Dernburg — Deutscher Bund.
als Erkenntnismittel des Gegenwärtigen
nicht verkannte. Bogeng.
Derogation s. Landesrecht.
Desinfektion s. unter Seuchengesetz-
gebung.
Despotismus ist diejenige Form der
Alleinherrschaft, bei welcher der Herr-
scher (Despot, Autokrat) die Staatsregie-
rung im eigenen Interesse ohne Rück-
sicht auf die Rechte des Volkes ausübt.
desueduto s. Gewohnheitsrecht.
Detektiv (engl detective), in man-
chen außerdeutschen Staaten, z. B. Öster-
reich, England, Amerika, Bezeichnung für
Polizeibeamte, welche in Zivil tätig sind
und vorwiegend für die Zwecke der ge-
richtlichen Polizei (s. Polizei) verwendet
werden. Dieselben entsprechen also etwa
den deutschen Kriminalbeamten. Von die-
sen „offiziellen Detektivs‘ sind die in fast
allen Kulturstaaten verbreiteten Privat-
detektivs zu unterscheiden. Diese sind le-
diglich Privatpersonen und genießen kei-
nerlei gesetzliche Vorrechte. Ihre Tätig-
keit besteht überwiegend darin, im Auf-
trage irgendwelcher Personen bestimmte
Persönlichkeiten zu beobachten (z. B.
Ehegatten, Geschäftsangestellte usw), Er-
kundigungen über Ruf, Vermögen und
Vorleben einzuziehen, in Strafsachen Ent-
lastungsmaterial, in Zivilprozessen, na-
mentlich in Ehescheidungssachen, Be-
weismaterial zu beschaffen usw. In Ame-
rika ist das berühmteste Privatdetektiv-
institut die „Pinkerton National Detective
Agency“ zu Chicago und New York,
welche zurzeit von der Brüdern William
und Robert Pinkerton geleitet wird. Die-
selbe wird nicht selten auch von den Be-
hörden in Anspruch genommen und hat
namentlich bei Verfolgung der Räuber-
banden in den westlichen Staaten glän-
zende Erfolge erzielt. Die Privatdetektiv-
institute sind in den meisten Staaten da-
durch in Verruf gekommen, daß nicht
selten von existenzlosen und selbst vor-
bestraften Personen Detektivinstitute un-
ter glänzenden Namen gegründet werden,
bei welchen die Klienten allen möglichen
Betrügereien ausgesetzt sind. Die Auf-
träge werden zwar gegen Vorschüsse
übernommen, aber nicht ausgeführt, die
Ergebnisse der „Ermittelungen‘“‘ sind freie
Phantasie. Einzelne sog Privatdetektiv-
institute betreiben auch als Spezialität die
Unterhandlung zwischen Dieben und Be-
stohlenen bei Warendiebstählen, indem
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sie die gestohlenen Waren für einen be-
stimmten Teilbetrag ihres Wertes von den
Dieben zurückkaufen.
Die Geheimpolizei der Vereinigten Staaten, Neuer Pi-
taval, neue Serie 15 (1880); William A. Pinkerton Ame-
rikanische Bankräube, Groß’ Archiv 1 8; Hermann Dr
lotf Lehrbuch der Kriminal Leips 1; Iph
Morton Wie werde ich Detektiv? neu
Anuschat.
Detention s. possessio.
Determinismus ist die Anwendung
des Satzes vom zureichenden Grunde auf
die Beurteilung einer strafbaren Hand-
lung; s. Schopenhauer.
deunx s. as.
Deutsch - evangelische Kirchen-
verbände. Verbände mit dem Zweck ge-
meinsamer Verfassung und gemeinsamer
Regierung sind bisher zwischen den evan-
gelischen Landeskirchen Deutschlands
nicht zustande gekommen. Zur Wahrung
der Interessen der Evangelischen wurde
seinerzeit das Corpus Evangelicorum be-
gründet (s. Westfäl Friede), jedoch ward
dieses Bündnis lediglich zur nachdrück-
lichen Abwehr der Angriffe von katholi-
scher Seite, nicht zur Vereinigung der
evangelischen Landeskirchen an sich ge-
schlossen. Der Plan, das 1806 mit dem
Untergang des alten Deutschen Reiches
erledigte Corpus Evangelicorum von
neuem ins Leben zu rufen, ist nicht ver-
wirklicht worden. Auch die mehrfach in
der Literatur hervorgetretenen Vorschläge
zu einer gemeinsamen Verfassung und
Verwaltung sind unberücksichtigt geblie-
ben. 1852 trat man dem Gedanken eines
generellen Zusammenschlusses durch
Gründung der Eisenacher Konferenz prak-
tisch näher, jedoch ist auch in ihr nicht
das zwingende Moment zu ersehen, das
für eine wirkliche Verschmelzung der
evangelischen Landeskirchen charakteri-
stisch wäre (s. das über den Deutschen
Evangelischen Kirchenausschuß Gesagte).
Friedberg Die Grundlagen der preußischen Kirchen-
peut ik unter König Friedrich Wilhelm IV., 1882, 8. 58;
abriund Friedberg Die evangelische und katho-
lische Kirche der neu einverleibten Länder, 67; Stutz
in Holtzendorffs Enzyklopädie 2. Vgl auch die” Literatur
zum Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß. Knetsch.
Deutsche Sprache s. Juristendeutsch,
Kanzleisprache.
Deutschenspiegel (dR), Spiegel aller
deutschen Leute, ein Rechtsbuch aus der
Mitte des 13. Jahrhunderts.
Deutscher Bund, begründet als Staa-
tenbund durch die Deutsche Bundesakte
vom 8. Juni 1815, sowie weiter geordnet
durch die Wiener Schlußakte vom 15. Mai
1820.
I. Träger der Bundesgewalt ist die Ge-