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ger, höchstpersönlicher Anwesenheit der
Nupturienten.
Formelles Recht s. Materielles Recht.
formula (RZivilProzR) ist der Befehl
des Magistrates an den iudex, entweder
(bei Vorhandensein der Voraussetzungen)
zu verurteilen oder (im Nichtfalle) freizu-
sprechen. Die f enthält intentio, con-
demnatio, demonstratio, adiudicatio, auch
kann eine exceptio, praescriptio usw ein-
gefügt werden.
Forstbann s. Bann, Bannforsten.
Forstbeamte, deren gesetzlicher
Schutz und Waffengebrauch: S 117 ff; pr
Ges vom 31. März 1837, GesS 165, und
die Instruktionen dazu; eingeführt bezüg-
lich der 88 1—4 in der Provinz Hannover:
Verordnung vom 25. Juni 1867, GesS 421;
s. Stelling HannovJagdges Kommen-
tar 473 ff. Stellin«.
Forstdiebstahlgesetz (Preußen) vom
15. April 1878.
Forsten des Harzes. Einführung des
Schwarzwildes: $ 25 hannovJagdO vom
11. März 1859; Stelling HannovJagd-
ges Kommentar 23, 267 ff. Stelling.
Forster, Valentin, * 20. Jan 1530 in
Wittenberg, wurde nach ausgedehnten
Reisen 1568 Professor der Rechte in Mar-
burg, ging als solcher 1580 nach Heidel-
berg, lebte 1583 bis 1595 in Worms und
folgte 1595 einem Rufe als Professor nach
Helmstädt, wo er 26. Okt 1608 f.
Er veröffentlichte u. a.: De historia juris
civilis Romani libri IlIı, Basel 1565 (u. Öö.,
von seinen Söhnen herausg Helmstädt 1610);
De successionibus ab intestato .. ., Basel
1566; in Neubearbeitung: De hereditatibus
uae ab intestato deferuntur, Köln 1594
2. Auflage Mainz 1607 u. öÖ.). Bogeng.
Forstfiskus s. Einzeljagdbesitzer.
Forstteile, kleinere, die benachbarten
Jagdbezirken nach hannoverschem Jagd-
recht ausnahmsweise angeschlossen wer-
den können: $ 2 letzter Abs und $ 7
Abs 1 hannovJagdO vom 11. März 1859;
Stelling HannovJagdges 167 ff. steiting.
Fortbildungskurse, staatswissen-
schaftliche. In der „Vereinigung für
staatswissenschaftliche Fortbildung‘ ha-
ben der deutsche Professor und der preu-
Bische Geheimrat ein Selbstverwaltungs-
werk eigener Art geschaffen. Das Be-
wußtsein einer gewissen Unzulänglichkeit
der Einrichtungen zur Vorbildung unseres
Beamtenstandes in Justiz und Verwal-
tung, im Staats- und Kommunaldienst, der
Schwierigkeit für den einzelnen, im
Form der Rechtsgeschäfte — Fortbildungskurse.
Drange der täglichen Berufsarbeit das Be-
dürfnis nach wissenschaftlicher Fortbil-
dung und Erweiterung der Kenntnisse zu
befriedigen, rief im Jahre 1902 zunächst in
Berlin eine Vereinigung von höheren Be-
amten und Rechtslehreren ins Leben mit
der Aufgabe, denjenigen, welche bei ge-
eigneter Vorbildung eine Erweiterung ih-
rer rechts- und staatswissenschaftlichen
Kenntnisse erstreben, Vorträge aus die-
sem Gebiet, aus dem Gebiet sonstiger
Geisteswissenschaften und des wirtschaft-
| fichen Lebens darzubieten und an letzte-
res anschließend Besichtigungen land-
wirtschaftlicher und industrieller Anlagen
zu ermöglichen.
Die Vereinigung hält Frühjahrs- und
Winterkurse ab, erstere von sechs-
wöchentlicher, letztere von viermonat-
licher Dauer. Bei ersteren kommen die
Einzelvorträge mehr zur Geltung, bei letz-
teren tragen die Vorträge mehr konversa-
torischen Charakter, gehen auch zum Teil
auf in seminaristischen Übungen.
Die Mehrzahl der Teilnehmer stammt
aus Justiz- und Verwaltungskreisen: von
300 Teilnehmern im Durchschnitt entfällt
je ein Drittel auf beide Beamtenkatego-
rien, der Rest verteilt sich auf andere Be-
rufsarten. Neuerdings werden auch Da-
men als Teilnehmer zugelassen. Nur zu
den Frühjahrskursen beurlauben bisher
Justiz und Verwaltung ihre Beamten un-
ter Übernahme der Stellvertretungskosten
auf die Staatskasse und mit Zubilligung
einer Teuerungszulage für deren bedürf-
tige Beamte. Die Frühjahrskurse leitet
zurzeit Professor Dr. Sering, die Winter-
kurse Geheimrat Elster vom Kultusmini-
sterium.
Seit dem Jahre 1904 hat sich in Köln
für den Westen Preußens eine Vereini-
gung für staatswissenschaftliche Fortbil-
dung gebildet, sichergestellt durch nam-
hafte Stiftungen Privater aus der Stadt
Köln, während die Berliner Vereinigung
einen Jahresbeitrag aus Staatsmitteln er-
hält. Auch in Köln finden Sommer- und
Winterkurse statt, nur liegt das Schwerge-
wicht der Vorträge hier auf der rechtswis-
senschaftlichen Fortbildung.
Endlich hat sich in Posen von der
„Deutschen Gesellschaft‘ dort eine staats-
wissenschaftliche Abteilung abgezweigt,
in der monatliche Vorträge gehalten, und
von der aus Besichtigungen unternommen
werden.