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Beweisstellen für das heutige römische Recht,
Berlin (1807, Zusätze, Göttingen 1812) 1820;
VI. Lehrbuch der Geschichte des Rechts seit
pustinian, Berlin (1812)3 1830; VIl. Lehrbuch der
igesten, Berlin (1822)? 1828. Anschließend:
Zivilistisches Magazin, Berlin 1814—37, VI. (NA
einzelner Bde) und Beiträge zur zivilistischen
Bücherkenntnis der letzten 40 Jahre, Berlin
1828—29, Il, Bd Ill, 1845.
Über ihm: Eyssenhardt Zur Erinnerung an G. Hugo,
Berlin 45; Mejer Preußische Jahrbücher 44 457 ff; Allg
deutsche Biographie 13 S21 fl; Singer Zei t für
das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart 16 273 ff.
Bogeng.
Hühnerhunde als Jagdausrüstung:
S 295, 368 Nr 10, Überjagen der Hühner-
hunde 88 35, 34 hannovJagdO vom
11. März 1859; $ 12 Jagdscheinges vom
31. Juli 1895 (für Hannover) ; 8 73 pr JagdO
vom 15. Juli 1907. Stelling.
Hülfsbaue (Bergrecht) kann der Berg-
werkseigentümer außerhalb des Feldes
errichten.
Hülfslohn s. Bergelohn.
Hülfsrichter s. Assessor.
Humboldt, Friedrich Wilhelm Chri-
stian Karl Ferdinand Freiherr von, aus-
gezeichnet als Staatsmann, Sprachforscher
und ästhetischer Schriftsteller, * 22. Juni
1767 zu Potsdam, + 8. April 1835 in Te-
gel. Gesammelte Schriften. Ausgabe der
Akademie der Wissenschaften, Berlin
1903 ff. Als sein staatswissenschaftliches,
Fragment gebliebenes Hauptwerk gelten
die Ideen zu einem Versuch, die Grenzen
der Wirksamkeit des Staates zu bestim-
men (von dem Bruchstrücke in Schillers
Thalia 1792 erschienen waren, für das
aber einen Verleger zu finden sich der
Dichter vergeblich mühte [vgl Geschäfts-
briefe Schillers, Leipzig 1875], und das
dann erst 1797 im VII. Bande der Werke,
Berlin 1841—52, VII von E. Cauer her-
ausgegeben wurde). Sie sollten zunächst
besonderen praktischen Zwecken dienen,
den Koadjutor Dalberg warnen, die indivi-
duelle Freiheit durch den Staatsabsolutis-
mus zu beschränken. Jedoch entwickelte
H. in dieser Schrift auch allgemein seine
damaligen Ansichten über die allgemeine
Staatslehre, Gedanken, die er im einzel-
nen oder im ganzen zu berichtigen um
so weniger Veranlassung hatte, als die
Ideen zu seinen Lebzeiten nicht veröffent-
licht wurden, ein Umstand, der bei der
Beurteilung häufig übersehen wird, aber
um so weniger übersehen werden darf,
als der Mann als 'Politiker durch seine
praktische Wirksamkeit die Theorie des
Jünglings, daß um der Freiheit des ein-
zelnen willen die Macht des Staates so viel
Hugo — Huschke.
als möglich einzuschränken sei, selbst wi-
derlegte.e Daß neben dem radikalen
Grundgedanken, von dem die Schrift des
damaligen Humboldt getragen wird, man-
che Ausführungen von bleibenderem
Werte sind, soll damit nicht geleugnet
werden, zumal auch seine späteren Staats-
schriften (wie die Denkschrift über Preu-
Bens ständische Verfassung) tiefere Ein-
sichten in das Wesen des Staates und die
Entwickelung des Rechtes beweisen als
die durch die Autorität eines großen Na-
mens gedeckte Gelegenheitsschrift.
Hume s. Philosophie, Neuere.
Hunde s. Hühnerhunde, Hirtenhunde,
Bracken, Saufinder, Windhunde, Teckel,
Jagdwindhunde. Umherstreifen der Hunde
hannovJagdO 32, 35. Tötung revieren-
der Hunde durch den Jagdberechtigten
nach B 228 s. Stelling HannovJagd-
ges (Kommentar) 2830 ff; Ebner PrJagdr
657ff; Dalcke-Delius PrJagdr 181;
Bauer Die Jagdges Preußens I 201.
(Ausführlich: s. frühere Aufl.) _Steiting.
Husanus, Heinrich, * 1536 zu Eise-
nach, nach langen Wanderjahren 1561
Professor in Jena, 1567 Kanzler des Her-
zogs Johann Alfred von Mecklenburg,
1574 Syndikus der Stadt Lüneburg, wo er
9. Dez 1587 }. Er hat den Entwurf des
reformierten Lüneburger Stadtrechtes
(publiziert 1577 — 83 in einzelnen Teilen;
die Reformation wurde mit dem nicht
publizierten 8. und 9. Teil 1722 gedruckt)
bearbeitet. Bogeng.
Huschke, Georg Philipp Eduard, *
26. Juni 1801 zu München, habilitierte sich
1821 in Göttingen, folgte 1824 einem Rufe
als o. Professor nach Rostock und siedelte
1827 in gleicher Eigenschaft nach Breslau
über, wo er am 8. Febr 1886 7.
Von seinen zahlreichen, meist historisch-
philologischen Arbeiten sind hervorzuheben: In-
certi auctoris magistratuum P R expositiones
ineditae, Breslau 29; Studien des römischen
Rechts, erster (einziger) Band, Breslau 30; Die
Verfassung des Königs Servius Tullius, Heidel-
berg 38; Flavius Syntrophus Instrumentum dona-
tionıs, Breslau 38 (Ausgabe); Über den zur Zeit
der Geburt Jesu gehaltenen Zensus, Breslau 40;
Über das Recht des nexum und das alte römische
Schuldrecht, Leipzig 46; Uber den Zensus und
die Steuerverfassung der frühern römischen
Kaiserzeit, Breslau 47. Oajus. Beiträge zur Kritik
und zum Verständnis seiner Institutionen, Leip-
zig 55; Jurisprudentiae antejustinianae quae
supersunt, Leipzig 64 (5. Ausgabe 86) ; lustinianı
institutionum li rilV‚Leipzi ; Das alterömische
Jahr und seine Tage, Breslau 69; Die Multa und
das Sacramentum, Leipzig 74; Das Recht der