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gemeine Angelegenheiten, z. B. Anstel-
lungsbedin en, Inventar.
eneralexekution s.
prozeß.
Generalfragen sind die dem Zeugen
(s. d.) vorgelegten Fragen über Verwandt-
schaft zur Partei (zum Angeklagten), In-
teresse zur Sache, Vorstrafe (wegen Mein-
eids); in den Protokollen wird die Ver-
neinung der G abgekürzt: c. g. n. (cetera
generalia nego).
Generalhypothek (RR), ein Pfand-
recht am gesamten Vermögen des Schuld-
ners; die G ist im modernen Re wegen
der Spezialität des Pfandrechtes nicht zu-
gelassen.
Generalkommission (Preußen), eine
zur Ordnung der gutsherrlich-bäuerlichen
Verhältnisse eingesetzte Behörde; s. Bau-
ernbefreiung, Gemeinheitsteilung.
Generalordenskommission. Die
Kgl preuß G(eneral)o(rdenskommission)
ist im Jahre 1810 errichtet. Sie besteht
aus einem Präses und vier Mitgliedern.
Zu ihren Geschäften gehören die durch
die Verleihung der Orden und Ehrenzei-
chen bedingten Arbeiten, wie: Anschaf-
fung, Unterhaltung und Verausgabung der
- Ordens - etc Auszeichnungen, Veröffent-
lichung der Verleihung im Reichs- etc An-
zeiger, Ausfertigung der Besitzurkunden,
Führung und Berichtigung der Ordens-
listen, Einziehung der durch den Tod usw
erledigten Dekorationen, Zahlung der zu-
lässigen Vergütung für die Rückgabe be-
stimmter Auszeichnungen usw usw. Fer-
ner liegt der Go ob: die Herausgabe der
gedruckten Ordensliste sowie der zu die-
ser alljährlich erscheinenden Nachträge,
die Allerhöchst befohlene Berichterstat-
tung über die Anträge auf Verleihung der
Rettungsmedaille an Militärpersonen, so-
wie über sonstige, ihren Geschäftskreis
berührende Immediatgesuche, außerdem
die in Angelegenheiten des Ordens Pour
le merite für Wissenschaften und Künste
in Gemeinschaft mit dem Kanzler dieses
Ordens zu erlassenden Verfügungen und
zu erstattenden Immediatberichte, sowie
auch die Anordnung und Leitung des jähr-
lichen Ordensfestes nach Maßgabe der an
die Behörde ergangenen Allerhöchsten
Bestimmungen. Schließlich führt die Go
noch die Kontrolle über die an preuß
Staatsangehörige verliehenen fremdherr-
lichen Orden und Ehrenzeichen, bewirkt
die Veröffentlichung der von Seiner Maje-
Kognitionen-
Generalakten — Gengler.
stät dem Kaiser und Könige genehmigten
Annahme und Anlegung solcher Dekora-
tionen und zieht sie nach ihrer Erledigung
zur Weitergabe an die zuständigen Re-
gierungen ein. Kekule von Stradonitz.
Generalstaatsanwalt (Preußen), Ti-
tel des Oberstaatsanwaltes am Kammer-
gerichte.
Generalsuperintendent s. Super-
intendent.
Generalsynode s. Synode.
Generalversammlung s. Aktien-
gesellschaft.
Generalversicherung ist eine Ver-
sicherung, welche ohne spezielle Konkre-
tisierung des Objektes abgeschlossen
wird, z. B. alle in bestimmter Zeit abge-
schickten Sachen, die in dem Lagerschup-
pen lagernden Waren. P.
Generalvikar s. Bischöfe.
Generalvollmacht ist die unbe-
schränkt (oder für einen bestimmten
Zweig unbeschränkt) erteilte Vertretungs-
macht; s. Vollmacht.
Generalvormundschaft s. Berufs-
vormund.
Generische Obligation s. Gattungs-
schuld.
Genfer Konvention (VölkerR), auf
Veranlassung von Henri Dunant und
Moynier am 22. Aug 1864 abgeschlossen,
am 6. Juli 1907 neu geordnet, ursprüng-
lich auf den Landkrieg beschränkt, nun-
mehr auf den Seekrieg ausgedehnt. Die
Verwundeten werden, wenigstens bei
Landkriegen, ohne Unterschied der Na-
tionalität aufgenommen und verpflegt; die
Unverletzlichkeit der Ambulanzen und
Feldlazarette, Ärzte, Feldprediger wäh-
rend ihrer Tätigkeit wird garantiert; das
Abzeichen ist das rote Kreuz (roter Halb-
mond) im weißen Felde. Getötete dürfen
nicht beraubt oder verstümmelt werden.
— Im Seekriege wird den Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen ohne Rück-
sicht auf ihre Nationalität Aufnahme und
Pflege gewährt; die Lazarettschiffe der
Kriegführenden und von Neutralen (so-
wie unter gewissen Voraussetzungen
solche von Privaten) genießen vollen
Schutz (Kenntlichmachung durch be-
stimmte Abzeichen).
Lueder Genfer Konvention, 76; Gareis Weiter-
entwickelung des Prinzips der Genfer Konvention, 95;
Meurer Die neue Genfer Konvention, in zvölkerB i
Gengler, Heinrich Gottfried, * 25. Juli
1817 zu Bamberg, habilitierte sich 1343