Grupen — Haager Friedenskonferenz.
Syndikus, 1725 Bürgermeister von Han-
nover und erwarb sich als solcher bedeu-
tende Verdienste um die Stadt. Er 7
10. Mai 1767 in Hannover.
Unter seinen (teilweise nicht veröffentlich-
ten) literarischen Arbeiten ist besonders her-
vorzuheben: Observationes rei agrariae Oer-
manicae (und Nachtrag), Hannover 1758, 1764
als grundlegend für das Recht der Stadt- und
Feldmarken. Bogeng.
Gruppenwahl s. Abgeordnetenhaus.
Gummiwarenfabriken. Nach Gw
139 a ist der Bundesrat ermächtigt, die
Verwendung von Arbeiterinnen und ju-
gendlichen Arbeitern für gewisse Fabri-
kationszweige, welche mit besonderen
Gefahren für die Sittlichkeit verbunden
sind, zu untersagen. Von dieser Befug-
nis hat der Bundesrat bezüglich der An-
fertigung sog Präservativs und anderer zu
gleichem Zwecke dienender Gegenstände
in Gummiwarenfabriken Gebrauch ge-
macht.
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen
und jugendlichen Arbeitern bleibt daher
in diesen Betriebszweigen völlig verboten,
Bek des Reichskanzlers betr die Beschäf-
tigung von Arbeiterinnen und jugend-
lichen Arbeitern in Gummiwarenfabriken
vom 21. Juli 1888, RGBi 219. Strafvor-
schriften trifft Gw 146 Abs I 2. Bezüg-
lich der zum Schutze der Gesundheit der
Arbeiter in Anlagen zur Vulkanisierung
von Gummiwaren erlassenen Bestimmun-
gen s. unter Vulkanisierungsanlagen.
Stichwort: Vulkanbierungsanlagen.
v. Landmann Kommentar z. Gw a. a.0: Berger-
Wilhelmi Gw 662 usw. Weigelt.
Gundling, Nicolaus Hieronymus von,
* 25. Febr 1671 zu Kirchen-Sittenbach,
699
wurde 1705 a. o., 1706 o. Professor in
Halle, wo er am 9. Dez 1729 7. Unter
seinen zahlreichen Schriften sind hervor-
zuheben: Jurisprudentia naturalis sive Jus
naturae et gentium ?, Halle 1728, und der
Discursus de jure naturae et gentium,
Halle 1734, sowie die unvollendeten Di-
gesta, Halle 1723. Nach seinem Tode er-
schienen verschiedene schlecht besorgte
Raubausgaben seiner Vorlesungen; von
Wert sind jedoch die nach einer Urhand-
schrift Gundlings von Weidlich in
zwei Bänden 1772—73 herausgegebenen
„Rechtlichen Ausarbeitungen“ praktischer
Fälle. Bogeng.
Gut s. Wirtschaftliches Gut.
Gutachten s. Sachverständiger.
Gute Dienste (VölkerR). Eine güt-
liche Erledigung staatlicher Streitigkeiten
ohne Selbsterledigung und ohne Krieg
kann durch Leistung guter Dienste, bons
offices, eines dritten Staates, der den strei-
tenden Staaten Gelegenheit zur Einigung
geben will, erfolgen. — Die Vermittelung
unterscheidet sich von den guten Diensten
dadurch, daß der Vermittler eine leitende
Stellung bei den Verhandlungen ein-
nimmt. P.
Gute Sitten s. Rechtsgeschäft, Sitten.
Gütergemeinschaft s. Allgemeine
Gütergemeinschaft.
Gütertrennung siehe dos; derselbe
Rechtszustand besteht bei der G gemäß
B 1426—1431. S. auch Verwaltungsge-
meinschaft.
Gutgläubiger Erwerb s. Eigentum.
Gutsherr (Volkswirtschaft) s. Arbei-
ter, landwirtschaftliche; Landgüter.
n.
H Abkürzung für Handelsgesetzbuch
(s. d.).
Haager Friedenskonferenz (Völker-
recht). Graf Murawjew, der russische
Minister des Auswärtigen, überreichte am
24. August 1898 allen diplomatischen Ver-
tretern eine Mitteilung, nach der Niko-
laus II. den Zusammentritt einer Konfe-
renz zwecks Abrüstung vorschlägt. Auf
Grund dieser Anregung haben zwei Kon-
ferenzen stattgefunden, welche, ursprüng-
lich zur Verringerung der Kriegsrüstun-
gen bestimmt, eine Art völkerrechtlicher
Gesetzgebungskörper geworden sind und
ausgezeichnete Leistungen auf den wich-
tigsten Gebieten des Staatenrechtes her-
vorgebracht haben.
A. Die erste H ist im Haag am 18. Mai
1899 von dem niederländischen Minister
des Äußern de Beaufort eröffnet worden.
Vorsitzender ist der russische Gesandte in
London von Staal. Vertreten sind 26 sou-
veräne Staaten mit etwa 100 Delegierten,
für das Deutsche Reich Fürst Münster und
die Professoren v. Stengel und Zorn. Der
Schluß der Konferenz ist am 24. Juli 1399
erfolgt. Die Arbeiten der H wurden in
3 Kommissionen geleistet, deren Beratun-
gen den Plenarverhandlungen zugrunde
gelegt wurden.