Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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ger, höchstpersönlicher Anwesenheit der 
Nupturienten. 
Formelles Recht s. Materielles Recht. 
formula (RZivilProzR) ist der Befehl 
des Magistrates an den iudex, entweder 
(bei Vorhandensein der Voraussetzungen) 
zu verurteilen oder (im Nichtfalle) freizu- 
sprechen. Die f enthält intentio, con- 
demnatio, demonstratio, adiudicatio, auch 
kann eine exceptio, praescriptio usw ein- 
gefügt werden. 
Forstbann s. Bann, Bannforsten. 
Forstbeamte, deren gesetzlicher 
Schutz und Waffengebrauch: S 117 ff; pr 
Ges vom 31. März 1837, GesS 165, und 
die Instruktionen dazu; eingeführt bezüg- 
lich der 88 1—4 in der Provinz Hannover: 
Verordnung vom 25. Juni 1867, GesS 421; 
s. Stelling HannovJagdges Kommen- 
tar 473 ff. Stellin«. 
Forstdiebstahlgesetz (Preußen) vom 
15. April 1878. 
Forsten des Harzes. Einführung des 
Schwarzwildes: $ 25 hannovJagdO vom 
11. März 1859; Stelling HannovJagd- 
ges Kommentar 23, 267 ff. Stelling. 
Forster, Valentin, * 20. Jan 1530 in 
Wittenberg, wurde nach ausgedehnten 
Reisen 1568 Professor der Rechte in Mar- 
burg, ging als solcher 1580 nach Heidel- 
berg, lebte 1583 bis 1595 in Worms und 
folgte 1595 einem Rufe als Professor nach 
Helmstädt, wo er 26. Okt 1608 f. 
Er veröffentlichte u. a.: De historia juris 
civilis Romani libri IlIı, Basel 1565 (u. Öö., 
von seinen Söhnen herausg Helmstädt 1610); 
De successionibus ab intestato .. ., Basel 
1566; in Neubearbeitung: De hereditatibus 
uae ab intestato deferuntur, Köln 1594 
2. Auflage Mainz 1607 u. öÖ.). Bogeng. 
Forstfiskus s. Einzeljagdbesitzer. 
Forstteile, kleinere, die benachbarten 
Jagdbezirken nach hannoverschem Jagd- 
recht ausnahmsweise angeschlossen wer- 
den können: $ 2 letzter Abs und $ 7 
Abs 1 hannovJagdO vom 11. März 1859; 
Stelling HannovJagdges 167 ff. steiting. 
Fortbildungskurse, staatswissen- 
schaftliche. In der „Vereinigung für 
staatswissenschaftliche Fortbildung‘ ha- 
ben der deutsche Professor und der preu- 
Bische Geheimrat ein Selbstverwaltungs- 
werk eigener Art geschaffen. Das Be- 
wußtsein einer gewissen Unzulänglichkeit 
der Einrichtungen zur Vorbildung unseres 
Beamtenstandes in Justiz und Verwal- 
tung, im Staats- und Kommunaldienst, der 
Schwierigkeit für den einzelnen, im 
  
  
Form der Rechtsgeschäfte — Fortbildungskurse. 
Drange der täglichen Berufsarbeit das Be- 
dürfnis nach wissenschaftlicher Fortbil- 
dung und Erweiterung der Kenntnisse zu 
befriedigen, rief im Jahre 1902 zunächst in 
Berlin eine Vereinigung von höheren Be- 
amten und Rechtslehreren ins Leben mit 
der Aufgabe, denjenigen, welche bei ge- 
eigneter Vorbildung eine Erweiterung ih- 
rer rechts- und staatswissenschaftlichen 
Kenntnisse erstreben, Vorträge aus die- 
sem Gebiet, aus dem Gebiet sonstiger 
Geisteswissenschaften und des wirtschaft- 
| fichen Lebens darzubieten und an letzte- 
res anschließend Besichtigungen land- 
wirtschaftlicher und industrieller Anlagen 
zu ermöglichen. 
Die Vereinigung hält Frühjahrs- und 
Winterkurse ab, erstere von sechs- 
wöchentlicher, letztere von viermonat- 
licher Dauer. Bei ersteren kommen die 
Einzelvorträge mehr zur Geltung, bei letz- 
teren tragen die Vorträge mehr konversa- 
torischen Charakter, gehen auch zum Teil 
auf in seminaristischen Übungen. 
Die Mehrzahl der Teilnehmer stammt 
aus Justiz- und Verwaltungskreisen: von 
300 Teilnehmern im Durchschnitt entfällt 
je ein Drittel auf beide Beamtenkatego- 
rien, der Rest verteilt sich auf andere Be- 
rufsarten. Neuerdings werden auch Da- 
men als Teilnehmer zugelassen. Nur zu 
den Frühjahrskursen beurlauben bisher 
Justiz und Verwaltung ihre Beamten un- 
ter Übernahme der Stellvertretungskosten 
auf die Staatskasse und mit Zubilligung 
einer Teuerungszulage für deren bedürf- 
tige Beamte. Die Frühjahrskurse leitet 
zurzeit Professor Dr. Sering, die Winter- 
kurse Geheimrat Elster vom Kultusmini- 
sterium. 
Seit dem Jahre 1904 hat sich in Köln 
für den Westen Preußens eine Vereini- 
gung für staatswissenschaftliche Fortbil- 
dung gebildet, sichergestellt durch nam- 
hafte Stiftungen Privater aus der Stadt 
Köln, während die Berliner Vereinigung 
einen Jahresbeitrag aus Staatsmitteln er- 
hält. Auch in Köln finden Sommer- und 
Winterkurse statt, nur liegt das Schwerge- 
wicht der Vorträge hier auf der rechtswis- 
senschaftlichen Fortbildung. 
Endlich hat sich in Posen von der 
„Deutschen Gesellschaft‘ dort eine staats- 
wissenschaftliche Abteilung abgezweigt, 
in der monatliche Vorträge gehalten, und 
von der aus Besichtigungen unternommen 
werden.
	        
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