34 Agnaten — Agrarwesen.
verwandten Männer; sie werden auch als
deutschrechtliche Agnaten bezeichnet. —
Spilmagen (Spindel-, Kunkelmagen) sind
die sämtlichen Frauen und die durch
Frauen verwandten Männer.
Die Agnaten des römRes sind nicht nur
Blutsverwandte, sondern auch künstliche
Verwandte, sie umfassen ferner auch die
durch Männer verwandten Frauen; da-
gegen ist der Weibsstamm (die durch
Frauen verwandten Männer und Frauen)
ausgeschlossen. — Die Schwertmagen
des dRes sind nur wirkliche Blutsver-
wandte, umfassen insbesondere nicht die
Weiber, auch wenn sie durch Männer mit-
einander verwandt sind. P.
Agnatione postumi rumpitur testa-
mentum; s. postumi.
agnitio ist der behördliche Akt zwecks
Erwerbung der bonorum possessio.
Siehe bonorum possessio, Erbschaftserwerb.
agnitoria sententia, Anerkenntnisur-
teil (s. d.).
agnomen Beinamen der Römer.
agnus Dei. Die Weihe der a ist eine
Benediktion, welche dem Papste zusteht.
Agrargesetze der Römer s. ager
publicus; — moderne A s. Ablösung, Ge-
meinheitsteilung, Rentenbanken.
Agrarwesen umfaßt alle wirtschaft-
lichen Erscheinungen, welche die Gewin-
nung und Verwertung der dem mensch-
lichen Bedarfe dienenden Bodenerzeug-
nisse zum Gegenstande haben. Die Agrar-
politik ist die Gesamtheit aller staatlichen
Maßnahmen, die das Agrarwesen umfas-
sen, insbesondere eine Veränderung der
bestehenden rechtlichen Grundlage be-
zwecken.
1. Als Faktoren der landwirtschaft-
lichen Produktion kommen in Betracht:
a. räumlich der Ort der Produktion, der
auf der Erdoberfläche fest bestimmt ist;
b. temporal: die Produktion ist der Zeit
nach von der Natur abhängig und an be-
stimmte Produktionszeiten gebunden;
c. qualitativ und quantitativ gibt die Be-
schaffenheit des Bodens der Produktion
bestimmte Richtung und Grenzen; d. der
Arbeitsbedarf schwankt je nach den natür-
lichen Verhältnissen; e. die Arbeitsteilung
ist wenig entwickelt; f. geringe Spezialisie-
rung der einzelnen 'Arbeitsverrichtungen.
Das A untersteht dem Gesetze der
Statik: der Fruchtbarkeitsgrad eines Bo-
dens ist nur dadurch zu erreichen,
daß die Bestandteile, die durch das
Wachstum der Pflanzen ihm entzogen
werden, ihm auf irgendeine Weise wie-
der zugeführt werden, nämlich: a. durch
Stalldünger, welcher der eigenen Wirt-
schaft entnommen wird; b. durch Kunst-
dünger, auf andere Weise zugeführt. (Hu-
mustheorie von Thaer; Mineraltheorie
von Liebig.)
Die Bodengesetze, unter denen das A
steht, besagen: a. Bei verschiedener
Fruchtbarkeit und demselben Arbeitsauf-
wande liefern Böden von derselben Größe
verschiedene Erträge; b. bei bestimmter
Fruchtbarkeit und bestimmter Technik
liefert ein Boden durch Vermehrung der
Arbeit verhältnismäßigen Mehrertrag.
2. Die Arten der landwirtschaftlichen
Produktion können sein: a. Ackerbau und
Viehzucht; b. Ackerbau und Anwendung
animalischer und mechanischer Kräfte
oder Gartenbau mit Spatenbetrieb;
c. Stoffersatzbetrieb und Raubbau; d. ex-
tensiv und intensiv, wobei die Intensität
das Kapital oder die Arbeit betreffen
kann.
3. Wirtschaftssysteme, d. h. Typen des
Produktionsprozesses innerhalb eines
landwirtschaftlichen Betriebes, können
sein:
a. nach den zu gewinnenden Produkten:
co. reine Weide- und Graswirtschaft: es
werden ausschließlich Futterpflanzen her-
vorgebracht;
B. vorzugsweise Produktion einer Pflan-
zengattung, und zwar:
aa. Koppelwirtschaft oder rohe Feld-
graswirtschaft: der Boden wird zu Acker
(für Marktpflanzen) und als Weide (für
Futterpflanzen) nach regelmäßiger Schlag-
einteilung verwendet;
bb. vorzugsweise zur Produktion von
Körnerfrüchten infolge endgültiger Tei-
lung des Bodens in Acker und Weide;
als Arten der Körnerwirtschaft kommen
vor: die primitive Feldwirtschaft mit rei-
ner Brache; — die verbesserte Dreifelder-
wirtschaft mit besommerter Brache.
Y. Fruchtwechselwirtschaft, d. h. gleich-
mäßige Produktion von Futter und Kör-
nern durch Abwechselung in der Be-
bauung des gesamten Bodens mit Halmen
und Blattpflanzen.
ö. Freie Wirtschaft, d. h. Wechsel im
Betriebe beliebiger Produktionen irgend-
welcher Frucht ohne Fruchtfolge.
b. nach der Teilung des Bodens, je
nachdem der Boden beständig einer Pro-