Indossament.
wechsel) ; die Rektaklausel muß vom Aus-
steller herrühren.
Il. Durch das I gehen alle Rechte aus
dem Wechsel auf den Indossator über,
insbesondere auch die Befugnis, den
Wechsel weiter zu indossieren. Auch an
den Aussteller, Bezogenen, Akzeptanten
oder einen früheren Indossanten kann der
Wechsel gültig indossiert und von ihnen
weiter indossiert werden.
Ill. Das I hat eine Transportfunktion
und eine Garantiefunktion.
1. Transportfunktion bedeutet, daß
durch das I das Recht des gegenwär-
tigen Wechselgläubigers als selbständiges
Recht auf den Indossatar übergeht. Jeder
Indossatar kann immer weiter indossie-
ren und wird hierdurch zum Indossan-
ten. — Beim Diskontgeschäft der Banken
(s. d.) handelt es sich um den Erwerb
noch nicht fälliger Wertpapiere, nament-
lich um den Ankauf von Wechseln; Dis-
kont ist der Abzug, den der Diskonteur
(Käufer) vom Nominalbetrage macht. Der
Diskontant erhält also nicht die volle Sum-
me, sondern eine geringere, und zwar des-
halb, weil der Wechsel erst später fällig
wird. Der Abzug erfolgt nach der Karp-
zovschen Methode (s. Zwischenzins). —
Die Transportfunktion ist auch den ande-
ren indossablen Papieren (s. d.) eigen. —
Beim Rektawechsel hat das I keine
wechselmäßige Wirkung; es fehlt also
die Transportfunktion.
2. Garantiefunktion ist die Eigenschaft
des I eines Wechsels (nicht der anderen
indossablen Papiere), kraft deren jeder
Indossant wechselmäßig für die Ein-
lösung des Wechsels haftet. Jedoch kann
der Indossant durch die Hinzufügung der
Worte: „ohne Obligo“ oder: „ohne Ge-
währ“‘ sich selbst von der Verbindlichkeit
aus dem I befreien.
IV. Es haben sich verschiedene Arten
von I ausgebildet.
1. Blankoindossament ist ein I, bei wel-
chem der Indossant nur seinen Namen
oder seine Firma auf die Rückseite des
Wechsels (oder der Kopie) oder auf die
Alonge schreibt. Jeder Inhaber eines
Wechsels ist befugt, die darauf befind-
lichen Blankoindossamente auszufüllen ;
er kann den Wechsel auch ohne diese
Ausfüllung weiter indossieren. — Im Ge-
gensatze zu diesem (praktisch häufig-
sten) Blankoindossamente nennt man
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ein I, welches auch den Indossatar nerint,
Vollindossament.
2. Rektaindossament ist ein I, in wel-
chem die Weiterbegebung durch die
Worte „nicht an Order‘ oder durch einen
gleichbedeutenden Ausdruck verboten
ist. Wird trotz des Rektaindossamentes
weiter indossiert, so ist der Rektaindos-
sant frei.
3. Es gibt zwei Arten von Nach-
indossamenten:
a. Wenn ein präjudizierter Wechsel in-
dossiert wird, nachdem die für die Pro-
testerhebung (s. d.) mangels Zahlung be-
stimmte Frist abgelaufen ist, so erlangt
der Indossatar die Rechte aus dem etwa
vorhandenen Akzepte gegen den Bezoge-
nen und Regreßrechte gegen diejenigen,
welche den Wechsel nach Ablauf dieser
Frist indossiert haben. Es beginnt eine
neue Kette von I zu laufen.
b. Ist ein protestierter Wechsel indos-
siert worden, so hat der Indossatar nur
die Rechte seines Indossanten gegen den
Akzeptanten, den Aussteller und diejeni-
gen, welche den Wechsel bis zur Protest-
erhebung indossiert haben. Auch ist in
einem solchen Falle der Indossant nicht
wechselmäßig verpflichtet; vielmehr liegt
nur eine Zession der aus dem Proteste
sich ergebenden Rechte vor.
4. Prokuraindossament ist ein I mit
der Bemerkung: „zur Einkassierung‘‘,
„in Prokura‘‘ oder einer anderen, die Be-
vollmächtigung ausdrückenden Formel.
a. Das I überträgt nicht das Eigentum
an dem Wechsel, ermächtigt aber den
Indossatar zur Einziehung der Wechsel-
forderung, Protesterhebung und Benach-
richtigung des Vormannes seines Indos-
santen von der unterbliebenen Zahlung
sowie zur Einklagung der nicht bezahl-
ten und zur Erhebung der deponierten
Wechselschuld. Ein solcher Indossatar
ist auch berechtigt, diese Befugnis durch
ein weiteres Prokuraindossament einem
anderen zu übertragen. Dagegen ist er
zur weiteren Begebung durch eigentliches
I selbst dann nicht befugt, wenn dem
Prokuraindossamente der Zusatz: „oder
Order‘‘ hinzugefügt ist. Im Konkurse
des Prokuristen kann der Auftraggeber
den Wechsel aussondern.
b. Das Inkassomandatindossament
(oder stilles Prokuraindossament) er-
scheint äußerlich als reines Giro und wirkt
nach außen als solches. Im Verhältnisse