Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Invalidenversicherungsgesetz. 
des Heilverfahrens gegen den Träger der 
Unfallversicherung vgl $ 21. 
Während des Heilverfahrens ist für 
solche Angehörigen des Versicherten, de- 
ren Unterhalt dieser bisher aus seinem 
Arbeitsverdienste bestritten hat, eine Un- 
terstützung zu zahlen, deren Umfang sich 
aus $ 18 ergibt. 
Der Anspruch auf die Angehörigen- 
unterstützung steht nur dem Versicherten 
— nicht den Angehörigen — zu, AN 02 
599, und ist nicht gegeben, wenn der Ver- 
sicherte in seiner Wohnung belassen ist, 
Streitigkeiten über Ersatzansprüche aus 
8 21 entscheidet das RVA, $ 23, und 
solche, welche aus den Bestimmungen in 
den 88 18—20, 22 zwischen den VA und 
den Versicherten entstehen, werden, so- 
weit sie nicht bei der Rentenfeststellung 
zum Austrage gelangen, von der Auf- 
sichtsbehörde der VA entschieden. Da- 
gegen werden Streitigkeiten, welche aus 
den Bestimmungen in den $$ 18—20, 22 
zwischen den VA und den Krankenkassen 
entstehen, sofern es sich um die Geltend- 
machung der den VA eingeräumten Be- 
fugnisse handelt, von der Aufsichtsbe- 
hörde der beteiligten Krankenkasse , so- 
fern es sich aber um Ersatzansprüche han- 
delt, im Verwaltungsstreitverfahren oder, 
wo ein solches nicht besteht, ebenfalls 
durch die Aufsichtsbehörde der beteiligten 
Krankenkasse entschieden. Die Entschei- 
dung dieser Aufsichtsbehörde ist im er- 
steren Falle endgültig; im letzteren Falle 
kann sie innerhalb eines Monats nach der 
Zustellung im Wege des Rekurses nach 
Maßgabe der Gw 20, 21 angefochten wer- 
den, $ 23. 
Aufsichtsbehörde der VA ist das RVA, 
8 108, oder das Landesversicherungsamt, 
111. 
u b. Die Altersrente erhält ohne Rück- 
sicht auf das Vorhandensein von Er- 
werbsunfähigkeit derjenige Versicherte, 
welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat, 
8 15 Abs 3. 
c. Gemeinsame Bestimmungen zu a 
und b: 
1. Voraussetzung zur Erlangung des 
Anspruchs auf Invaliden- oder Altersrente 
ist, außer dem Nachweise der Erwerbs- 
unfähigkeit bzw des gesetzlich vorgesehe- 
nen Alters, die Zurücklegung der vorge- 
schriebenen Wartezeit und die Leistung 
von Beiträgen, $ 28, 
2. Die Wartezeit beträgt bei der Inva- 
  
855 
lidenrente, wenn mindestens 100 Beiträge 
auf Grund der Versicherungspflicht gelei- 
stet worden sind, 200, andernfalls 500 Bei- 
tragswochen; bei der Altersrente 1200 
Beitragswochen, $ 29. Für die freiwillige 
Versicherung vgl noch 8 29 Abs 2 und 3. 
3. Die Berechnung der Renten erfolgt 
nach Lohnklassen (s. u.) und nach Jahres- 
beträgen. Die Renten bestehen aus einem 
in der Höhe verschiedenen Betrage, wel- 
cher vorbehaltlich der Vorschrift des 8 40 
Abs 2 von den VA aufzubringen ist, und 
aus einem festen Zuschusse des Reichs, 
der für jede Rente jährlich 50 M beträgt. 
Die Berechnung der Invalidenrente erfolgt 
in der Weise, daß einem Grundbetrage 
die der Zahl der Beitragswochen entspre- 
chenden Steigerungssätze hinzugerechnet 
werden. Der Grundbetrag beläuft sich 
für die Lohnklasse I auf 60 M. 
» on „ I „70, 
2) , ’„ III ’ 80 ’„’ 
,„ ’ „ IV >} 90 ’, 
V 
Der Berechnung des Grundbetrags der 
Invalidenrente werden 500 Beitrags- 
wochen zugrunde gelegt. Sind weniger 
Beitragswochen nachgewiesen, so werden 
für die fehlenden Wochen Beiträge der 
Lohnklasse I in Ansatz gebracht; sind 
mehr nachgewiesen, so sind stets 500 Bei- 
träge der höchsten Lohnklasse zugrunde 
zu legen. Kommen verschiedene Lohn- 
klassen in Betracht, so wird der Durch- 
schnitt der diesen Beitragswochen ent- 
sprechenden Grundbeträge in Ansatz ge- 
bracht. Der Steigerungssatz beträgt für 
jede Beitragswoche: 
in der Lohnklasse I 3 Pf. 
„ II 6 „ 
II 8 „ 
IV 10 „ 
„ » „ vı12 „ 
Der Mindestbetrag der Invalidenrente 
stellt sich also bei 200 Beitragswochen in 
den 5 Lohnklassen auf 116, 126, 134, 142 
und 150 M, $ 36. Zur leichteren Ermitte- 
lung der Grundbeträge und der Steige- 
rung der Rente s. die vom RVA aufge. 
stellte Tabelle in AN 00 187 ff. 
Die Altersrente dagegen beträ 
in der Lohnklasse I 60 M. 
„ 9» „ 1 90 ” 
111 120 „ 
IV 150 „ 
»„ » „ V 180 ” 
zuzüglich eines festen Zuschusses des 
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