Idealkonkurrenz — Idiotie.
strafgesetzlicher Bestimmungen enthält.
Sie ist gleichartige I(deal-)K(onkurrenz),
wenn ein und dieselbe Handlung dasselbe
Strafgesetz gegen mehrere Personen ver-
letzt (z. B. Beleidigung mehrerer Personen
durch eine Äußerung), oder ungleichartige
IK, wenn ein und dieselbe Handlung ver-
schiedene Strafgesetze verletzt (z. B. Not-
zucht gegen eine verheiratete Schwester).
Grundsatz: Wo nur eine Handlung be-
gangen ist, da kann auch nur ein Straf-
gesetz und dieses Strafgesetz nur einmal
angewandt werden. Das S hält diesen
Grundsatz bei der gleichartigen IK für
selbstverständlich und trifft daher für
diese Unterart keine Anordnung. Wohl
aber bestimmt folgerichtig für die un-
gleichartige IK S 73: „Wenn ein und die-
selbe Handlung mehrere Strafgesetze ver-
letzt, so kommt nur dasjenige Gesetz, wel-
ches die schwerste Strafe, und bei un-
gleichen Strafarten dasjenige Gesetz, wel-
ches die schwerste Strafart androht, zur
Anwendung.‘ S 73 umfaßt gleichermaßen
Verbrechen, Vergehen und Übertretungen
im fachmännischen Sinne, also alle straf-
baren Handlungen.
Stichworte: Gesetzeskonkurrenzs, Realkonkurrenz,
dauerndes Verbrechen, fortgesetztes Verbrechen, gewerbs-
und „gewohnheitemäßiges Verbrechen, wiederholtes Ver-
rechen.
Berner Lehrbuch des deutschen Strafrechts (95)
145—146; Binding Handbuch des Strafrechts (85) 1
517—588 (517-518 ausführliche Literaturangabe); Ols-
hausen Kommentar z. S 73 Anm 15—22. Ratzlatt.
Idealteilung s. Sache.
Idiotie oder Idiotismus (angeborener
Blödsinn) bezeichnet eine angeborene
bzw in frühester Kindheit erworbene Gei-
stesstörung, dieden tiefsten Grad psychi-
schen Defektes darstellt und den völligen
Mangel der geistigen Persönlichkeit ein-
schließt. Durch angeborene oder in den
ersten Lebensjahren erworbene, das Hirn-
organ treffende Schädlichkeiten, welche
dessen Entwickelung völlig hemmen oder
nur einengen, erzeugt sich die Idiotie
oder der originäre Blödsinn, bei welchem
das geistige Leben entsprechend der Ent-
wickelung des Gehirns entweder gar nicht
oder nur teilweise sich entfaltet. Der Idio-
tismus ist ein schwererer Zustand als die
Imbezillität, die, als Unterart ihm zugehö-
rend, einen angeborenen Schwachsinn und
mittleren Grad geistigen Defektes ohne
gröbere Störung der Motilität, Sprache
und Sensibilität ausmacht. Bei der Im-
bezillität sind vornehmlich die sittlichen
Begriffe, d. h. diejenigen Vorstellungen,
welche ein normales, geistig gesundes In-
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dividuum zum Gegengewicht gegenüber
impulsiven bzw auf augenblicklichen An-
reiz erfolgenden, daher ihm fast stets
schädlich werdenden und auf Grund sei-
ner besseren Einsicht zu unterlassenden
und auch unterlassenen Handlungen
macht, entweder gar nicht erst entwickelt
oder geschwächt oder auch völlig ver-
nichtet. Meist ist dies die Folge von
Krankheit.
Der Blödsinn im gewöhnlichen Sinne
bezeichnet wieder mehr die schwereren
Zustände des sogenannten sekundären
Schwachsinnes, der aus den allerverschie-
densten Psychosen her sich entwickelt
und in seiner Art noch Andeutungen er-
kennen läßt, aus denen man auf die Ur-
sache, die primäre Störung, schließen
kann, die zu ihm führte. Den leichtesten
Grad von angeborener geistiger Schwäche
oder Minderwertigkeit bezeichnet man mit
Debilität; diese hebt sich schon nicht mehr
scharf von Dummheit oder physiologi-
scher Beschränktheit ab. Diese Abstufun-
gen sind jedoch nicht feststehende. Em -
minghaus z. B. unterscheidet folgende
drei: Idiotie, Halbidiotie und Imbezilli-
tät.
Der Idiot hat entweder keine oder doch
nur konkrete Begriffe, der Imbezille kann
wenigstens noch einige abstrakte Begriffe
sich aneignen; dieser vermag im geringen
Maße noch zu urteilen und zu vergleichen.
Er kann sich sogar noch gewisse Schul-
kenntnisse erwerben, lernt die Umgangs-
formen, einige technische Fertigkeiten, er-
scheint auch nach außen hin als ganz ge-
sund, eignet sich jedoch die sittlichen Be-
griffe nur mechanisch an und kann sie
nicht als Notwendiges erkennen, weil sein
Intellekt die hierfür unerläßliche Höhe
nicht erreicht.
Unter den Idioten unterscheidet man
bildungsunfähige und bildungsfähige.
Jene sind Wesen von automatischer Art,
die noch unter dem Tier stehen und bei
denen man meist schon in den ersten Le-
bensmonaten die vorliegende Abnormität
zu erkennen vermag. Kinder dieser Art
können z. B. die Mutterbrust oder den
Saugpfropfen schwer oder gar nicht er-
fassen, oder sie schreien den ganzen Tag
oder schlafen auch fortwährend und sind
sehr schwer zu erwecken usw. Bewußte
Wahrnehmungen werden von solchen In-
dividuen, sobald sie heranwachsen, nicht
gemacht. Ein dunkles Triebleben be-