Analogie — Änerbenrecht.
Dagegen widerstrebt das Strafrecht
einer analogen Anwendung. Deshalb
konnte man die rechtswidrige Zuneigung
elektrischer Arbeit nicht nach S 242 we-
gen Diebstahls bestrafen; es mußte hierzu
vielmehr das Reichsgesetz vom 9. April
1900 ergehen. P.
Analphabethen, Personen, die nich
schreiben und lesen können ; s. Testament.
Anarchie, Herrscherlosigkeit, System
der Volksfreiheit, staatenloses Gebilde. .
Anathema (kathKirchenR) feierliche
Verfluchung des Exkommunizierten.
Anatozismus (Zinseszins) ist die Ver-
zinsung von Zinsen; sie kann als ana-
tocismus coniunctus (Zinsen werden zum
Kapitale geschlagen) oder als anatocis-
mus separatus vorkommen.
Im römR war der Anatozismus ver-
boten.
Nach B 248 ist eine im voraus getroffene
Vereinbarung, daß fällige Zinsen wieder
Zinsen tragen sollen, nichtig; jedoch sind
folgende Ausnahmen zugelassen:
1. Sparkassen, Kreditanstalten und In-
haber von Bankgeschäften können im
voraus vereinbaren, daß nichterhobene
Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche
Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten,
die berechtigt sind, für den Betrag der von
ihnen gewährten Darlehen verzinsliche
Schuldverschreibungen auf den Inhaber
auszugeben, können sich bei solchen Dar-
lehen die Verzinsung rückständiger Zin-
sen im voraus versprechen lassen.
2. Bei Kontokurrent, Remboursregreß
Bodmerei ist Zinseszins erlaubt. P.
ancilla Sklavin (römR).
Ancillon, Friedrich (Jean Pierre Frede-
ric), * 30. April 1767 zu Berlin, wo er 1790
Prediger bei der französischen Kirche:
1792 auch Professor an der Militärakade-
mie, später noch Mitglied der Akademie
der Wissenschaften und königlicher Histo-
riograph wurde. 1810 wurde er zum Er-
zieher des Kronprinzen berufen und trat
als wirklicher Geheimer Legationsrat 1814
in das Ministerium der auswärtigen An-
gelegenheiten, das er als Staatsminister
seit 1832 leitete. Er + am 19. April 1837.
Neben seinem Hauptwerke: Tableau des
revolutions du systme olitique de l’Europe
depuis le 15e siecle 2, Berlin 24, 4, sind von
seinen staatswissenschaftlichen Schriften (in
denen er seine politische Haltung zu begrün-
den und schmiegsam wissenschaftliche Ge-
ensätze zu vermitteln sucht) hervorzu-
eben: Uber Souveränetät und Staatsver-
69
fassung , Berlin 16; Über die Staatswissen-
schaft, Berlin 20; Nouveaux Essais de poli-
Bque et de philosophie, Paris und Berlin
‚2; Über den Geist der Staatsverfassung
und deren Einfluß auf die Gesetzgebung, Ber-
lin 23; Zur Vermittelung der Extreme in den
Meinungen, Berlin 28, 2 (2. Auflage 38).
Kong.
Änderung der Klage s. Klageände-
rung.
Andlaw, Peter von. Er wurde 1460
Rector in Sexto und Vizekanzler (bis
1481) der Universität Basel, 1475 Senior
der dortigen Juristenfakultät. Sein (um
1460 geschriebenes) Werk: De imperio
Romano-Germanico (herausgegeben von
Freher, Straßburg 1603) 1612; Nürnberg
1657 wird als der erste selbständige Ver-
such einer theoretischen Behandlung des
deutschen Staatsrechtes betrachtet.
Bogeng.
Andorra, Republik unter dem Protek-
torate Frankreichs und des Bischofs von
Urgel; vgl Posener Staatsverfassungen
des Erdballs Nr 1.
Androgynen sind männliche Indivi-
duen von weibischem Habitus, bartlos,
mit Fettpolster, Fistelstimme etc, die
häufig der Päderastie (homosexuellen
Liebe) ergeben sind und an Gang, Blick,
Haltung und Kleidung sich den Inter-
essenten zu erkennen geben.
Cohn.
Androlepsie, die im alten Athen üb-
liche Wegnahme von Personen zu einem
der völkerrechtlichen Repressalie ähn-
lichen Zwecke.
Aneignung, occupatio, ist eine Form
des originären Eigentumserwerbes, B 958.
Gegenstand der A sind herrenlose oder
derelinquierte Mobilien. Das Eigentum
wird nicht erworben, wenn die A gesetz-
lich verboten ist, z. B. wegen des Berg-
rechtes (s. d.), Abbaurechtes (s. d.), oder
wenn das Aneignungsrecht eines anderen
verletzt werden würde.
Siehe auch Recht aın menschlichen Körper. . P.
Anerbenrecht (Preußen) ist zunächst
durch das Gesetz, betr das Anerbenrecht
: bei Renten- und Ansiedelungsgütern, vom
8. Juni 1896 geregelt worden. — Durch
das Gesetz vom 2. Juli 1898 ist das A
auf die westfälischen Landgüter ausge-
dehnt worden. Landgut ist jede ihrem
Hauptzwecke nach zum Betriebe der
Land- oder Forstwirtschaft bestimmte
und zur selbständigen Nahrungsstelle ge-
eignete Besitzung, die mit einem, wenn
auch räumlich von ihr getrennten Wohn-
hause versehen ist. Jedoch erfolgt hier bei