Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

Kaufmann — Kaufmännisches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. 
Handelsgeschäfte finden gleichmäßig auf 
eide Arten von Kf Anwendung; ausge- 
nommen sind nur die Vorschriften des 
HM 348 — 350 über Konventionalstrafen, 
Bürgschaften und Schuldversprechen, 
welche auf die Kleinkf keine Anwendung 
finden. 
Ein lHandelsgewerbe kann auch von 
einer juristischen Person oder einer Han- 
delsgesellschaft betrieben werden; sie 
sind alsdann auch Kf im Sinne des H, und 
die in betreff der Kf gegebenen Vorschrif- 
ten finden auf sie Anwendung, H 6. Da 
Aktiengesellschaften, Kommanditgesell- 
schaften auf Aktien und Gesellschaften 
m. b. H. eine eingetragene Firma haben 
müssen, so gelten sie stets ohne Rücksicht 
auf den Gegenstand des Unternehmens 
als Kf und zwar als Großkf. Von den Er- 
werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 
  
ilt das gleiche, jedoch mit der Einschrän- 
uns: soweit nicht das Genossenschafts- | 
gesetz abweichende Vorschriften enthält. | 
Dahin gehört z. B., daß ihre Firma nicht Ä 
in das Handelsregister, sondern in ein | 
besonderes Genossenschaftsregister ein- 
getragen wird und die einzutragenden | 
Tatsachen anders bestimmt sind. Auch M 
das Reich, die Einzelstaaten und die in- | 
ländischen Kommunalverbände können | 
Handelsgewerbe betreiben, was auch in 
großem Maße der Fall ist; auch diese | 
Betriebe unterliegen den vom Kf geltenden | 
Regeln. Jedoch brauchen diese Unter- | 
nehmer nicht in das Handelsregister ein- 
getragen zu werden, und wenn die An- 
meldung erfolgt, so ist die Eintragung 
auf die Angabe der Firma sowie des 
Sitzes und des Gegenstandes des Unter- 
nehmens zu beschränken, H 36. Ferner 
können die Verwaltungen die ‚handels- 
gesetzlichen Vorschriften über die Inven- 
taraufnahmen, Bilanzen und Rechnungs- 
abschlüsse durch andere Vorschriften er- 
setzen, H 42. Auch werden die Regeln 
über Handlungsgehilfen durch die Grund- 
sätze des Beamtenrechts verdrängt oder 
änzt. | | 
Die Kf-Eigenschaft kann auch auf dem 
Gebiete des öffentlichen Rechts von Be- 
deutung werden; so hinsichtlich der Zu- 
ständigkeit der Kammern der Landge- 
richte für Handelssachen, der Kaufmanns- 
gerichte, der Wahlen und Mitgliedschaft 
der Handelskammern, der Teilnahme an 
den Börsen, der Ernennung zum Wahl- 
konsul usw. Dagegen besteht die dem 
  
ı schen ilhnen geschlossenen beiderseit 
| rechtes 
  
  
  
früheren Recht eigentümliche UntersC‘ 
dung des kaufmännischen und des 
meiner Konkurses im, heutigen Re 
nicht rraehr. Labaı 
Kaus fmännische Anweisung, ka 
mänsmäscher Verpflichtungsschein 
Indossäble Papiere, Anweisung. 
Ka us fmännische Buchführung si« 
Buchfü hhrung. 
Kaus fmännisches Pfand- us 
Zurüc kbehaltungsrecht (Handels. 
I. Für das Pfandrecht gelten im allgenr 
nen die Vorschriften des B; jedoch tı 
an die Stelle der Wartefrist von einem M 
nate eirıe solche von einer Woche. 
Il. HDDas kaufmännische Zurückbeh. 
tungsrecht kann wegen fälliger und wer 
nichtfälliger Forderungen bestehe 
H 369, 370. 
Die Bedeutung des kaufmännischen zz 
rückbehaltungsrechtes liegt darin, daß 
Gläubiger sich aus dem zurückbehalterz . 
Gegenstande für seine Forderung befr- 
digen Kann. Es gewährt im Konkurse <q 
; Schuldners ein Absonderungsrecht. 
a. Das ordentliche kaufmännische 
: rückbehaaltungsrecht besteht wegen fäyj 
| ger Forderungen eines Kaufmannes g£ 
. en, 
eınen Anderen Kaufmann aus den ZU 
Handels geschäften unter folgenden \ 
aussetZuangen: — 
l. Gegenstand des Zurückbehaltu 
Sind bewegliche Sachen und 
papIere, die mit dem Willen des Sc 
hl 
ı REIS Anm Handelsverkehre in den Bet 
des Glätzbigers gelangt sind, ohne daß a 
Schuldner vor oder bei der Übergabe 
gewiesen hat, in bestimmter Weise 
dem Gegenstande zu verfahren. 
„er Gläubiger muß den Gegen 
noch im Besitze haben oder dur na ne 
tronspapiere darüber verfügen kön 
ı nen 
5  Zurückbehaltungsrecht beste 
auch dann, wenn der Gegensta cr 
Eigentum des Gläubigers seyanı Ch 
h ıgers geworden ; 
z. B. der Käufer behält die bereits nn 
are, die er als 
anstandet, w Auugelhaft 
1 egen seines Anspruch: 
Rückzahlung der Kaufsumme zurück. mm 
Durch Sicherheitsleistun kann d M 
rückbehaltungsrecht abgewendet werd m ” 
b. Das Notzurückbehaltun 
(außerordentliches Zurückbeh 
57 * 
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