Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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Beweisstellen für das heutige römische Recht, 
Berlin (1807, Zusätze, Göttingen 1812) 1820; 
VI. Lehrbuch der Geschichte des Rechts seit 
pustinian, Berlin (1812)3 1830; VIl. Lehrbuch der 
igesten, Berlin (1822)? 1828. Anschließend: 
Zivilistisches Magazin, Berlin 1814—37, VI. (NA 
einzelner Bde) und Beiträge zur zivilistischen 
Bücherkenntnis der letzten 40 Jahre, Berlin 
1828—29, Il, Bd Ill, 1845. 
Über ihm: Eyssenhardt Zur Erinnerung an G. Hugo, 
Berlin 45; Mejer Preußische Jahrbücher 44 457 ff; Allg 
deutsche Biographie 13 S21 fl; Singer Zei t für 
das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart 16 273 ff. 
Bogeng. 
Hühnerhunde als Jagdausrüstung: 
S 295, 368 Nr 10, Überjagen der Hühner- 
hunde 88 35, 34 hannovJagdO vom 
11. März 1859; $ 12 Jagdscheinges vom 
31. Juli 1895 (für Hannover) ; 8 73 pr JagdO 
vom 15. Juli 1907. Stelling. 
Hülfsbaue (Bergrecht) kann der Berg- 
werkseigentümer außerhalb des Feldes 
errichten. 
Hülfslohn s. Bergelohn. 
Hülfsrichter s. Assessor. 
Humboldt, Friedrich Wilhelm Chri- 
stian Karl Ferdinand Freiherr von, aus- 
gezeichnet als Staatsmann, Sprachforscher 
und ästhetischer Schriftsteller, * 22. Juni 
1767 zu Potsdam, + 8. April 1835 in Te- 
gel. Gesammelte Schriften. Ausgabe der 
Akademie der Wissenschaften, Berlin 
1903 ff. Als sein staatswissenschaftliches, 
Fragment gebliebenes Hauptwerk gelten 
die Ideen zu einem Versuch, die Grenzen 
der Wirksamkeit des Staates zu bestim- 
men (von dem Bruchstrücke in Schillers 
Thalia 1792 erschienen waren, für das 
aber einen Verleger zu finden sich der 
Dichter vergeblich mühte [vgl Geschäfts- 
briefe Schillers, Leipzig 1875], und das 
dann erst 1797 im VII. Bande der Werke, 
Berlin 1841—52, VII von E. Cauer her- 
ausgegeben wurde). Sie sollten zunächst 
besonderen praktischen Zwecken dienen, 
den Koadjutor Dalberg warnen, die indivi- 
duelle Freiheit durch den Staatsabsolutis- 
mus zu beschränken. Jedoch entwickelte 
H. in dieser Schrift auch allgemein seine 
damaligen Ansichten über die allgemeine 
Staatslehre, Gedanken, die er im einzel- 
nen oder im ganzen zu berichtigen um 
so weniger Veranlassung hatte, als die 
Ideen zu seinen Lebzeiten nicht veröffent- 
licht wurden, ein Umstand, der bei der 
Beurteilung häufig übersehen wird, aber 
um so weniger übersehen werden darf, 
als der Mann als 'Politiker durch seine 
praktische Wirksamkeit die Theorie des 
Jünglings, daß um der Freiheit des ein- 
zelnen willen die Macht des Staates so viel 
  
Hugo — Huschke. 
als möglich einzuschränken sei, selbst wi- 
derlegte.e Daß neben dem radikalen 
Grundgedanken, von dem die Schrift des 
damaligen Humboldt getragen wird, man- 
che Ausführungen von bleibenderem 
Werte sind, soll damit nicht geleugnet 
werden, zumal auch seine späteren Staats- 
schriften (wie die Denkschrift über Preu- 
Bens ständische Verfassung) tiefere Ein- 
sichten in das Wesen des Staates und die 
Entwickelung des Rechtes beweisen als 
die durch die Autorität eines großen Na- 
mens gedeckte Gelegenheitsschrift. 
Hume s. Philosophie, Neuere. 
Hunde s. Hühnerhunde, Hirtenhunde, 
Bracken, Saufinder, Windhunde, Teckel, 
Jagdwindhunde. Umherstreifen der Hunde 
hannovJagdO 32, 35. Tötung revieren- 
der Hunde durch den Jagdberechtigten 
nach B 228 s. Stelling HannovJagd- 
ges (Kommentar) 2830 ff; Ebner PrJagdr 
657ff; Dalcke-Delius PrJagdr 181; 
Bauer Die Jagdges Preußens I 201. 
(Ausführlich: s. frühere Aufl.) _Steiting. 
Husanus, Heinrich, * 1536 zu Eise- 
nach, nach langen Wanderjahren 1561 
Professor in Jena, 1567 Kanzler des Her- 
zogs Johann Alfred von Mecklenburg, 
1574 Syndikus der Stadt Lüneburg, wo er 
9. Dez 1587 }. Er hat den Entwurf des 
reformierten Lüneburger Stadtrechtes 
(publiziert 1577 — 83 in einzelnen Teilen; 
die Reformation wurde mit dem nicht 
publizierten 8. und 9. Teil 1722 gedruckt) 
bearbeitet. Bogeng. 
Huschke, Georg Philipp Eduard, * 
26. Juni 1801 zu München, habilitierte sich 
1821 in Göttingen, folgte 1824 einem Rufe 
als o. Professor nach Rostock und siedelte 
1827 in gleicher Eigenschaft nach Breslau 
über, wo er am 8. Febr 1886 7. 
Von seinen zahlreichen, meist historisch- 
philologischen Arbeiten sind hervorzuheben: In- 
certi auctoris magistratuum P R expositiones 
ineditae, Breslau 29; Studien des römischen 
Rechts, erster (einziger) Band, Breslau 30; Die 
Verfassung des Königs Servius Tullius, Heidel- 
berg 38; Flavius Syntrophus Instrumentum dona- 
tionıs, Breslau 38 (Ausgabe); Über den zur Zeit 
der Geburt Jesu gehaltenen Zensus, Breslau 40; 
Über das Recht des nexum und das alte römische 
Schuldrecht, Leipzig 46; Uber den Zensus und 
die Steuerverfassung der frühern römischen 
Kaiserzeit, Breslau 47. Oajus. Beiträge zur Kritik 
und zum Verständnis seiner Institutionen, Leip- 
zig 55; Jurisprudentiae antejustinianae quae 
supersunt, Leipzig 64 (5. Ausgabe 86) ; lustinianı 
institutionum li rilV‚Leipzi ; Das alterömische 
Jahr und seine Tage, Breslau 69; Die Multa und 
das Sacramentum, Leipzig 74; Das Recht der
	        
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