28 Der erste dänische Krieg in den Jahren 1848—1850.
gewiß, daß in den Nordmarken ein biederes, friedfertiges Volk wohnt, das sich
niemals empört haben würde, wenn der Däne sich damit begnügt hätte, über
diese blühenden deutschen Lande zu herrschen, ohne ihre Eigentümlichkeiten
und Rechte anzutasten. Er wollte aber mehr, er wollte die Deutschen zu Dänen
machen und versuchte den Widerstand durch grausame Bedrückungen zu brechen;
er verletzte alle Verträge, sandte dänische Geistliche und Schullehrer ins Land,
kurz er that, als ob es kein deutsches Mutterland mehr gäbe, das für seine
Stiefkinder Sorge tragen würde.
Die dänische Königsfamilie war dem Aussterben nahe. Der Sohn
König Christians VIII. von Dänemark hatte keine Nachkommen. Wenn er
starb, so ging daher Schleswig-Holstein für Dänemark verloren, denn
nach dem dänischen Königsgesetz erbt auch die weibliche Nachfolge, was in
Deutschland nicht der Fall ist. Es entstand also die Frage, ob der Nachfolger
des Königs Christians VIII. auch die Herzogtümer erben könne. Christian VIII.
setzte daher fest, daß beim Aussterben seines eignen Geschlechts seine an Prinz
Friedrich von Hessen vermählte Schwester, beziehentlich deren Sohn Friedrich,
die Herzogtümer erben sollte. Dieser Übertragung der Herzogtümer auf die
weibliche Linie widersetzte sich ganz Schleswig-Holstein wie ein Mann; es hielt
an dem Erbfolgerechte des Herzogs Christian von Augustenburg fest.
Nun war Christian VIII. am 20. Januar 1848 gestorben. Die „Eider-
däuen“, d. h. die dänische Partei, welch# darauf bestand, daß der Eiderfluß
die Südgrenze Dänemarks bilden solle, setzten es durch, daß der neue König,
Friedrich VII., das Herzogtum Schleswig für eine dänische Provinz erklärte.
Trotzdem, daß das alte, für beide Herzogtümer gültige Grundgesetz die
Unteilbarkeit derselben aussprach, beharrte der König als Herzog jener Lande
doch darauf, diese dem dänischen Gesamtstaate einzuverleiben, während die
Deutschen in Schleswig entschieden verlangten, daß ihr Heimatland durch Auf-
nahme in den Deutschen Bund von Dänemark losgelöst würde. In der Hoff-
nung, die uralte Abneigung der deutschen Herzogtümer gegen Dänemark ab-
zuschwächen, verlieh Friedrich VII. bald nach seinem Regierungsantritt dem
Gesamtstaate eine freie Verfassung. Indes seine Erwartung, hierdurch die
Schleswig-Holsteiner sich geneigter zu machen, ging nicht in Erfüllung. Die
Bewohner der Nordmarken mochten sich selbst nach Gewährung größerer frei-
heitlicher Rechte mit dem dänischen Wesen nicht befreunden.
Die Schleswig-Holsteiner wollten von den ihnen aufgedrungenen Wohl-
thaten nichts wissen, wenn sie dieselben mit der Vergewaltigung ihres Deutsch-
tums erkaufen sollten. Ihr gutes altes Recht war ihnen lieber. Da aber die
Dänen Ernst machten, ihren Willen nötigenfalls mit Gewalt durchzusetzen, er-
hoben sich die Schleswig-Holsteiner zu offenem Widerstande; es ward eine
provisorische Regierung gebildet und die Unabhängigkeit der Herzogtümer
von Dänemark ausgesprochen.
Die Interimsregierung, an deren Spitze am 24. März 1848 Herzog
Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg und
Wilhelm Hartwig Beseler, ein alter bewährter Vaterlandsfreund und Vor-
sitzender der Ständeversammlung, traten, wandte sich nun alsbald an das