1043 4. Die Feld-Lasarethe.
verpflichtet sind, werden zwar unter der Firma: „Train-Kommando, resp.
die Oekonomie- und Kassen-Verwaltung des ... . . Lazareths*. .
gefertigt, und von dem Lazareth- Train-Kommandeur, resp. dem Inspektor
und Rendanten untersehrieben, durch den Chef-Arzt aber unter der Firma
des Lazareths au die betreffenden Instanzen befördert. Amtliche Korrespondenzen
des Train-Kommandos und der Oekonomie- und Kassen-Verwaltung
mit anderen Behörden finden daher nicht Statt. Ueber alle an
das Lazareth gelangende und von demselben ausgehende Dienstschriften
wird nur ein Korrespondenz-Journal nach dem anliegenden Schema Nr. 8
geführt.
jr Die Kasse jedes Feldlazareths wird durch den Feldlazareth-Inspektor
und den Rendanten verwaltet. Beide sind für die Sicherheit
Richtigkeit der Kasse solidarisch verantwortlich.
. Der Lazareth-Inspektor ist Vorstand und Leiter der Kassen-Verwaltung
und hat als solcher die Geschäftsführung des Rendanten zu
kontroliren.
he Anmerkung. Wenn eine Sektion des Korpslazareths zur
Krankenpflege abgesondert etablirt ist, so sind doch alle Ausgaben dieser
detachirten Sektion und alle übrigen Bedürfnisse durch das Korpslazareth
zu verrechnen. — Der zur Bestreitung unvermeidlicher baarer Ausgaben
der Sektion zu gewährende Vorschuss ist dem ärztlichen Dirigenten der
Sektion zu übergeben.
s 82. Vorschüsse aus der Kasse dürfen niemals zu Privatzwecken
bewilligt werden.
8 83. Der Chef-Arzt des Feldlazareths ist so befugt als verpflichtet,
Revisionen der Lazarethkasse durch Vergleichung des wirklichen Bestandes
mit dem Betrage, der nach den Büchern vorhanden sein soll, monatlich
einmal vorzunehmen. Das Resultat dieser Revisionen hat der Chef-Arzt
jedesmal der Intendantur anzuzeigen.
XV. Buchführun
1. Ueber den Geldverkehr. $ 84.
2. Ueber den Materialien- und Viktunlien- Verkehr
der Oekonomie.
$ 85. Die desfallsige Buchführung liegt dem Feld-Lazareth-Inspektor
ob.
3. Ueber den Utensilien- Verkehr.
$ 86. Ueber die Utensilien der Feldlazaretbe und zwar: a) die
Oekonomie-Utensilien, b) die chirurgischen Instrumente und Utensilien,
c) die Apotheken-Utensilien u. s. w. sind besondere Inventarien nach dem
Schema 68 zu führen, welches ad a dem Lazareth-Inspektor, ad b dem
Assistenz-Arzte des Chef-Arztes, ad c den Feldapothekern u. s. w. oblie
Ueber den Medikamenten- und Verbandmittel- Verkehr.
$ 87. Ueber die Einnahmen und Ausgaben an Medikamenten ist
nach näherer Anleitung der Beilagen 69 — 80, ein Manual nach Schema 70
(cfr. $ 24) und über die Verbandmittel eine Berechnun Schema
Nr. 81 (S. Schema O zur Iustruktion etc. von 1837 auf Seite 889) vom
Feldapotheker zu führen.
XVIE Rechnungslegung.
& 88. Am Schlusse eines jeden Monats hat der Rendant ausser verschiedenen
anderu Liquidationen auch b eine Liquidation (in duplo) über