Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Junius — Juristensprache. 
Gentz Wiener Jahrbücher der Literatur I 255 ff; 
Macaulay Warren Hastings (Edinburgh Re- 
view 1841 und dann in den Essays); Sir 
Fortunatus Dwarris Some new facts as 
to the autorship of the letters of Junius, 50; 
Ch. Chabot The handwriting of Junius pro- 
fessionally investigated. With preface and colla- 
teral evidence by the Hon. S. Twisleton, 71; 
Brockhaus Die Briefe des Junius, 76; J. 
Purkes und H. Merivale Memoirs of Sir 
Philippe Francis, London 67, Hl. Junius ver- 
anstaltete selbst eine (mit einer Widmung an 
das englische Volk versehene und von einer 
Vorrede begleitete) Buchausgabe seiner Briefe, 
London 1772, 11 (u. ö.); der Sohn seines Verlegers 
gab eine neue (mit manchen apokryphen Briefen 
vermehrte) Ausgabe heraus: Letters, including 
letters by the same writer under various other 
signatures, now first collected. To which are 
added his correspondance with Wilkes and his 
private letters to his printer Woodf£ull?, London 
1817, II; seitdem erschienen zahlreiche neuere 
Auflagen. Bogeng. 
iura circa sacra s. Kirchenregiment, 
Konkordate, Staat und Kirche. 
Juristen böse Christen, ein in den 
populären Schriften des 16. Jahrh viel- 
gebrauchtes Sprichwort als Ausdruck der 
Zeitstimmung für „die landläufige Be- 
schuldigung schikanöser Prozeßführung 
und rabulistischer Beutelschneiderei‘‘ ge- 
gen die unteren Schichten des Juristenstan- 
des. Es soll schon im 13. Jahrh in Frank- 
reich verbreitet gewesen sein, die frühe- 
sten literarischen Formulierungen finden 
sich bei Geiler von Kaisersberg (Irrig 
Schaf, 1505): „Es ist ein gemeines Sprich- 
wort: Roller, Zoller; Schörgen, Vörgen; 
Ertzet, Poeten und Juristen sind siben 
böser Christen,‘ und Murner (Schelmen- 
zunft, 1513): „Es heißt ein Volk zu 
Teutsch Juristen, wie seind mir das so 
seltsam Christen.‘ 
Stintzing Das Sprichwort Juristen böse Christen, 
Bonn 75. und Geschichte der Rechtewissenschaften 1 721. 
gene. 
Juristendeutschs. Juristensprache. 
Juristensprache. Hiermit bezeichnet 
man, meist im Sinne eines Tadels, die 
absonderliche Art des Gedankenaus- 
drucks, die bei den Juristen herkömm- 
lich und noch vielfach üblich ist, mögen 
sie als (Justiz- oder Verwaltungs-) Be- 
amte oder als Fachschriftsteller oder als 
Gesetzgeber tätig werden. Die Juristen- 
sprache der deutschen Juristen bezeich- 
net man als Juristendeutsch. 
Zu den Absonderlichkeiten läßt sich 
nicht ohne weiteres der Gebrauch von 
Kunstausdrücken rechnen, auch wenn sie 
nicht jedem Laien verständlich und ge- 
läufig sind. Denn dieser Gebrauch findet 
sich in fast allen Berufen und in allen ab- 
  
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gesonderten Geseilschaftsklassen, selbst 
bei Bettlern und Verbrechern. Kunstaus- 
drücke sind schon unserem ältesten 
Rechte bekannt gewesen, als es noch 
keinen ausgebildeten Juristenstand gab; 
nur daß sie damals, den natürlicher und 
einfacher gestalteten Lebensverhältnissen 
entsprechend, nicht so abstrakt waren wie 
jetzt, sondern mehr der Sinnenwelt ent- 
nommen wurden und der fast poetische, 
oft humorvolle Ausdruck einer urwüchsi- 
gen Auffassung des Rechtslebens waren. 
Auch jetzt sind Kunstausdrücke, ein- 
schließlich der einer fremden, besonders 
der lateinischen Sprache entnommenen, 
vielfach nicht zu entbehren, solange nicht 
ein vollwertiger und allgemein verständ- 
licher Ersatz für sie gefunden ist. Aber 
weit über dieses Bedürfnis hinaus hat sich 
allmählich ihre Zahl vermehrt. 
Hierin und überhaupt in der Sucht, 
ohne Not fremdsprachige Wörter oder 
Satzbildungen statt der ebenso, oft besser 
verständlichen deutschen zu wählen, liegt 
der erste große Fehler, der dem Juristen- 
deutsch vorgeworfen wird. Geschichtlich 
erklären läßt er sich durch die Aufnahme 
des römischen Rechts in Deutschland, 
welche die dem deutschen Volkscharak- 
ter eigentümliche Neigung zu fremdem 
Wesen und fremder Sprache, wenn auch 
nicht geweckt, so doch sehr gefördert hat; 
denn bei keinem anderen wissenschaft- 
lichen Berufe findet sich jener Fehler in 
demselben Maße wie bei dem juristischen. 
Er entspringt nicht bloß einem unbewuß- 
ten Nachahmungstriebe, sondern auch 
dem von der Eitelkeit eingegebenen Wun- 
sche, möglichst gelehrt und möglichst ge- 
bildet zu erscheinen. Von diesem Tadel 
werden nicht auch die Lehnwörter betrof- 
fen, d. h. solche einer fremden Sprache 
entnommenen Wörter, die eine deutsche 
Form angenommen haben oder auch ohne 
dies in Deutschland heimisch geworden 
sind und sich im allgemeinen Gebrauche 
befinden (z. B. Familie). 
Auf den Nachahmungstrieb zurückzu- 
führen ist ferner die Freude an neuen 
Wörtern, neuen Wendungen, neuen Satz- 
bildungen, die als sogen. Modetorheiten 
in anderen Berufen oder Gesellschafts- 
klassen (Zeitungsschreiber, Kaufleute, 
Sportsleute) auftauchen. 
Hierzu kommen außer vielen anderen 
hauptsächlich noch folgende Absonder- 
lichkeiten des JD: Weglassen des be-
	        
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