Exceptio non adimpleti contractus — Existenzminimum.
28 20; Vangerow Pand 2 $ 607. —
Wahrscheinlicher ist es jedoch, daß, wie
schon Keller hervorgehoben hat, nicht
die Unterlassung der Leistung seitens des
Klägers ein Gegenrecht für den Beklagten
schafft, vielmehr ihre Bewirkung erst Vor-
aussetzung für die Anstellung der Klage
selbst ist.
Demgegenüber fällt es nicht allzusehr
ins Gewicht, wenn in den Quellen die Be-
rufung auf die nichterfolgte Gegenleistung | A
Rechts 611 A 8; Kar
zuweilen als Erhebung einer exceptio be-
zeichnet wird, denn die meisten dieser
Stellen scheinen den Fall im Auge zu
haben, daß eine Stipulation abgeschlossen
ist. Dies hat für Gaius IV 8126a Lenel
bewiesen, vgl Edictum perpetuum 484 ff,
und auf denselben Fall dürfte sich auch
1 25 D 19, 1 beziehen. Ebenso kommt
1584 D 44, 4 hier nicht in Frage: es
ist aus ihr nicht ersichtlich, ob die exceptio
nur bei der Stipulation oder auch schon
beim bloßen Konsensualkontrakt ge-
währt werden soll. Es bliebe lediglich
15 C 8, 44 (45) übrig, mit der aber wie-
derum Il 13 8 8 D 19, 1 in schroffem
Gegensatz steht, denn hier spricht Ulpian
offen aus: offerri pretium ab emptore
debet, cum ex empto agitur, womit die
hier vertretene Ansicht ihre Bestätigung
finden würde.
Ct in diesem Sinne vor allem Keller in Bekker und
Muthers Jahrb 4 86 ff sowie die in Windscheid Pand
2 3821 Nr 2 angeführten; terner Karlowa De natura
atque indole or ralidynatos usw; Röm Rechtsgeschichte
8 1286; Girard-v. Mayr Geschichte und System des
röm Rechta 5680 Nr2. — Siehe auch gegenseitiger, Vertrag.
rdmann.
Exceptio rei venditae et traditae.
Nach dem bekannten Satze: Nemo plus
iuris transferre potest, quam ipse habet,
kann der Verkäufer einer fremden Sache
dem Käufer kein Eigentum an derselben
verschaffen. Wird der Verkäufer darauf
Eigentümer, so konnte nach älterem römi-
schen Recht er oder ein späterer Rechts-
nachfolger desselben dem Käufer die
Sache jetzt wieder evinzieren. Dasselbe
war der Fall, wenn eine res mancipi nur
formlos übergeben worden war. Der
Käufer hatte ursprünglich nur die Mög-
lichkeit, mitder actio emptiresp einer actio
ex stipulatu duplae Ersatz seines Scha-
dens zu verlangen (s. emtio). Seit Einfüh-
rung des Formularprozesses gewährte der
Prätor indessen als drittes Rechtsmittel
noch eine Einrede, eben die exceptio rei
venditae et traditae, I1prund$1D21,3.
Der Käufer hat also nunmehr ein zwie-
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faches Wahlrecht: entweder kann er sich
evinzieren lassen und sodann gegen den
Verkäufer auf Grund dessen obligatori-
scher Verpflichtungen angriffsweise vor-
gehen oder aber, wenn ihm dies vorteil-
hafter erscheint, "die Vindikation mit der
exceptio rei venditae et traditae lahm-
legen, 1 17 D 21, 2.
Der Kauf von unkörperlichen Sachen,
z. B. Forderungen, Erbschaften etc, erfährt
eine analoge Behandlung.
rd-vM ayı System und Geschichte des röm
wa Röm Rechtsgeschichte 3 1288.
Erdmann,
excommunicatio s. Kirchenstrafen.
Exekutivischer Prozeß s. Summa-
rische Prozesse.
Exekution s. Zwangsvollstreckung.
Exekutionsintervention, Interven-
tionsklage, Z 771, richtet sich auf Grund
eines die Veräußerung hindernden Rech-
tes eines Dritten gegen die begonnene
Vollstreckung.
Exempte Bischöfe s. Bischöfe.
Exequatur (VölkerR), die dem Kon-
sul (s. 2 erteilte Erlaubnis, seine amt-
lichen Funktionen in dem fremden Staate
auszuüben.
exheredatio s. Noterbrecht.
Exhibitionismus = Entblößung des
Genitales auf der Straße oder son-
stiger Öffentlichkeit vor anderen Per-
sonen, bei Frauen Entblößung der
Brüste auf belebten Örtlichkeiten. Der Ex-
hibitionismus wird bei Männern öfter an-
getroffen als bei Frauen und kann mit
onanistischen oder ohne solche Bewe-
gungen einhergehen. Durch die Aus-
übung dieser Perversität an öffentlichen
Orten wird öffentliches Ärgernis erregt
und damit zugleich die Strafwürdigkeit
dieser an sich nicht mit einer Strafe be-
drohten Anomalie gegeben. Die Täter
sind meist imbezille (schwachsinnig im
leichten Grade) Individuen, oder erblich
belastete, geistig minderwertige Alkoho-
holiker, oder Epileptiker, Paralytiker im
Beginn, oder an Greisenschwachsinn lei-
dende Kranke. Individuen, bei denen ein
solches Delikt wiederholt vorgekommen
ist, sind jedenfalls einer psychiatrischen
Untersuchung zu unterziehen. Cohn.
Exhibitionsanspruch s. Vorlegung
von Sachen.
Existenzminimum bleibt frei von der
Steuer; siehe Einkommensteuer, Ehernes
Lohngesetz.