
age.
cautela und premis, Gerichtsschrif-
ten von Hermann von Oesfeld, um 1350.
cautela Socini s. Noterbrecht.
cautio (RR), Schuldurkunde, und zwar
den Schuldgrund nennend (c discreta)
oder nicht nennend (c indiscreta).
cautio (RProzR) s. Prätorische Stipu-
lationen, procurator.
cautio damni infecti (RR), Sicher-
heit für drohenden Schaden, s. Missionen.
cautio Muciana s. Bedingung.
Celsus s. Prokulianer.
censor (RR), Beamter zur Einteilung
der Bürger in Steuerklassen (census) und
zur Führung des regimen morum.
censurae s. Kirchenstrafen.
centenarius s. Zentgericht.
centumviri (RR), Gerichtshof zur Ent-
scheidung der Sakramenten-, später Erb-
schaftssachen.
centuria s. Komitien.
certioratio, Benachrichtigung.
cessio bonorum s. Missionen.
cessio legis, durch das Oesetz eintre-
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tender Übergang der Berechtigung, s. Zes-
sion.
Chappuis, Jean, sammelte um 1500
die Extravagantensammlungen ; s. Corpus
juris canonici.
character indelebilis (kathKirchR),
eine unzerstörbare Eigenschaft, wie sie
z. B. die Taufe, die Ordination verleihen.
Charfreitag s. Sonntagsjagd.
Chartepartie, carta partita, ist die Ur-
kunde über den Seefrachtvertrag (s. d.),
falls en bloc befrachtet wird.
Chausseen als Teile von Jagdbezirken
s. Einzel- u Eigenjagdbezirke. Jagdaus-
übung auf Chausseen s. S 367 Nr 8 u.
S 368 Nr 7. Betreten der Chausseen in
Jagdausrüstung s. S368 Nr 10; s. auch
4 Jagdrecht u. die dort zitierte Jagdrechts-
literatur. Stelling.
Chemnitz, Bogislaus Philipp von,
* 0. Mai 1605 zu Stettin, seit 1627 erst in
niederländischen, dann in schwedischen
Kriegsdiensten, später Historiograph des
Königs von Schweden, f 1678 auf seinem
Gute Hallstadt.
Er veröffentlichte (ps Hippolithus a Lapide):
Dissertatio de ratione Status in Imperio Romano
Germanico, o. O. 1640 (falsches Datum? u. ö.
nachgedruckt), eine für die Lehre vom deutschen
Staatsrecht wichtige, wenn auch zunächst mit
politischer Tendenz veröffentlichte Schrift.
Bogeng.
Chiffreofferten sind Angebote,
welche auf Anzeigen abgegeben werden,
die nicht mit Namen oder Firma, sondern
mit Buchstaben oder Zahlen bezeichnet
sind. Werden diese Angebote an den Ver-
leger eingesandt, so hat der Anbietende
gegen den Verleger nicht einen Anspruch
darauf, daß dieser das Angebot dem Be-
steller der Anzeige abliefert; es verstößt
auch nicht gegen die guten Sitten, wenn
der Verleger Angebote zurückbehält, von
denen er den Umständen nach annehmen
kann, daß sie seinen Inserenten Schaden
zufügen können. Die Vernichtung solcher
Angebote ist nicht nach S 299 strafbar,
weil nicht eine Öffnung von Briefen statt-
findet. Oft kommt es vor, daß Konkur-
renzzeitungen nicht ein Angebot auf die
Anzeigen machen, sondern ihre eigene
Zeitung zum Inserieren anbieten; werden
dabei unrichtige Angaben gemacht, so
kann der Tatbestand des unlauteren Wett-
bewerbs vorliegen.
Der Verleger ist grundsätzlich nicht be-
fugt, einem Dritten den Besteller der
Chiffreanzeige namhaft zu machen.
Ebner.
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