Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Dernburg — Deutscher Bund. 
als Erkenntnismittel des Gegenwärtigen 
nicht verkannte. Bogeng. 
Derogation s. Landesrecht. 
Desinfektion s. unter Seuchengesetz- 
gebung. 
Despotismus ist diejenige Form der 
Alleinherrschaft, bei welcher der Herr- 
scher (Despot, Autokrat) die Staatsregie- 
rung im eigenen Interesse ohne Rück- 
sicht auf die Rechte des Volkes ausübt. 
desueduto s. Gewohnheitsrecht. 
Detektiv (engl detective), in man- 
chen außerdeutschen Staaten, z. B. Öster- 
reich, England, Amerika, Bezeichnung für 
Polizeibeamte, welche in Zivil tätig sind 
und vorwiegend für die Zwecke der ge- 
richtlichen Polizei (s. Polizei) verwendet 
werden. Dieselben entsprechen also etwa 
den deutschen Kriminalbeamten. Von die- 
sen „offiziellen Detektivs‘ sind die in fast 
allen Kulturstaaten verbreiteten Privat- 
detektivs zu unterscheiden. Diese sind le- 
diglich Privatpersonen und genießen kei- 
nerlei gesetzliche Vorrechte. Ihre Tätig- 
keit besteht überwiegend darin, im Auf- 
trage irgendwelcher Personen bestimmte 
Persönlichkeiten zu beobachten (z. B. 
Ehegatten, Geschäftsangestellte usw), Er- 
kundigungen über Ruf, Vermögen und 
Vorleben einzuziehen, in Strafsachen Ent- 
lastungsmaterial, in Zivilprozessen, na- 
mentlich in Ehescheidungssachen, Be- 
weismaterial zu beschaffen usw. In Ame- 
rika ist das berühmteste Privatdetektiv- 
institut die „Pinkerton National Detective 
Agency“ zu Chicago und New York, 
welche zurzeit von der Brüdern William 
und Robert Pinkerton geleitet wird. Die- 
selbe wird nicht selten auch von den Be- 
hörden in Anspruch genommen und hat 
namentlich bei Verfolgung der Räuber- 
banden in den westlichen Staaten glän- 
zende Erfolge erzielt. Die Privatdetektiv- 
institute sind in den meisten Staaten da- 
durch in Verruf gekommen, daß nicht 
selten von existenzlosen und selbst vor- 
bestraften Personen Detektivinstitute un- 
ter glänzenden Namen gegründet werden, 
bei welchen die Klienten allen möglichen 
Betrügereien ausgesetzt sind. Die Auf- 
träge werden zwar gegen Vorschüsse 
übernommen, aber nicht ausgeführt, die 
Ergebnisse der „Ermittelungen‘“‘ sind freie 
Phantasie. Einzelne sog Privatdetektiv- 
institute betreiben auch als Spezialität die 
Unterhandlung zwischen Dieben und Be- 
stohlenen bei Warendiebstählen, indem 
  
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sie die gestohlenen Waren für einen be- 
stimmten Teilbetrag ihres Wertes von den 
Dieben zurückkaufen. 
Die Geheimpolizei der Vereinigten Staaten, Neuer Pi- 
taval, neue Serie 15 (1880); William A. Pinkerton Ame- 
rikanische Bankräube, Groß’ Archiv 1 8; Hermann Dr 
lotf Lehrbuch der Kriminal Leips 1; Iph 
Morton Wie werde ich Detektiv? neu 
Anuschat. 
Detention s. possessio. 
Determinismus ist die Anwendung 
des Satzes vom zureichenden Grunde auf 
die Beurteilung einer strafbaren Hand- 
lung; s. Schopenhauer. 
deunx s. as. 
Deutsch - evangelische Kirchen- 
verbände. Verbände mit dem Zweck ge- 
meinsamer Verfassung und gemeinsamer 
Regierung sind bisher zwischen den evan- 
gelischen Landeskirchen Deutschlands 
nicht zustande gekommen. Zur Wahrung 
der Interessen der Evangelischen wurde 
seinerzeit das Corpus Evangelicorum be- 
gründet (s. Westfäl Friede), jedoch ward 
dieses Bündnis lediglich zur nachdrück- 
lichen Abwehr der Angriffe von katholi- 
scher Seite, nicht zur Vereinigung der 
evangelischen Landeskirchen an sich ge- 
schlossen. Der Plan, das 1806 mit dem 
Untergang des alten Deutschen Reiches 
erledigte Corpus Evangelicorum von 
neuem ins Leben zu rufen, ist nicht ver- 
wirklicht worden. Auch die mehrfach in 
der Literatur hervorgetretenen Vorschläge 
zu einer gemeinsamen Verfassung und 
Verwaltung sind unberücksichtigt geblie- 
ben. 1852 trat man dem Gedanken eines 
generellen Zusammenschlusses durch 
Gründung der Eisenacher Konferenz prak- 
tisch näher, jedoch ist auch in ihr nicht 
das zwingende Moment zu ersehen, das 
für eine wirkliche Verschmelzung der 
evangelischen Landeskirchen charakteri- 
stisch wäre (s. das über den Deutschen 
Evangelischen Kirchenausschuß Gesagte). 
Friedberg Die Grundlagen der preußischen Kirchen- 
peut ik unter König Friedrich Wilhelm IV., 1882, 8. 58; 
abriund Friedberg Die evangelische und katho- 
lische Kirche der neu einverleibten Länder, 67; Stutz 
in Holtzendorffs Enzyklopädie 2. Vgl auch die” Literatur 
zum Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß. Knetsch. 
Deutsche Sprache s. Juristendeutsch, 
Kanzleisprache. 
Deutschenspiegel (dR), Spiegel aller 
deutschen Leute, ein Rechtsbuch aus der 
Mitte des 13. Jahrhunderts. 
Deutscher Bund, begründet als Staa- 
tenbund durch die Deutsche Bundesakte 
vom 8. Juni 1815, sowie weiter geordnet 
durch die Wiener Schlußakte vom 15. Mai 
1820. 
I. Träger der Bundesgewalt ist die Ge-
	        
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