Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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in Deutschland, Berlin 1864; Die Umge- 
staltung der Staatsanwaltschaft vom 
Standpunkte unabhängiger Strafjustiz, 
Berlin 1865; Kritische Untersuchungen 
über die Grundsätze und Ergebnisse des 
irischen Strafvollzugs, Berlin 1865; Das 
Verbrechen des Mordes und die Todes- 
strafe, Berlin 1875, u. a.) Seine Flug- 
schriften: Gesetz oder Verwaltungsmaxi- 
me? Berlin 1861; Die Brüderschaft des 
Rauhen Hauses, ein protestantischer Or- 
den im Staatsdienst*, Berlin 1861; Der 
Bruderorden des Rauhen Hauses und sein 
Wirken in den Strafanstalten?, Berlin 
1862, die die von Wichern geleitete preu- 
Bische Gefängnisverwaltung angriffen, be- 
wirkten, daß in der Sitzung des Abgeord- 
netenhauses vom 2. Okt 1862 die Erneue- 
rung der Verträge mit dem Kuratorium 
des Rauhen Hauses nach deren Ablauf ab- 
gelehnt wurde. Als Verteidiger des Gra- 
fen Harry Arnim veröffentlichte er die 
Schrift: Für den Grafen Harry von Arnim, 
Berlin 1875. 
F. v. H., durch ein glückliches Or- 
ganisationstalent unterstützt, hat „den Ge- 
danken der Arbeitsteilung und Arbeitsver- 
einigung zum Zwecke der Herstellung 
umfassender Handbücher‘ auf dem Ge- 
biete der juristischen Enzyklopädie, des 
Strafrechts und Strafprozesses wie auch 
des Strafvollzugs und des Völkerrechts in 
beispielgebender, geschickter Weise zu 
verwirklichen verstanden. So leitete er die 
„Enzyklopädie der Rechtswissenschaft‘‘, 
4. Auflage 1882 (5. Auflage 1890; 6. Auf- 
lage herausg von J. Kohler, Berlin und 
Leipzig 1904, II), das Handbuch des deut- 
schen Strafrechts, Berlin 1871-77, IV u. Re- 
gisterband; das Handbuch des deutschen 
Strafprozeßrechts, Berlin 1877—79, Il; das 
Handbuch des Völkerrechts, Berlin 1885 
bis 89, IV u. Registerband; das Rechts- 
lexikon 3, Leipzig 1880—81, Ill, und (mit 
v. Jagemann) das Handbuch des Gefäng- 
niswesens, Hamburg 1887-88, Il. Daneben 
gab er von 1861-74 die Allgemeine Deut- 
sche Strafrechtszeitung und von 1871 an 
das von ihm begründete (von Schmoller 
fortgesetzte) Jahrbuch für Gesetzgebung, 
Verwaltung und Rechtspflege des Deut- 
schen Reichs, Leipzig 1871ff, heraus. 
Auch beteiligte er sich an der Redaktion 
populärer Sammelwerke (seit 1866 mit 
Virchow: Sammlung gemeinverständ- 
licher wissenschaftlicher Vorträge, seit 
1872 mit Oncken: Deutsche Zeit- und 
  
Holtzendorff — Homeyer. 
Streitfragen).. Auch zahlreiche gemein- 
nützige Unternehmungen (wie die Berli- 
ner Volksküchen, den Lette-Verein, den 
Verein für Verbreitung von Volksbildung) 
förderte er neben solchen, die eine Zen- 
tralisation wissenschaftlicher Arbeit be- 
zweckten (wie die Bluntschli-Stiftung für 
allgemeines Staatsrecht und Völkerrecht) ; 
auf seine Anregung erfolgte 1860 die Be- 
gründung des deutschen Juristentages, an 
internationalen Bestrebungen ähnlicher 
Art nahm er lebhaften Anteil (als einer 
der Präsidenten des internationalen Ge- 
fängniskongresses zu London 1872 und 
des Institut de droit international, Mün- 
chen 1883). 
Unter seinen sonstigen literarischen Arbei- 
ten sind endlich noch zu verzeichnen die völ- 
kerrechtlichen, wie: Eroberungen und Erobe- 
rungsrecht, Berlin 72; Der Rechtsfall der Für- 
stin Bibesco, München 76; Die Auslieferung 
der Verbrecher und das Asylrecht, Berlin 81; 
Die Idee des ewigen Friedens, Berlin 82; das 
Gutachten für die rumänische Regierung ge- 
enüber dem Londoner Traktat vom 10. Marz 
883: Rumäniens Uferrechte an der Donau, 
Leipzig 83 (französisch „eipzig 84), ferner die 
Prinzipien der Politik ? ünchen 79, und 
Übersetzungen von Werken Padellettis, West- 
lakes und anderer. Bogeng. 
Holzschuher, Rudolf, Sigmund von, 
* 22. Jan 1777 zu Nürnberg, wurde 1799 
Advokat, 1802 Stadtsyndikus, 1805 reichs- 
städtischer Konsulent seiner Vaterstadt, 
der er auch, nachdem sie 1806 durch die 
Rheinbundsakte dem Königreich Bayern 
einverleibt worden war, durch seine ein- 
flußreiche Tätigkeit wie auch dem bayeri- 
schen Staate als Parlamentarier (bis 1847) 
und Schriftsteller wertvolle Dienste lei- 
stete. Er am 20. Juli 1861 in Nürnberg. 
Im Zusammenhang mit seinen Bemühungen 
um die Reform des Justizwesens steht sein 
juristisches Hauptwerk: Die Theorie und Ka- 
suistik des gemeinen Zivilrechts, Leipzig 43—54, 
3 (3. Aufl besorgt von Kuntze, 63—64). Bogeng. 
Homeyer, Karl Gustav, * 13. Aug 1795 
zu Wolgast, habilitierte sich 1821 in Berlin, 
wo er 1824 a. o., 1827 o. Professor würde. 
Seit 1850 Mitglied der Akademie der Wis- 
senschaften, } er als Mitglied des Staats- 
rats und Kronsyndikus am 20. Okt 1874. 
Außer zahlreichen Einzeluntersuchungen (die 
zumeist in den Schriften der Berliner Akademie 
der Wissenschaften erschienen sind) veröffent- 
lichte er: Des Sachsenspiegels Erster Teil oder 
Das sächsische Landrecht, Berlin 61, Des Sach- 
senspiegels Zweiter Teil nebst den verwandten 
Rechtsbüchern, Berlin 42—44, 3; Über die Heimat 
nach altdeutschem Recht, insbesondere über das 
Hantgemal, Berlin 52; Der Richtsteig Landrechts 
nebst Cautele und Premis, Berlin 56; Die deut- 
schen Rechtsbücher des Mittelalters und ihre
	        
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